…Auftragsumfang an den Bauführer, die Firma N. GesmbH, um Arbeiten zur Errichtung eines Kellers ("Selbstbaupaket") erweitert worden sein, was jedoch der Verknüpfung von Grundstückkauf und Errichtung des Hauses keinen Abbruch tat. Diese Verknüpfung gelangte in weiterer Folge auch dadurch zum Ausdruck, dass vorerst im April…
…lediglich ein Grundstück von Herrn R.E. erworben wurde, sondern vielmehr dieser Erwerb neben Projektsentwicklung, Organisation der Planung und Verkauf des Fertigteilhauses im Zuge des gesamten Projektes unter einem vermittelt wurde. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, dass ein persönlicher Kontakt zwischen den…
…lediglich ein Grundstück von Herrn R.E. erworben wurde, sondern vielmehr dieser Erwerb neben Projektsentwicklung, Organisation der Planung und Verkauf des Fertigteilhauses im Zuge des gesamten Projektes unter einem vermittelt wurde. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, dass ein persönlicher Kontakt zwischen den…
…des Hauses selbst festgelegt hat, ändert dies nichts daran, dass dieser mit dem Grundstückskauf auch an den Erwerb eines bestimmten Gebäudes von der Baufirma gebunden war. Im vorliegenden Fall ist entscheidend auf den gemeinsamen Willen von Veräußerer- und Erwerberseite abzustellen ist, wonach dem Erwerber das…
…des Hauses selbst festgelegt hat, ändert dies nichts daran, dass diese mit dem Grundstückskauf auch an den Erwerb eines bestimmten Gebäudes von der VGmbH gebunden war. Im vorliegenden Fall ist entscheidend auf den gemeinsamen Willen von Veräußerer- und Erwerberseite abzustellen ist, wonach den Erwerbern das…
…des Hauses selbst festgelegt hat, ändert dies nichts daran, dass dieser mit dem Grundstückskauf auch an den Erwerb eines bestimmten Gebäudes von der VBau gebunden war. Im vorliegenden Fall ist entscheidend auf den gemeinsamen Willen von Veräußerer- und Erwerberseite abzustellen ist, wonach dem Erwerber das…
…des Hauses selbst festgelegt hat, ändert dies nichts daran, dass diese mit dem Grundstückskauf auch an den Erwerb eines bestimmten Gebäudes von der Baufirma gebunden war. Im vorliegenden Fall ist entscheidend auf den gemeinsamen Willen von Veräußerer- und Erwerberseite abzustellen, wonach der Erwerberin das Grundstück…
…des Hauses selbst festgelegt hat, ändert dies nichts daran, dass dieser mit dem Grundstückskauf auch an den Erwerb eines bestimmten Gebäudes von der VGmbH gebunden war. Im vorliegenden Fall ist entscheidend auf den gemeinsamen Willen von Veräußerer- und Erwerberseite abzustellen ist, wonach dem Erwerber das…
…des Hauses selbst festgelegt hat, ändert dies nichts daran, dass dieser mit dem Grundstückskauf auch an den Erwerb eines bestimmten Gebäudes von der VGmbH gebunden war. Im vorliegenden Fall ist entscheidend auf den gemeinsamen Willen von Veräußerer- und Erwerberseite abzustellen ist, wonach dem Erwerber das…
…einen umsatzsteuerpflichtigen Erlös dar, wenn sie bei einer Bündelung von Liefer-, Werk- und Dienstleistungsverträgen erbracht würden. In der Berufung gegen den angefochtenen Bescheid führte die Bw. aus, sie erziele ihre Umsätze aus der Lieferung und Aufstellung von (importierten) Fertigteilhäusern, wobei die KG die Liegenschaften erwerbe…
…einen umsatzsteuerpflichtigen Erlös dar, wenn sie bei einer Bündelung von Liefer-, Werk- und Dienstleistungsverträgen erbracht würden. In der Berufung gegen den angefochtenen Bescheid führte die Bw. aus, sie erziele ihre Umsätze aus der Lieferung und Aufstellung von (importierten) Fertigteilhäusern, wobei die KG die Liegenschaften erwerbe…
…einen umsatzsteuerpflichtigen Erlös dar, wenn sie bei einer Bündelung von Liefer-, Werk- und Dienstleistungsverträgen erbracht würden. In der Berufung gegen den angefochtenen Bescheid führte die Bw. aus, sie erziele ihre Umsätze aus der Lieferung und Aufstellung von (importierten) Fertigteilhäusern, wobei die KG die Liegenschaften erwerbe…
…des Hauses selbst festgelegt hat, ändert dies nichts daran, dass diese mit dem Grundstückskauf auch an den Erwerb eines bestimmten Gebäudes von der VGmbH gebunden war. Im vorliegenden Fall ist entscheidend auf den gemeinsamen Willen von Veräußerer- und Erwerberseite abzustellen ist, wonach dem Erwerber das…
…dass die Berufungswerber in ihrer dem Finanzamt vorgelegten Abgabenerklärung nicht angegeben haben, dass sie vor Abschluss des Grundstück-Kaufvertrages den Vertrag über die Errichtung eines Fertigteilhauses abgeschlossen haben. Das Finanzamt gelangte erstmals nach Erlassung des Erstbescheides auf Grund weiterer Ermittlungen Kenntnis von der Errichtung des…
…des Hauses selbst festgelegt hat, ändert dies nichts daran, dass dieser mit dem Grundstückskauf auch an den Erwerb eines bestimmten Gebäudes von der VGmbH gebunden war. Im vorliegenden Fall ist entscheidend auf den gemeinsamen Willen von Veräußerer- und Erwerberseite abzustellen ist, wonach dem Erwerber das…
…die Größe und den Grundriss des Hauses selbst festgelegt haben, ändert dies nichts daran, dass diese mit dem Grundstückskauf auch an den Erwerb eines bestimmten Gebäudes von der VGmbH gebunden waren. Im vorliegenden Fall ist entscheidend auf den gemeinsamen Willen von Veräußerer- und Erwerberseite abzustellen…
…beim Erwerb eines Fertigteilhauses auf die von der K-GmbH angebotene Auswahl beschränkt. Es bestand also keine Planungsfreiheit hinsichtlich des Gesamtkonstruktion, was für die Bauherreneigenschaft unabdingbar ist. Geringfügige Änderungen an den bestehenden Plänen begründen keine planerische Gestaltungsfreiheit. Wesentliche Änderungen waren laut Kooperationsvertrag nicht zulässig. Eine…
…beim Erwerb eines Fertigteilhauses auf die von der K-GmbH angebotene Auswahl beschränkt. Es bestand also keine Planungsfreiheit hinsichtlich des Gesamtkonstruktion, was für die Bauherreneigenschaft unabdingbar ist. Geringfügige Änderungen an den bestehenden Plänen begründen keine planerische Gestaltungsfreiheit. Wesentliche Änderungen waren laut Kooperationsvertrag nicht zulässig. Eine…
…beim Erwerb eines Fertigteilhauses auf die von der K-GmbH angebotene Auswahl beschränkt. Es bestand also keine Planungsfreiheit hinsichtlich des Gesamtkonstruktion, was für die Bauherreneigenschaft unabdingbar ist. Geringfügige Änderungen an den bestehenden Plänen begründen keine planerische Gestaltungsfreiheit. Wesentliche Änderungen waren laut Kooperationsvertrag nicht zulässig. Eine…
…beim Erwerb eines Fertigteilhauses auf die von der K-GmbH angebotene Auswahl beschränkt. Es bestand also keine Planungsfreiheit hinsichtlich des Gesamtkonstruktion, was für die Bauherreneigenschaft unabdingbar ist. Geringfügige Änderungen an den bestehenden Plänen begründen keine planerische Gestaltungsfreiheit. Wesentliche Änderungen waren laut Kooperationsvertrag nicht zulässig. Eine…