Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Stb., vom 31. Mai 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Ort/Ö vom 2. Mai 2007 betreffend Festsetzung der Normverbrauchsabgabe und der Umsatzsteuer für den Erwerb neuer Fahrzeuge (Fahrzeugeinzelbesteuerung) entschieden: Der Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 31. Mai 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck, vertreten durch Finanzanwalt, vom 2. Mai 2007 betreffend Festsetzung der Normverbrauchsabgabe und Festsetzung der Umsatzsteuer für den Erwerb neuer Fahrzeuge (Fahrzeugeinzelbesteuerung) entschieden: Der Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 31. Mai 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck, vertreten durch Finanzanwalt, vom 2. Mai 2007 betreffend Festsetzung der Normverbrauchsabgabe und Festsetzung der Umsatzsteuer für den Erwerb neuer Fahrzeuge (Fahrzeugeinzelbesteuerung) entschieden: Der Berufung wird…
…Folge die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Ergänzend verwies der Bw. auf § 29 Abs. 6 des NÖ Landwirtschaftskammergesetzes, wonach der Grundbetrag für jenen Erhebungszeitraum (§ 29 Abs. 2 leg. cit.) anzunehmen sei, welcher auf den Zeitraum seiner Festsetzung folge. Der Grundbetrag sei…
…Nach § 29 Abs. 2 des NÖ Landwirtschaftskammergesetzes werden die Kammerumlagen jeweils für ein Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) in einem Hundertsatz (Hebesatz) der Beitragsgrundlage erhoben. Nach Abs. 3 dieser Gesetzesstelle ist die Beitragsgrundlage hinsichtlich der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe der für Zwecke der Grundsteuer ermittelte Messbetrag. Da der…
…46) ein mit der Begründung, der Erhebungszeitraum der darüber hinausgehenden Abgaben falle nicht in den Verantwortungsbereich des Bw. Dagegen wurde der Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt und gleichzeitig die Abhaltung einer mündlichen Berufungsverhandlung beantragt. Eine nachgereichte Berufungsergänzung enthält im…
…zur Entrichtung eines Betriebsbeitrages verpflichtet und gemäß § 4 dieses Gesetzes kammerzugehörig sind. Gemäß § 29 Abs. 2 NÖ Landwirtschaftskammergesetz werden die Kammerumlagen jeweils für ein Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) erhoben lit. a) als Hundertsatz (Hebesatz) der Beitragsgrundlage von den in Abs. 1 lit. a) bis c) genannten Kammerumlagepflichtigen…
…Nach § 29 Abs. 2 des NÖ Landwirtschaftskammergesetzes werden die Kammerumlagen jeweils für ein Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) in einem Hundertsatz (Hebesatz) der Beitragsgrundlage erhoben. Nach Abs. 3 dieser Gesetzesstelle ist die Beitragsgrundlage hinsichtlich der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe der für Zwecke der Grundsteuer ermittelte Messbetrag. Da der…
…der Abgabenerhöhung stellt keine Verfolgungshandlung dar. Die strafrechtliche Verfolgung einer weiteren, hinsichtlich derselben Abgabenart und desselben Erhebungszeitraumes bewirkten Abgabenverkürzung oder einer Nichtentrichtung (Nichtabfuhr) von Selbstbemessungsabgaben wird dadurch nicht gehindert. (8) Die Abgabenerhöhung gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 BAO." § 30a FinStrG ist mit 1…
…der Abgabenerhöhung stellt keine Verfolgungshandlung dar. Die strafrechtliche Verfolgung einer weiteren, hinsichtlich derselben Abgabenart und desselben Erhebungszeitraumes bewirkten Abgabenverkürzung oder einer Nichtentrichtung (Nichtabfuhr) von Selbstbemessungsabgaben wird dadurch nicht gehindert. (8) Die Abgabenerhöhung gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 BAO." § 30a FinStrG ist mit 1…
…der Abgabenerhöhung stellt keine Verfolgungshandlung dar. Die strafrechtliche Verfolgung einer weiteren, hinsichtlich derselben Abgabenart und desselben Erhebungszeitraumes bewirkten Abgabenverkürzung oder einer Nichtentrichtung (Nichtabfuhr) von Selbstbemessungsabgaben wird dadurch nicht gehindert. (8) Die Abgabenerhöhung gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 BAO." § 30a FinStrG ist mit 1…
…der Abgabenerhöhung stellt keine Verfolgungshandlung dar. Die strafrechtliche Verfolgung einer weiteren, hinsichtlich derselben Abgabenart und desselben Erhebungszeitraumes bewirkten Abgabenverkürzung oder einer Nichtentrichtung (Nichtabfuhr) von Selbstbemessungsabgaben wird dadurch nicht gehindert. (8) Die Abgabenerhöhung gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 BAO." § 30a FinStrG ist mit 1…
…Die Festsetzung der Abgabenerhöhung stellt keine Verfolgungshandlung dar. Die strafrechtliche Verfolgung einer weiteren, hinsichtlich derselben Abgabenart und desselben Erhebungszeitraumes bewirkten Abgabenverkürzung oder einer Nichtentrichtung (Nichtabfuhr) von Selbstbemessungsabgaben wird dadurch nicht gehindert. Abs. 8 Die Abgabenerhöhung gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 BAO. Für die…
…Der Bescheid zur Festsetzung der IZP 2003 (BVE) war mit Datum 6.2.2008 ergangen. Da jedoch aufgrund der Angaben im Spruch zur Abgabenart und zum Erhebungszeitraum zweifelsfrei zum Ausdruck gekommen ist über welche Abgabenansprüche entschieden wurde, ist allein daraus keine Mangelhaftigkeit des Bescheides abzuleiten…
…a bis c genannten Mitgliedern der Landwirtschaftskammer zu entrichten. (2) Die Kammerumlage ist jeweils für ein Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) zu erheben und setzt sich aus einem Grundbetrag in der Höhe von 21,80 Euro und einem Hundertsatz (Hebesatz) der Beitragsgrundlage zusammen. (3) Beitragsgrundlage ist a) hinsichtlich…
…LWKG in der Fassung des Gesetzes vom 22. Mai 1997 ist die Kammerumlage jeweils für ein Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) zu erheben und setzt sich aus dem Grundbetrag in der Höhe von € 21,80 (S 300,--) und einem Hundertsatz (Hebesatz) der Beitragsgrundlage zusammen. Nach § 32 Abs…
…und Gesamtkilometer für 1 Taxi ausgefüllt haben, soferne überhaupt ein Wagen im Einsatz war. Aus diesen Daten wurden Auswertungsergebnisse pro Tag (Punkt 2.1.) und Auswertungsergebnisse für den gesamten Erhebungszeitraum (= die Woche vom 13.2.1995 bis 19.2.1995; Punkt 2.2) abgeleitet…
…LWKG in der Fassung des Gesetzes vom 22. Mai 1997 ist die Kammerumlage jeweils für ein Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) zu erheben und setzt sich aus dem Grundbetrag in der Höhe von € 21,80 (S 300,--) und einem Hundertsatz (Hebesatz) der Beitragsgrundlage zusammen. Nach § 32 Abs…
…Erhebungszeitraum) in einem Hundertsatz (Hebesatz) der Bemessungsgrundlage erhoben wird. Der Hebesatz und der etwaige zusätzliche Hebesatz sind gemäß § 32 Abs. 6 Landwirtschaftskammergesetz erstmalig bei der Berechnung der Kammerumlage für jenen Erhebungszeitraum anzuwenden, der auf den Zeitpunkt seiner Festsetzung folgt; er gilt für die nachfolgenden Erhebungszeiträume…
…21,00 € sind die dem Bescheid vom 18. April 2005 zugrunde liegenden Voraussetzungen für die Vorschreibung des Grundbetrages zur Kammerumlage mit 18,00 € ab dem Jahr 2008 entfallen. Für den auf die Festsetzung durch die Vollversammlung der Landeskammer folgenden Erhebungszeitraum, das Kalenderjahr 2008…