…dass Lieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung, Errichtung oder Erhaltung von Gebäuden insoweit als für das Unternehmen ausgeführt gelten, als die Entgelte hiefür nach den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Die Privatnutzung eines Teiles des Betriebsgebäudes bewirkt allerdings einen Eigenverbrauch gemäß…
…Lieferungen oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung, Errichtung oder Erhaltung von Gebäuden gelten insoweit als für das Unternehmen ausgeführt, als die Entgelte hiefür nach den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. 2. Nicht als für das Unternehmen ausgeführt gelten Lieferungen oder sonstige Leistungen…
…mit der Anschaffung, Errichtung oder Erhaltung von Gebäuden stehen, nur dann als für das Unternehmen ausgeführt, wenn sie zu mindestens 10% unternehmerischen Zwecken dienen. c) Der Unternehmer kann Lieferungen oder sonstige Leistungen sowie Einfuhren nur insoweit als für das Unternehmen ausgeführt behandeln, als sie unternehmerischen…
…Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. In § 16 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 sind Schuldzinsen, soweit sie mit der Einkunftsart in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, ausdrücklich als Werbungskosten genannt. Zwischen den Parteien des Berufungsverfahrens ist unstrittig, dass 60% der Kosten für die Errichtung des gesamten…
…Gemäß § 12 Abs 2 Z 1 UStG 1994 idF AbgÄG 1997 gelten Lieferungen oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung, Errichtung oder Erhaltung von Gebäuden insoweit als für das Unternehmen ausgeführt, als die Entgelte hiefür nach den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Nach …
…für die Einfuhr von Gegenständen gelten: 1. Lieferungen oder sonstige Leistungen in Zusammenhang mit der Errichtung oder Erhaltung von Gebäuden gelten insoweit als für das Unternehmen ausgeführt, als die Entgelte hiefür nach den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind." § 12 Abs 2 Z 1 UStG…
…der Anschaffung, Errichtung oder Erhaltung von Gebäuden stehen, nur dann als für das Unternehmen ausgeführt, wenn sie zu mindestens zehn Prozent unternehmerischen Zwecken dienen. 1. c) Der Unternehmer kann Lieferungen oder sonstige Leistungen sowie Einfuhren nur insoweit als für das Unternehmen ausgeführt behandeln, als sie…
…im Zusammenhang mit der Anschaffung, Errichtung und Erhaltung von Gebäuden gemäß § 12 Abs.2 Z 1 UStG 1972 nur insoweit zulässig gewesen, als die Entgelte hiefür nach den einkommensteuerlichen Vorschriften Betriebsausgaben oder Werbungskosten waren. Für Leistungen im Zusammenhang mit gemischt, jedoch nur geringfügig privat genutzten…
…und sonstige Leistungen in Zusammenhang mit der Anschaffung, Errichtung und Erhaltung von Gebäuden gemäß § 12 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 nur insoweit zulässig war, als die Entgelte hiefür nach den einkommensteuerrichtlichen Vorschriften Betriebsausgaben oder Werbungskosten waren. Für den nichtuntemehmerisch genutzten Teil stand daher kein…
…beiträge (Kz 455) in Höhe von 325,32 € und "Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet werden" (Kz 456), in Höhe von 2.170,42 € (Sollzinsen von Kto 123) als Sonderausgaben. Nach erklärungsgemäßer…
…2 Z 1 UStG 1972 gelten hingegen Lieferung oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung oder Erhaltung von Gebäuden (nur) insoweit als für das Unternehmen ausgeführt, als die Entgelte hiefür nach den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Anschaffungen von Gebäuden sind zwar nicht…
…ob besagter Anteil dem Unternehmen gewidmet worden ist oder nicht. § 12 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 in der bis Ende 1999 geltenden Fassung lautet: Lieferungen oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung, Errichtung oder Erhaltung von Gebäuden gelten insoweit als für das Unternehmen…
…Errichtung oder Erhaltung von Gebäuden stehen, nur dann als für das Unternehmen ausgeführt, wenn sie zu mindestens 10 % unternehmerischen Zwecken dienen (§ 12 Abs. 2 Z 1 lit. b UStG 1994). Der Unternehmer kann Lieferungen oder sonstige Leistungen sowie Einfuhren nur insoweit als für das Unternehmen…
…öffentliches Verkehrsmittel, wodurch er gezwungen ist, die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem Auto zurückzulegen. Gemäß § 16 Abs 1 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Werbungskosten sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Werbungskosten…
…Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden) - "€ 8.932,00 lt. Beilage 1" und "€ 7.506,00 lt. Beilage 2" eingetragen. In dem der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2004 beigelegten Schreiben hat der Bw. ausgeführt…
…mit der Anschaffung, Errichtung oder Erhaltung von Gebäuden stehen, nur dann als für das Unternehmen ausgeführt, wenn sie zu mindestens 10% unternehmerischen Zwecken dienen. c) Der Unternehmer kann Lieferungen oder sonstige Leistungen sowie Einfuhren nur insoweit als für das Unternehmen ausgeführt behandeln, als sie unternehmerischen…
…abziehen. Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung, Errichtung oder Erhaltung von Gebäuden galten bis 31.12.1997 gemäß § 12 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 insoweit als für das Unternehmen ausgeführt, als die Entgelte hierfür nach den einkommensteuerlichen Vorschriften Betriebsausgaben oder Werbungskosten waren. Für gemischt…
…die Nichtgewährung des Vorsteuerabzuges für das gemischt genutzte Gebäude dem Unionsrecht widerspreche. Zur Anwendung der seit 1. Februar 2005 geltenden 10%-Grenze für Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung, Errichtung oder Erhaltung von Gebäuden (Änderung des § 12 Abs. 2 Z 1a UStG 1994) sei auszuführen…
…UStG bestimmte, dass Lieferungen oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung, Errichtung oder Erhaltung von Gebäuden nur insoweit für das Unternehmen ausgeführt gelten, als die Entgelte hiefür nach den einkommensteuerlichen Vorschriften Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Die erste Bestimmung besteht seit dem Beitritt unverändert. Die…
…1 UStG 1994 lautete in der Stammfassung: "Lieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung, Errichtung oder Erhaltung von Gebäuden gelten insoweit als für das Unternehmen ausgeführt, als die Entgelte hiefür nach den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind". Mit dem Abgabenänderungsgesetz 1997, BGBl…