…abgewiesen." Mit Schriftsatz vom 28. Feber 2007 stellte der rechtliche Vertreter des Bw den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und führte hiezu ua folgendes aus: "In Erweiterung der bereits dargelegten Berufungsbegründungen wird ausgeführt, dass auch die in der Berufungsvorentscheidung…
…In teleologischer Interpretation ist daher der Anwendungsbereich des § 239 Abs. 2 BAO dahingehend zu erweitern, dass auch innerhalb der Dreimonatsfrist fällige, aber nicht entrichtete Selbstbemessungsabgaben den Rückzahlungsbetrag vermindern. Unverständlich ist im vorliegenden Fall überhaupt die Aufrechterhaltung des Rückzahlungsantrages im Wege der gegenständlichen Berufung angesichts der…
…ab 2007 weitere Fortbildungskurse besuchte, kann grundsätzlich abgeleitet werden, dass sie bemüht war ihr Leistungsangebot zu erweitern um einen größeren Kundenkreis ansprechen zu können und dadurch (höhere) Einnahmen zu erzielen. Gleichzeitig darf aber nicht übersehen werden, dass ein gesamtgewinnorientierter Unternehmer bei einer derartigen Verlustsituation ohne…
…tiefsten Inneren schon immer wollten. Sie lernen bei uns: Sich selbst und andere wirklich zu verstehen Die Wahrnehmung zu schärfen und zu erweitern Sprachliche Präzision Ziele zu formulieren und zu erreichen Innere und äußere Konflikte zu lösen Eigene Grenzen zu überwinden Sich selbst und andere…
…wie folgt begründet. Die Tochter des Bw. sei nach Schulabschluss (Matura am BORG) ein Jahr in London gewesen und habe dort einen Sprachkurs absolviert, um ihre Sprachkenntnisse zu erweitern. Anschließend habe sie Publizistik und Politikwissenschaften studiert. Nach zwei Semestern habe sie leider festgestellt, dass dieses…
…15. April 2004, GZ. 100/42945/2002-123, betreffend Zollschuld, entschieden: Der in der Berufungsvorentscheidung enthaltene Spruch des Bescheides 100/42945/21/2002 und der erweiternde Spruch der Berufungsvorentscheidung werden dahin ergänzt, dass die Einfuhrzollschuld gem. Art. 202 Abs. 1 Buchstabe a und Abs. 3…
…Halten von Ansprachen, Vorträgen und Seminaren." Die Fortbildung diene dazu, die Kompetenzen für die ersten zwei Aufgabenbereiche zu erweitern. Mit Berufungsvorentscheidung vom 31. Mai 2012 wurde die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2011 als unbegründet abgewiesen und in der Begründung - auszugsweise zitiert - Folgendes ausgeführt: " ... Laut Unterlagen…
…Gäste dann in andere Lokale abgewandert wären. Es sei auch der Versuch unternommen worden, das Angebot tagsüber mit Terassenbetrieb und dem Verkauf von Mehlspeisen zu erweitern. Die Gewinnermittlung durch Pauschalierung sei in den Jahren 2005 und 2006 zulässig gewesen, wenn ein Betrieb des Gaststättengewerbes vorgelegen…
…Vorteil, ihre Rhetorik-Kompetenz aufzufrischen bzw. zu erweitern und sich ein NLP-Wissen anzueignen. Bei dem besuchten Rhetorik-Kurs sei es der Bw. hauptsächlich um die "verbale Kommunikation" gegangen und zwar insbesondere um den Erwerb folgender Kenntnisse: "1) Wie wähle ich meine gesprochenen Worte bzw…
…Universität Wien das Abhalten von Lehrveranstaltungen im Ausmaß von durchschnittlichen 8 Semesterwochenstunden beinhalte. Um die Qualität dieser Lehrveranstaltungen aufrechtzuerhalten bzw. zu verbessern und seine Kenntnisse als Vortragender zu erweitern, besuche er regelmäßig ein spezielles Sprech-, Stimm- und Rhetorik-Training (Alexander-Technik) in dem er sich…
…einer Halbtagsbeschäftigten (Ehefrau). Im Streitjahr sei mit der Planung bzw. Errichtung einer neuen Kraftfahrzeugwerkstätte begonnen worden, um das Geschäftsfeld zu erweitern. Zusätzlich sei versucht worden sich des Internets zu bedienen, um dem immer größer werdenden Druck der Konkurrenz zu begegnen. Über Internet sei auch die…
…Finanzsenates vom 12. November 2009 ersucht, im Sinne der Anregungen und Überlegungen anlässlich der Erörterung der Sache sein Vorbringen bzw. seine Anträge zu ergänzen, zu erweitern bzw. zu konkretisieren. Mit Eingabe vom 22. Februar 2010 hat der Bf Vollmachtwechsel angezeigt, sich geäußert, Unterlagen zur weiteren…
…Finanzsenates vom 12. November 2009 ersucht, im Sinne der Anregungen und Überlegungen anlässlich der Erörterung der Sache sein Vorbringen bzw. seine Anträge zu ergänzen, zu erweitern bzw. zu konkretisieren. Mit Eingabe vom 22. Februar 2010 hat der Bf Vollmachtwechsel angezeigt, sich geäußert, Unterlagen zur weiteren…
…Streitjahr außer dem Gesellschafter-Geschäftsführer zwei Bedienstete, einen ab Mai, den zweiten ab August. Im Jahr 2008 wurde das im Jahr 2007 errichtete Betriebsgebäude erweitert, indem auf das Bürogebäude ein Obergeschoss aufgestockt wurde. Im Zuge einer bei der Bw. durchgeführten Betriebsprüfung vertrat der Prüfer die…
…Durch BGBl. 325 idF BGBl. 1987/312 wird auch kein neuer Vorgang besteuert, sondern lediglich der Kreis der Kapitalgesellschaften richtlinienkonform erweitert. Die Genossenschaft ist als Kapitalgesellschaft im KVG nicht genannt, aber wenn nach den kapitalverkehrsteuerlichen Bestimmungen Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl. 1987/312…
…Durch BGBl. 325 idF BGBl. 1987/312 wird auch kein neuer Vorgang besteuert, sondern lediglich der Kreis der Kapitalgesellschaften richtlinienkonform erweitert. Die Genossenschaft ist als Kapitalgesellschaft im KVG nicht genannt, aber wenn nach den kapitalverkehrsteuerlichen Bestimmungen Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl. 1987/312…
…Durch BGBl. 325 idF BGBl. 1987/312 wird auch kein neuer Vorgang besteuert, sondern lediglich der Kreis der Kapitalgesellschaften richtlinienkonform erweitert. Die Genossenschaft ist als Kapitalgesellschaft im KVG nicht genannt, aber wenn nach den kapitalverkehrsteuerlichen Bestimmungen Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl. 1987/312…
…Durch BGBl. 325 idF BGBl. 1987/312 wird auch kein neuer Vorgang besteuert, sondern lediglich der Kreis der Kapitalgesellschaften richtlinienkonform erweitert. Die Genossenschaft ist als Kapitalgesellschaft im KVG nicht genannt, aber wenn nach den kapitalverkehrsteuerlichen Bestimmungen Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl. 1987/312…
…Durch BGBl. 325 idF BGBl. 1987/312 wird auch kein neuer Vorgang besteuert, sondern lediglich der Kreis der Kapitalgesellschaften richtlinienkonform erweitert. Die Genossenschaft ist als Kapitalgesellschaft im KVG nicht genannt, aber wenn nach den kapitalverkehrsteuerlichen Bestimmungen Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl. 1987/312…
…Durch BGBl. 325 idF BGBl. 1987/312 wird auch kein neuer Vorgang besteuert, sondern lediglich der Kreis der Kapitalgesellschaften richtlinienkonform erweitert. Die Genossenschaft ist als Kapitalgesellschaft im KVG nicht genannt, aber wenn nach den kapitalverkehrsteuerlichen Bestimmungen Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl. 1987/312…