…auszugehen: Die Bw. hat in ihrem Erstantrag ausgeführt, dass es sich hier um "Geschenke an Geschäftsfreunde" handelt. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH hat die Erstaussage die Vermutung für sich, dass sie der Wahrheit am nächsten kommt (vgl. VwGH vom 14.12.1987, 87/14/0016…
…ein paar Päcken als Muster von diesem Ungarn gratis erhalten. Auf die Frage der Zollorgane, warum der Bf. bei der Erstaussage gelogen hätte und die vorgenannten 13 Stangen Ernte nicht erwähnt habe, führte der Bf. aus, dass er das Ganze bei der ersten Vernehmung nicht…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Oberrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen der Bw…
…dies nicht mehr nachvollzogen werden kann. Lt. Erstaussage des Ehegatten der Bw. vom 28.8.1998 hätte es sich bei den erklärten Einnahmen lediglich um die Hälfte der tatsächlich erzielten Einnahmen gehandelt. Im Rahmen einer weiteren Aussage am selben Tag wurden die durchschnittlichen monatlichen Einnahmen…
…vom 26.1.1995 hingewiesen, ist davon auszugehen, dass die Angaben des Beschuldigten im Rahmen der Erstaussage erfahrungsgemäß der Wahrheit am nächsten kommen. Der Bw hat damals die Feststellungen des Zollbeamten zum Sachverhalt zur Kenntnis genommen und mit seiner Unterschrift bestätigt. Erst im Einspruch gegen…
…11.1985, 84/16/0201; 4.9.1986, 86/16/0080). Einer Erstaussage ist daher erfahrungsgemäß größere Glaubwürdigkeit zuzumessen als späteren Aussagen oder - wie hier - hievon abweichenden Darstellungen im Zuge eines Rechtsbehelfsverfahrens. Gem. Art. 202 Abs. 1 Buchstabe a ZK entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine…
…€ 4.400,00 aus. In Anlehnung an die Judikatur des VwGH kann nach der Lebenserfahrung die Erstaussage infolge ihrer (zunächst noch vorhandenen) rechtlichen Unbefangenheit eine größere Gewähr für die Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Geschehnisablauf als spätere - von steuerlichen Überlegungen geprägte - Ausführungen vermitteln (§ 167 Abs…
…zum Bf. die Verantwortungslinie erst angepasst wird. Dazu ist auf das Judikat des Verwaltungsgerichtshofes zu 95/13/0083, vom 24.3.1998 zu verweisen, wonach Erstaussagen eine erhöhte Beweiskraft zukommt. Wenn unvollständige oder mangelhafte Aufzeichnungen vorliegen besteht nach § 184 BAO eine Schätzungsberechtigung der Behörde. Gemäß §…
… 11 3.Fall FinStrG in Betracht kommt. Für den Wahrheitsgehalt der Erstaussage des Bf vom 11.3.2010 und gegen dessen spätere Verantwortung (in der am 18.3.2010 durch Organe des Zollamtes Linz Wels aufgenommenen Niederschrift) spricht nicht nur die detailgetreue Schilderung bezügliche der…
…von einem armenischen Landsmann (am "Schwarzmarkt") mit Sicherheit keine österreichischen, sondern ausschließlich unverzollte und unversteuerte und somit illegal nach Österreich verbrachte Zigaretten erwirbt. Für den Wahrheitsgehalt seiner Erstaussagen vom 12.10.2007 bzw. 17.10.2007 und gegen seine nunmehrige Verantwortung in der (von seiner…
…Rahmen freier Beweiswürdigung gem. § 98 FinStrG davon aus, dass die Erstaussage des Bf der Wahrheit am nächsten komme und seien sohin gem. § 82 Abs.1 FinStrG genügend Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens vorhanden. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte (von Dr. Werner Ungeringer…
…reines Schutzverhalten zu sehen. Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Erstaussagen eine erhöhte Beweiskraft zukommt. ( VwGH, 24.2.1998,95/13/0083) Die Ermittlungsergebnisse rechtfertigen auch nach Ansicht der Rechtsmittelbehörde den Tatverdacht hinsichtlich Abgabenhinterziehung durch Betreiben eines Gastlokales und Vermittlung von Prostituierten. Die Schätzung beruht…
…Ansehung dieser Umstände gehe das Zollamt Linz im Rahmen freier Beweiswürdigung gem. § 98 FinStrG davon aus, dass die seinerzeitige Erstaussage des Bf vor den Organwaltern der Grenzkontrollstelle Nickelsdorf der Wahrheit am nächsten komme, sodass gem. § 82 Abs.1 FinStrG genügend Verdachtsgründe für die Einleitung eines…
…Oktober 2007 im Jahr 2011 als unwahr darstellt, so kann der Unabhängige Finanzsenat diesem Einwand deshalb keinen Glauben schenken, weil nach der allgemeinen Lebenserfahrung Erstaussagen von Parteien - weil unvorbereitet - erhöhte Glaubwürdigkeit zukommt (vgl. auch Ausführungen im VwGH-Erkenntnis vom 25.1.2000, 94/14/0034)…
…betreffend Umsatzsteuer für 2009 teilweise stattgegeben (hinsichtlich der Vorsteuer) und wurde die Berufung im Übrigen als unbegründet abgewiesen. Auf Grund der logischen Denkgesetze und der Erfahrungen des täglichen Lebens sei der Erstaussage des Bw. die höchste Glaubwürdigkeit beizumessen. Dagegen richtet sich der Vorlageantrag vom 14…
…Der Senat geht daher davon aus, dass die Angaben der Geschäftsführer vom 6. April 2005 als Erstaussage mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 184 BAO hat die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung zu schätzen, soweit sie diese nicht ermitteln…
…nicht mehr vertreten zu sein und räumte ein, der Erstaussage des Zigarettenhehlers entsprechend, im Zeitraum April bis Mai 2005 und Oktober bis November 2005 jeweils vier Stangen Zigaretten der Marke "Marlboro Light" erworben zu haben. Über die Beschwerde wurde erwogen: Die Feststellung der Abgabenbehörde I…
…am Vortag verwirrt gewesen zu sein und nicht alles verstanden zu haben, dessen Erstaussage wohl der Wahrheit am nächsten komme. Der Unabhängige Finanzsenat teilt diesbezüglich die Auffassung des Zollamtes Linz: D.h. er hält ebenfalls die vom Bf am 5.3.2006 getätigte Aussage für…
…132 BAO 3. Absatz jeweils letzter Satz verpflichtend vorgesehen ist, keine Daten als Druck- oder Textdateien zur Verfügung gestellt werden. Dies steht aber im Widerspruch zur Erstaussage vom 2.7.2004 (händische Mitschrift) zu Prüfungsbeginn, bei der die GF GF ausgesagt hat, dass Sicherungsbänder für…
…hat den Betriebsausgabenabzug mit der Begründung versagt, dass die strittigen Zukäufe nicht im Anlageverzeichnis der Beschwerdeführerin erfasst worden seien. Bei diesen Aufzeichnungen handle es sich um eine "Erstaussage" der Beschwerdeführerin über ihre An- und Verkäufe, der größere Glaubwürdigkeit beizumessen sei, als dem späteren Berufungsvorbringen. Diese…