…09.2026 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Großbetriebe vom 01.09.2026 betreffend Abweisung eines Antrages auf Festsetzung des Energiekrisenbeitrages Strom für den Erhebungszeitraum 3 zu Recht erkannt: Die Bescheidbeschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Stb., vom 31. Mai 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Ort/Ö vom 2. Mai 2007 betreffend Festsetzung der Normverbrauchsabgabe und der Umsatzsteuer für den Erwerb neuer Fahrzeuge (Fahrzeugeinzelbesteuerung) entschieden: Der Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 31. Mai 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck, vertreten durch Finanzanwalt, vom 2. Mai 2007 betreffend Festsetzung der Normverbrauchsabgabe und Festsetzung der Umsatzsteuer für den Erwerb neuer Fahrzeuge (Fahrzeugeinzelbesteuerung) entschieden: Der Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 31. Mai 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck, vertreten durch Finanzanwalt, vom 2. Mai 2007 betreffend Festsetzung der Normverbrauchsabgabe und Festsetzung der Umsatzsteuer für den Erwerb neuer Fahrzeuge (Fahrzeugeinzelbesteuerung) entschieden: Der Berufung wird…
…Folge die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Ergänzend verwies der Bw. auf § 29 Abs. 6 des NÖ Landwirtschaftskammergesetzes, wonach der Grundbetrag für jenen Erhebungszeitraum (§ 29 Abs. 2 leg. cit.) anzunehmen sei, welcher auf den Zeitraum seiner Festsetzung folge. Der Grundbetrag sei…
…des BFG keine verfahrensrechtliche Schritte (zB Mängelrüge) geboten. Zum im Vorlagebericht gestellten Antrag der belangten Behörde, ist zu sagen, dass der Beihilfenanspruch monatlich entsteht und Erhebungszeitraum der Familienbeihilfe (§ 10 Abs 2 FLAG 1967) der Kalendermonat ist (VwGH 25.02.2003, 99/14/0312). Die gemäß …
…und Beklagter) und der Prozessgegenstand. Ein Abgabenverfahren wird durch die Personen der Abgabenbehörde und der Partei sowie die Abgabensache bestimmt, die ihrerseits grundsätzlich durch Abgabenart (Bewertung, Messbetrag) und Erhebungszeitraum (Kalenderjahr, Kalendermonat, Stichtag) bestimmt wird. Darüber hinaus hat die BAO Verfahren eingerichtet, die einem Abgabenfestsetzungsverfahren vorangehen …
…Folge von gesetzlich zustehenden oder durch Bescheid zuerkannten Zahlungsfristen auch wiederholt hinausschiebbar ist. Als Abgabe in diesem Sinn ist jede durch Abgabenart, Erhebungszeitraum sowie gesetzliche oder bescheidabhängige Fälligkeit bestimmte Abgabenschuldigkeit zu verstehen; werden für eine Abgabe mehrere Personen herangezogen, so ist die erste Fälligkeit maßgebend…
…Gewinn des jeweiligen Erhebungszeitraumes (= das zweite Kalenderhalbjahr 2022 und das Kalenderjahr 2023) dem Durchschnitt der steuerpflichtigen Gewinne des Vergleichszeitraums (= die Kalenderjahre 2018 bis 2021) gegenüberzustellen. Bemessungsgrundlage für den EKB-f sei jener Betrag, um den der steuerpflichtige Gewinn des Erhebungszeitraumes im Jahr 2022…
…je MWh Strom. Bemessungsgrundlage ist die Summe der monatlichen Überschusserlöse aus der Veräußerung von Strom gemäß § 1 Abs 3. Begünstigte Investitionen sind im Erhebungszeitraum 2 gemäß § 4 Abs 2a EKBSG im Ausmaß von 75 % der tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten als Absetzbetrag zu berücksichtigen. Dieser Absetzbetrag…
…verfassungs- und unionsrechtswürdig. Nach Ansicht der Beschwerdeführerin hat der österreichische Gesetzgeber mit dem EKBSG, das im beschwerdegegenständlichen Erhebungszeitraum (07/2024 - 12/2024) gegolten habe, im Wesentlichen zusammengefasst aus folgenden Gründen gegen Unionsrecht verstoßen: Es bestehe jedenfalls eine zeitliche Begrenzung der Notfallmaßnahmen bis 30. Juni 2023…
…selbst ausführt, sind die für den gegenständlichen Erhebungszeitraum anwendbaren Regelungen zu den Absetzbeträgen für Investitionen deutlich attraktiviert worden und wurde gerade die in den Vorverfahren aufgeworfene Kritik der vom EKBSG erfassten Unternehmen aufgegriffen. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichts wurde in der restriktiveren Rechtslage betreffend…
…Beitragsschuldner (§ 5 Abs. 1) ist, können dem Beitragsschuldner zugerechnet werden. Im Erhebungszeitraum 2 können auch Investitionen eines verbundenen Unternehmens zugerechnet werden, das selbst Beitragsschuldner ist. Sofern eine Zurechnung zu mehreren Beitragsschuldnern in Betracht kommt, ist eine sachgerechte Aufteilung der begünstigten Investitionen unter den Beitragsschuldnern vorzunehmen…
…Nach § 29 Abs. 2 des NÖ Landwirtschaftskammergesetzes werden die Kammerumlagen jeweils für ein Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) in einem Hundertsatz (Hebesatz) der Beitragsgrundlage erhoben. Nach Abs. 3 dieser Gesetzesstelle ist die Beitragsgrundlage hinsichtlich der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe der für Zwecke der Grundsteuer ermittelte Messbetrag. Da der…
…46) ein mit der Begründung, der Erhebungszeitraum der darüber hinausgehenden Abgaben falle nicht in den Verantwortungsbereich des Bw. Dagegen wurde der Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt und gleichzeitig die Abhaltung einer mündlichen Berufungsverhandlung beantragt. Eine nachgereichte Berufungsergänzung enthält im…
…zur Entrichtung eines Betriebsbeitrages verpflichtet und gemäß § 4 dieses Gesetzes kammerzugehörig sind. Gemäß § 29 Abs. 2 NÖ Landwirtschaftskammergesetz werden die Kammerumlagen jeweils für ein Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) erhoben lit. a) als Hundertsatz (Hebesatz) der Beitragsgrundlage von den in Abs. 1 lit. a) bis c) genannten Kammerumlagepflichtigen…
…Nach § 29 Abs. 2 des NÖ Landwirtschaftskammergesetzes werden die Kammerumlagen jeweils für ein Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) in einem Hundertsatz (Hebesatz) der Beitragsgrundlage erhoben. Nach Abs. 3 dieser Gesetzesstelle ist die Beitragsgrundlage hinsichtlich der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe der für Zwecke der Grundsteuer ermittelte Messbetrag. Da der…
…Zu den sachlichen Gesichtspunkten, auf die hiebei Bedacht zu nehmen ist, zählen insbesondere die Bearbeitungsreihenfolge, die chronologische Reihenfolge der Erhebungszeiträume und die Maßgeblichkeit einer Abgabe für eine andere Abgabe (zB Stammabgabe und Nebenanspruch). 6.2. Fälligkeit bei zusammengefasster Festsetzung von Abgaben (§ 214 Abs. 2 BAO)…
…der Abgabenerhöhung stellt keine Verfolgungshandlung dar. Die strafrechtliche Verfolgung einer weiteren, hinsichtlich derselben Abgabenart und desselben Erhebungszeitraumes bewirkten Abgabenverkürzung oder einer Nichtentrichtung (Nichtabfuhr) von Selbstbemessungsabgaben wird dadurch nicht gehindert. (8) Die Abgabenerhöhung gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 BAO." § 30a FinStrG ist mit 1…
…der Abgabenerhöhung stellt keine Verfolgungshandlung dar. Die strafrechtliche Verfolgung einer weiteren, hinsichtlich derselben Abgabenart und desselben Erhebungszeitraumes bewirkten Abgabenverkürzung oder einer Nichtentrichtung (Nichtabfuhr) von Selbstbemessungsabgaben wird dadurch nicht gehindert. (8) Die Abgabenerhöhung gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 BAO." § 30a FinStrG ist mit 1…