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UFSI RV/0388-I/08Spruchbestandteile von Abgabenbescheiden (Erhebungszeitraum)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.12.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Stb., vom 31. Mai 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Ort/Ö vom 2. Mai 2007 betreffend Festsetzung der Normverbrauchsabgabe und der Umsatzsteuer für den Erwerb neuer Fahrzeuge (Fahrzeugeinzelbesteuerung) entschieden: Der Berufung wird…

UFSI RV/0387-I/08Spruchbestandteile von Abgabenbescheiden (Erhebungszeitraum)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 31. Mai 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck, vertreten durch Finanzanwalt, vom 2. Mai 2007 betreffend Festsetzung der Normverbrauchsabgabe und Festsetzung der Umsatzsteuer für den Erwerb neuer Fahrzeuge (Fahrzeugeinzelbesteuerung) entschieden: Der Berufung wird…

UFSI RV/0391-I/08Spruchbestandteile von Abgabenbescheiden (Erhebungszeitraum)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 31. Mai 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck, vertreten durch Finanzanwalt, vom 2. Mai 2007 betreffend Festsetzung der Normverbrauchsabgabe und Festsetzung der Umsatzsteuer für den Erwerb neuer Fahrzeuge (Fahrzeugeinzelbesteuerung) entschieden: Der Berufung wird…

UFSW RV/1979-W/02Grundbetrag der Landwirtschaftskammerumlage für das Jahr 2000 gemäß § 29 Abs. 4 NÖ Landwirtschaftskammergesetz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2004

…Folge die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Ergänzend verwies der Bw. auf § 29 Abs. 6 des NÖ Landwirtschaftskammergesetzes, wonach der Grundbetrag für jenen Erhebungszeitraum (§ 29 Abs. 2 leg. cit.) anzunehmen sei, welcher auf den Zeitraum seiner Festsetzung folge. Der Grundbetrag sei…

UFSW RV/0903-W/11Können Ergebnisse eines Feststellungsverfahrens in der Berufung gegen den abgeleiteten Bescheid bekämpft werden?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2011

…Nach § 29 Abs. 2 des NÖ Landwirtschaftskammergesetzes werden die Kammerumlagen jeweils für ein Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) in einem Hundertsatz (Hebesatz) der Beitragsgrundlage erhoben. Nach Abs. 3 dieser Gesetzesstelle ist die Beitragsgrundlage hinsichtlich der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe der für Zwecke der Grundsteuer ermittelte Messbetrag. Da der…

UFSS RV/0423-S/04Haftung gemäß § 9 Abs.1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid22.11.2006

…46) ein mit der Begründung, der Erhebungszeitraum der darüber hinausgehenden Abgaben falle nicht in den Verantwortungsbereich des Bw. Dagegen wurde der Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt und gleichzeitig die Abhaltung einer mündlichen Berufungsverhandlung beantragt. Eine nachgereichte Berufungsergänzung enthält im…

UFSW RV/3698-W/02Kammerumlagenpflicht gemäß § 29 Abs. 4 niederösterreichisches Landwirtschaftskammergesetz (LGBl. 6000-9 idgF)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.08.2005

…zur Entrichtung eines Betriebsbeitrages verpflichtet und gemäß § 4 dieses Gesetzes kammerzugehörig sind. Gemäß § 29 Abs. 2 NÖ Landwirtschaftskammergesetz werden die Kammerumlagen jeweils für ein Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) erhoben lit. a) als Hundertsatz (Hebesatz) der Beitragsgrundlage von den in Abs. 1 lit. a) bis c) genannten Kammerumlagepflichtigen…

UFSW RV/1456-W/03Können Ergebnisse eines Feststellungsverfahrens in der Berufung gegen den abgeleiteten Bescheid bekämpft werden?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2004

…Nach § 29 Abs. 2 des NÖ Landwirtschaftskammergesetzes werden die Kammerumlagen jeweils für ein Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) in einem Hundertsatz (Hebesatz) der Beitragsgrundlage erhoben. Nach Abs. 3 dieser Gesetzesstelle ist die Beitragsgrundlage hinsichtlich der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe der für Zwecke der Grundsteuer ermittelte Messbetrag. Da der…

UFSZ3K ZRV/0314-Z3K/11Festsetzung einer Abgabenerhöhung nach § 108 Abs. 1 ZollR-DG ab 1. Jänner 2011 unzulässig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.11.2012

…der Abgabenerhöhung stellt keine Verfolgungshandlung dar. Die strafrechtliche Verfolgung einer weiteren, hinsichtlich derselben Abgabenart und desselben Erhebungszeitraumes bewirkten Abgabenverkürzung oder einer Nichtentrichtung (Nichtabfuhr) von Selbstbemessungsabgaben wird dadurch nicht gehindert. (8) Die Abgabenerhöhung gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 BAO." § 30a FinStrG ist mit 1…

UFSZ3K ZRV/0317-Z3K/11Festsetzung einer Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG ab 1. Jänner 2011 unzulässig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)09.11.2012

…der Abgabenerhöhung stellt keine Verfolgungshandlung dar. Die strafrechtliche Verfolgung einer weiteren, hinsichtlich derselben Abgabenart und desselben Erhebungszeitraumes bewirkten Abgabenverkürzung oder einer Nichtentrichtung (Nichtabfuhr) von Selbstbemessungsabgaben wird dadurch nicht gehindert. (8) Die Abgabenerhöhung gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 BAO." § 30a FinStrG ist mit 1…

UFSZ3K ZRV/0077-Z3K/12Festsetzung einer Abgabenerhöhung nach § 108 Abs. 1 ZollR-DG ab 1. Jänner 2011 unzulässig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.10.2012

…der Abgabenerhöhung stellt keine Verfolgungshandlung dar. Die strafrechtliche Verfolgung einer weiteren, hinsichtlich derselben Abgabenart und desselben Erhebungszeitraumes bewirkten Abgabenverkürzung oder einer Nichtentrichtung (Nichtabfuhr) von Selbstbemessungsabgaben wird dadurch nicht gehindert. (8) Die Abgabenerhöhung gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 BAO." § 30a FinStrG ist mit 1…

UFSZ3K ZRV/0075-Z3K/12Festsetzung einer Abgabenerhöhung nach § 108 Abs. 1 ZollR-DG ab 1. Jänner 2011 unzulässig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.10.2012

…der Abgabenerhöhung stellt keine Verfolgungshandlung dar. Die strafrechtliche Verfolgung einer weiteren, hinsichtlich derselben Abgabenart und desselben Erhebungszeitraumes bewirkten Abgabenverkürzung oder einer Nichtentrichtung (Nichtabfuhr) von Selbstbemessungsabgaben wird dadurch nicht gehindert. (8) Die Abgabenerhöhung gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 BAO." § 30a FinStrG ist mit 1…

UFSW RV/3561-W/11Verkürzungszuschlag, Antrag, Überschreitung des zulässigen Höchstbetrages für die Gesamtnachforderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2012

…Die Festsetzung der Abgabenerhöhung stellt keine Verfolgungshandlung dar. Die strafrechtliche Verfolgung einer weiteren, hinsichtlich derselben Abgabenart und desselben Erhebungszeitraumes bewirkten Abgabenverkürzung oder einer Nichtentrichtung (Nichtabfuhr) von Selbstbemessungsabgaben wird dadurch nicht gehindert. Abs. 8 Die Abgabenerhöhung gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 BAO. Für die…

UFSW RV/0981-W/09Investitionszuwachsprämie - Behaltedauer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2013Teil 1/2

…Der Bescheid zur Festsetzung der IZP 2003 (BVE) war mit Datum 6.2.2008 ergangen. Da jedoch aufgrund der Angaben im Spruch zur Abgabenart und zum Erhebungszeitraum zweifelsfrei zum Ausdruck gekommen ist über welche Abgabenansprüche entschieden wurde, ist allein daraus keine Mangelhaftigkeit des Bescheides abzuleiten…

UFSK RV/0399-K/11Zurückweisung einer Berufung betreffend Beiträge und Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2012

…a bis c genannten Mitgliedern der Landwirtschaftskammer zu entrichten. (2) Die Kammerumlage ist jeweils für ein Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) zu erheben und setzt sich aus einem Grundbetrag in der Höhe von 21,80 Euro und einem Hundertsatz (Hebesatz) der Beitragsgrundlage zusammen. (3) Beitragsgrundlage ist a) hinsichtlich…

UFSK RV/0616-K/11Beiträge und Abgaben von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2012

…LWKG in der Fassung des Gesetzes vom 22. Mai 1997 ist die Kammerumlage jeweils für ein Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) zu erheben und setzt sich aus dem Grundbetrag in der Höhe von € 21,80 (S 300,--) und einem Hundertsatz (Hebesatz) der Beitragsgrundlage zusammen. Nach § 32 Abs…

UFSW RV/2332-W/08Leerkilometeranteil im Rahmen einer Nachkalkulation eines Taxiunternehmens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2011Teil 1/2

…und Gesamtkilometer für 1 Taxi ausgefüllt haben, soferne überhaupt ein Wagen im Einsatz war. Aus diesen Daten wurden Auswertungsergebnisse pro Tag (Punkt 2.1.) und Auswertungsergebnisse für den gesamten Erhebungszeitraum (= die Woche vom 13.2.1995 bis 19.2.1995; Punkt 2.2) abgeleitet…

UFSK RV/0200-K/07Grundbetrag der Landwirtschaftskammerumlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.08.2010

…LWKG in der Fassung des Gesetzes vom 22. Mai 1997 ist die Kammerumlage jeweils für ein Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) zu erheben und setzt sich aus dem Grundbetrag in der Höhe von € 21,80 (S 300,--) und einem Hundertsatz (Hebesatz) der Beitragsgrundlage zusammen. Nach § 32 Abs…

UFSG RV/0087-G/07Zurechnungsfortschreibung, Beiträge und Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Grundbetrag der Landwirtschaftskammerumlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.05.2009

…Erhebungszeitraum) in einem Hundertsatz (Hebesatz) der Bemessungsgrundlage erhoben wird. Der Hebesatz und der etwaige zusätzliche Hebesatz sind gemäß § 32 Abs. 6 Landwirtschaftskammergesetz erstmalig bei der Berechnung der Kammerumlage für jenen Erhebungszeitraum anzuwenden, der auf den Zeitpunkt seiner Festsetzung folgt; er gilt für die nachfolgenden Erhebungszeiträume…

UFSG RV/0590-G/08Grundbetrag zur Landwirtschaftskammerumlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2009

…21,00 € sind die dem Bescheid vom 18. April 2005 zugrunde liegenden Voraussetzungen für die Vorschreibung des Grundbetrages zur Kammerumlage mit 18,00 € ab dem Jahr 2008 entfallen. Für den auf die Festsetzung durch die Vollversammlung der Landeskammer folgenden Erhebungszeitraum, das Kalenderjahr 2008…