(1) Rechtsanwälte und Notare (Parteienvertreter) sind nach Maßgabe der Abs. 1 bis 5 befugt, die Steuer für die in § 3 und § 4 Z 2 bezeichneten Rechtsvorgänge, mit Ausnahme der Rechtsvorgänge im Sinne der § 3 Abs. 5 und § 15 Abs. 1 Z 9, als Bevollmächtigte eines…
(1) Rechtsanwälte und Notare (Parteienvertreter) sind nach Maßgabe der Abs. 1 bis 5 befugt, die Steuer für die in § 3 und § 4 Z 2 bezeichneten Rechtsvorgänge, mit Ausnahme der Rechtsvorgänge im Sinne der § 3 Abs. 5 und § 15 Abs. 1 Z 9, als Bevollmächtigte eines…
… 85a, 85f ZollR-DG) zu erledigen. Im Rahmen dieser Ermessensausübung (iSd § 20 BAO) sprachen einerseits sich auf Grund des Umfangs der ergänzend vorzunehmenden Ermittlungen ergebende verwaltungsökonomische Überlegungen und andererseits folgende rechtliche Erwägungen für diese im gegenständlichen Fall vom Unabhängigen Finanzsenat gewählte Vorgehensweise: Es ist davon…
…keine der im Art.244 Zollkodex normierten Voraussetzungen erfüllt sind und demnach eine Aussetzung der Vollziehung des in Rede stehenden Abgabenbescheides von vornherein nicht in Frage kommt. Weil nach dem Wortlaut der bezogenen Gesetzesbestimmung im vorliegenden Fall behördenseits ohnehin es zu keiner Ermessensausübung kommen kann…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Writzmann & Partner GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer für das Jahr 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr.Peter Dösinger, gegen den Haftungsbescheid gemäß § 9 iVm § 80 BAO des Finanzamtes Graz-Stadt vom 9. Dezember 2002 betreffend Abgabenschuldigkeiten der H. GmbH entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Haftung wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 13. September 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17, vertreten durch Amtsrat M., vom 20. August 2004 betreffend Haftung gemäß § 9 BAO in Verbindung mit § 80 BAO entschieden: Die Berufung wird…
…sie würde vielmehr ermessensfehlerhaft handeln, wenn sie den Betreffenden von der Inanspruchnahme freistellte; einer besonderen Begründung für die Ermessensausübung bedarf es in diesen Fällen nicht (z.B. BFH VII R 57/82). Diese maßgeblichen Erwägungen beanspruchen Gültigkeit nicht nur bei der Inanspruchnahme eines Haftenden für…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Anna Maria Radschek und die weiteren Mitglieder Mag. Wolfgang Tiwald, Robert Hauser und Oswald Heimhilcher im Beisein der Schriftführerin Monika Holub am 13. Dezember 2004 über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Dr…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Stb, vom 18. Februar 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes X vom 20. Jänner 2004 betreffend Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs 4 BAO hinsichtlich Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1999, 2000…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Divitschek Sieder Sauer Rechtsanwälte GmbH, Raiffeisenstraße 3, 8530 Deutschlandsberg, vom 31. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 6. Juli 2009 betreffend Haftung gemäß § 9 in Verbindung mit § 80 BAO…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn D.K., W., vertreten durch W.Z., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien, vertreten durch Herrn HR Dr. Gerhard Felmer und Frau ADir. Gertrud Braun, vom 16. September 2004 betreffend Haftungsbescheid…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des RR gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe gemäß § 111 BAO entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Intertreu Steuerberatungs- GmbH, 1130 Wien, Lainzer Straße 11/4,vom 2. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 28. Oktober 2004 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 4. Mai 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel je vom 20. April 2011 betreffend Gebühren entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Folgender…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung von Herrn Bw., Wien, vom 7. März 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 8. Februar 2008 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: I. Der Berufung wird teilweise Folge gegeben…
…Wiederaufnahme auch mit § 303 Abs 4 BAO wegen neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel gerechtfertigt. Die teilweise beträchtlichen ungerechtfertigten Steuergutschriften sind dazu angetan, im Rahmen der Ermessensausübung der Rechtsrichtigkeit vor der Rechtsbeständigkeit, speziell auch im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, den Vorrang zu…
…Wiederaufnahme auch mit § 303 Abs 4 BAO wegen neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel gerechtfertigt. Die teilweise beträchtlichen ungerechtfertigten Steuergutschriften sind dazu angetan, im Rahmen der Ermessensausübung der Rechtsrichtigkeit vor der Rechtsbeständigkeit, speziell auch im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, den Vorrang zu…
…sei auch von neu hervorgekommen Tatsachen zu sprechen und sei die Wiederaufnahme des Verfahrens auch deswegen gerechtfertigt. Die teilweisen beträchtlichen ungerechtfertigten Steuergutschriften seien dazu angetan im Rahmen der Ermessensausübung der Rechtsrichtigkeit vor der Rechtsbeständigkeit, speziell auch im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung…
…zum Ende des fünften Jahres eine Zinsersparnis von über 20 vH. eintreten kann, so erscheint - im Rahmen der gebotenen Ermessensausübung - im Hinblick darauf, dass im zu beurteilenden Fall die Gebührenprüfung rund zwei Jahre nach dem Entstehend der Gebührenschuld abgeschlossen wurde, eine Erhöhung von 20 vH…