…4 UStG 1994) übermittelt habe, sei mit dieser Anschaffung die Erwerbsschwelle nicht überschritten worden ("keine UID-Nummer, Belastung mit deutscher Umsatzsteuer"). Einem Aktenvermerk des Erhebungsorganes vom 25. August 2003 zufolge sei nach Rücksprache mit dem Abteilungsleiter im gegenständlichen Fall auch nach alter Rechtslage von einem…
… 22 UStG festgesetzt. Da er mit dem Erwerb des Traktors von einem deutschen Unternehmer die Erwerbsschwelle von 11.000 Euro überschritten habe, habe das Finanzamt für den Monat 07/2006 mit Bescheid vom 1.8.2006 die Erwerbssteuer im Sinne des Art 1 UStG 1994…
…Bei diesen Umsätzen handle es sich um Lieferungen an österreichische Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994, die weder die Erwerbsschwelle überschreiten, noch auf deren Anwendung verzichten (=Schwellenerwerber) und an Privatpersonen. Da die Umsätze an diesen Abnehmerkreis die Lieferschwelle gemäß Art. 3 Abs…
…Heizöl) an Privatpersonen das Bestimmungslandprinzip. Es komme die Versandhandelsregelung zur Anwendung. Bei Unternehmen und juristischen Personen greife die Erwerbsbesteuerung (keine Erwerbsschwelle). Daher seien Lieferungen an Privatpersonen unabhängig von der Überschreitung der Lieferschwelle in Österreich umsatzsteuerpflichtig (siehe Bericht über die Prüfung der Aufzeichnungen gemäß § 151 Abs…
…1. Jänner 2003. Der obige Antrag könne nur dann für pauschalierte Landwirte gestellt und positiv erledigt werden, wenn der Steuerpflichtige auf das Überschreiten der Erwerbsschwelle bzw. auf innergemeinschaftliche Lieferungen hinweise. Der Empfänger von Rechnungen pauschalierter Landwirte könne trotz Nichtvorliegens einer UID-Nummer die Vorsteuer abziehen…
…059.075,15 | € 1.059.075,15 | € 1.156.255,32 | € 961.894,97 Begründend wird ausgeführt, dass die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Bw. unter Angabe der wegen Überschreitens der Erwerbsschwelle erteilten UID-Nummer sonstige Leistungen gem. § 3a Abs…
…entweder private Abnehmerin ist, die Erwerbsschwelle in Deutschland nicht überschreitet bzw. keinen Verzicht auf die Anwendung der Erwerbsschwelle in Deutschland abgegeben hat, weshalb dieser die Umsatzsteuer zunächst auch zu Recht in Rechnung gestellt hatte. Keine dieser Konstellationen berechtigt allerdings zum Vorsteuerabzug. Im vorliegenden Fall kann…
…vorangegangenen Kalenderjahr nicht und im laufenden Kalenderjahr noch nicht überstiegen (Erwerbsschwelle); ab dem Entgelt für den Erwerb, mit dem im laufenden Jahr die Erwerbsschwelle überstiegen wird, unterliegt der Erwerb der Besteuerung. In die Erwerbsschwelle sind die Entgelte für den Erwerb neuer Fahrzeuge und verbrauchsteuerpflichtiger Waren…
…Zwischen Unternehmern liegt grundsätzlich ein ig. Erwerb vor, bei Schwellenwerbern nur, wenn die Erwerbsschwelle überschritten wurde. Eine Ausnahmeregelung besteht im Falle von nicht zur Umsatzsteuerpflicht optierter Kleinunternehmer als Verkäufer, bei denen nach Art 1 Abs. 1 Z 3b UStG die Lieferung "auf Grund der Sonderregelung…
…Ausfällen für die Lieferung von neuen Fahrzeugen stets das Bestimmungslandprinzip. Das werde auf der Importseite durch folgende Regelungen erreicht: Der Erwerb neuer Fahrzeuge sei stets ein ig Erwerb, auch wenn er durch Private oder Schwellenerwerber unter der Erwerbsschwelle erfolge (Art. 1 Abs. 6 und 7)…
…a bis d genannten Abnehmer weder die maßgebende Erwerbsschwelle (Art. 1 Abs. 4 Z 2) überschreitet noch auf ihre Anwendung verzichtet. Im Fall der Beendigung der Beförderung oder Versendung im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates ist die von diesem Mitgliedstaat festgesetzte Erwerbsschwelle maßgebend. (5) Der Gesamtbetrag…
…lit. a bis d genannten Abnehmer weder die maßgebende Erwerbsschwelle (Art. 1 Abs. 4 Z 2) überschreitet noch auf ihre Anwendung verzichtet. Im Fall der Beendigung der Beförderung oder Versendung im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates ist die von diesem Mitgliedstaat festgesetzte Erwerbsschwelle maßgebend. (5) Abs…
…lit. a bis d genannten Abnehmer weder die maßgebende Erwerbsschwelle (Art. 1 Abs. 4 Z 2) überschreitet noch auf ihre Anwendung verzichtet. Im Fall der Beendigung der Beförderung oder Versendung im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates ist die von diesem Mitgliedstaat festgesetzte Erwerbsschwelle maßgebend. (5) Abs…
…erwogen: Nach der Aktenlage (StNrn. 123 und 456) hat der beim Finanzamt Braunau zur Einkommen- und Umsatzsteuer (§ 22 UStG) veranlagte Bf am 30. Mai 1995 beim Finanzamt Braunau wegen voraussichtlicher Überschreitung der Erwerbsschwelle des Art. 1 Abs. 4 Z. 2 UStG 1994 (ATS 150.000…
…todesfalls- und die alterbedingte Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebes, letztere jedoch nur, wenn mit dem verbliebenen (Rest)Betrieb die Erwerbsschwellen der Z 3 (S Anm 25) nicht überschritten wird.' Daraus folgt, dass auch jene Ansicht, wonach die Veräußerung eines bloßen Anteils an einem Mitunternehmeranteil gleich…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adresse, vertreten durch Stb, vom 4. Juli 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 1. und 23. Bezirk vom 5. Juni 2012 betreffend Einkommensteuer 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Eveline Umgeher, Witwerfortbetrieb DI Franz Umgeher, Wirtschaftstreuhänder, 1110 Wien, Mautner Markhofgasse 13-15/5/23, vom 26. September 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 21. und 22. Bezirk vom 20. September…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des D, vertreten durch C, vom 21. Mai 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch S, vom 25. April 2002 betreffend Einkommensteuer 1999 im Beisein der Schriftführerin U nach der am 28. November 2007…
bestehend aus Baufl Gebäude (Villa) mit 154 m² und Baufl Gebäude (begrünt) mit 305 m², sohin gesamt 459 m² Grundstücksfläche. Die Liegenschaft EZ 2345, die noch im Besitz der Bw stand, bestand aus den Grundstücken Nr 567 (rot B) mit 425 m² und Nr 123…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 12. August 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes, vertreten durch Finanzanwalt, vom 24. Juli 2006 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2005 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die…