…herangezogene Bestimmung erfordert im gegenständlichen Verfahren keine Abwägung der Erfolgschancen eines Rechtsmittels, sondern erfasst als Ausschluss des Zahlungsaufschubes nur den Fall der offenkundigen Aussichtslosigkeit. Andernfalls käme eine Würdigung der Erfolgsaussichten einer vorweggenommenen Beweiswürdigung gleich. Der Berufung war daher bereits aus diesem Grunde betreffend die Einkommensteuer…
…herangezogene Bestimmung erfordert keine Abwägung der Erfolgschancen eines Rechtsmittels, sondern erfasst als Ausschluss des Zahlungsaufschubes nur den Fall der offenkundigen Aussichtslosigkeit. Andernfalls käme eine Würdigung der Erfolgsaussichten einer vorweggenommenen Beweiswürdigung gleich. Dies umso mehr, als nach dem unwidersprochenen Berufungsvorbringen im Abgabenverfahren noch Beweisanträge zur Ergänzung…
…für eine Aussetzung der Einhebung die Erfolgsaussichten lediglich anhand des Berufungsvorbringens zu beurteilen, wobei insbesondere auch auf die jeweils herrschende (insbesonderes publizierte) Rechtsprechung Bedacht zu nehmen ist. Ein Rechtsmittel erscheint nur insoweit wenig erfolgversprechend, als seine Erfolglosigkeit offenkundig ist. Als offenkundig erfolglos kann eine Berufung…
…für eine Abgabe angefochten wird. Abs. 2 lit. a dieser Bestimmung ordnet an, dass die Aussetzung der Einhebung nicht zu bewilligen ist, insoweit die Berufung nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint. Es ist nicht Aufgabe des Aussetzungsverfahrens, die Berufungsentscheidung vorwegzunehmen. Vielmehr sind die Erfolgsaussichten…
…Prüfung der Voraussetzungen für eine Aussetzung der Einhebung die Erfolgsaussichten einer Berufung lediglich anhand des Berufungsvorbringens zu beurteilen (vgl. VwGH 23.10.1997, 96/15/0186). In der Berufung wird vom Berufungswerber bestritten, dass der Antrag beim M, M1, und die Berufung gegen den Bescheid…
…Abgabenbehörden lediglich die Erfolgsaussichten der Berufung anhand des Berufungsvorbringens zu beurteilen (VwGH 19.11.1998, 97/15/0066). Die Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Berufung anlässlich der Entscheidung über einen Aussetzungsantrag ist daher keinesfalls für die Berufungserledigung richtungsweisend und somit nicht präjudiziell. Einer Bewilligung der Aussetzung…
…der offenkundigen Aussichtslosigkeit. Andernfalls käme eine Würdigung der Erfolgsaussichten einer vorweggenommenen Beweiswürdigung gleich. In Übrigen beschränkte sich das Finanzamt in der Begründung zum Bescheid betreffend die Abweisung des Antrages auf Aussetzung der Einhebung ausschließlich darauf, zu behaupten, die Berufung wäre wenig erfolgversprechend, und vermied es…
…werden. Die diesbezügliche Argumentation des Finanzamtes, die Berufung gegen die Körperschaftsteuerbescheide 1997 und 1999 sei im Hinblick auf diese Bindungswirkung wenig Erfolg versprechend, übersieht nämlich, dass auf die mangelnden Erfolgsaussichten einer Berufung nur die Nichtbewilligung einer Aussetzung der Einhebung gestützt werden kann (§ 212a Abs. 2…
…wird und die Erfolgsaussichten diesbezügich zu würdigen sind. Darüber hinaus wäre die Aussetzung in einem Parallelverfahren bei der Stadtkasse der Stadt Wien anstandslos wie auch in anderen Verfahren bei der Finanzverwaltung gewährt worden. Der Vertreter des Finanzamtes beantragte die Abweisung der gegen. Berufung und führte…
…die Berufungswerberin nichts zu gewinnen, lässt dieser Umstand zwar eine Hereinbringung der Forderungen allein im Rahmen einer Immobiliarexekution schwierig erscheinen, sagt jedoch nichts über die Erfolgsaussichten einer Betreibung des Anspruches im Rahmen einer Fahrnisexekution oder Forderungsexekution (z.B. Lohnpfändung) aus, abgesehen davon, dass auch eine…
…eine Berufungs- bzw. Beschwerdeentscheidung des Hauptverfahrens vorwegzunehmen. Die Abgabenbehörden haben in Aussetzungsverfahren lediglich die Erfolgsaussichten einer Berufung/Beschwerde zu beurteilen (VwGH 16.5.2002, 2000/13/0100). Die Beurteilung der Erfolgsaussichten anlässlich der Entscheidung über den Aussetzungsantrag war für die Beschwerdeerledigung in der Hauptsache weder…
…käme eine Würdigung der Erfolgsaussichten einer vorweggenommenen Beweiswürdigung gleich. Es war daher rechtswidrig, der Bw die Aussetzung der Einhebung der Umsatzsteuernachforderungen zu versagen. Was die Frage der Kapitalertragsteuer für Sicherheitszuschläge betrifft, so hat das Finanzamt nicht dargetan, warum die Berufung wenig erfolgsversprechend erscheint. Eine Rechtsprechnung…
…Werbungskosten darstellten. Dass diese trotz der guten Erfolgsaussichten einer Berufung letztlich akzeptierten Kürzungen nun zur Einleitung eines Strafverfahrens geführt hätten, könne keineswegs hingenommen werden, da vom Bf. zu keinem Zeitpunkt versucht worden sei, Abgaben zu verkürzen. Eine Nichtanerkennung der behördlichen Kürzungen hingegen hätte vermutlich ein…
…der offenkundigen Aussichtslosigkeit. Andernfalls käme eine Würdigung der Erfolgsaussichten einer vorweggenommenen Beweiswürdigung gleich. Im Übrigen beschränkte sich das Finanzamt in der Begründung zum Bescheid über die Abweisung des Antrages auf Aussetzung der Einhebung ausschließlich darauf, zu behaupten, die Berufung wäre wenig erfolgversprechend, da sich die…
…werden. Die Einwendungen betreffend den Wassergehalt, die Schüttdichte und damit die Masse des geschütteten Materials sind jedoch durch Vorfragebeurteilung nicht betroffen. Anlässlich der Entscheidung über einen Aussetzungsantrag ist vor allem auf die Erfolgsaussichten der Berufung/Beschwerde anhand des Berufungsvorbringens bzw. Beschwerdevorbringens Bedacht zu nehmen (VwGH…
…0128 mit Hinweis auf VwGH 25.6.1990, 89/15/0067). Schließlich konnte ein Teil der Haftungsschuld bereits durch die erwähnte Umbuchung eines Guthabens vom persönlichen Abgabenkonto des Berufungswerbers abgedeckt werden. Insgesamt gesehen war die Geltendmachung der Haftung daher zweckmäßig, und somit spruchgemäß zu entscheiden. …
…Widerspruch steht oder der Abgabepflichtige eine der ständigen Judikatur der Höchstgerichte widersprechende Position bezieht (vgl. UFS 10.2.2004, GZ: RV/1709-W/03). Aufgabe des Aussetzungsverfahrens ist es jedoch nicht, die Berufungsentscheidung vorwegzunehmen. Die Abgabenbehörden haben lediglich die Erfolgsaussichten einer Beschwerde anhand des Beschwerdevorbringens…
…im Zuge der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Aussetzung der Einhebung vorerst nichts hinzuzufügen ist. Dabei ist aber auch darauf hinzuweisen, dass in Aussetzungsverfahren Einwendungen lediglich überschlagsmäßig auf Plausibilität anhand der sich aus dem Berufungs- und Beschwerdevorbringen (eingeschlossen allfällige ergänzende Vorbringen) ergebenden Erfolgsaussichten geprüft werden…
…möglich bzw. erlaubt sei, sich bei der Tätigkeit als Masseverwalter dritter Personen zu bedienen. Die im Berufungsschriftsatz dargelegte Bevollmächtigung und Beauftragung einer Steuerberatungsgesellschaft, die Haftungsbescheide zu prüfen und gegebenenfalls zu bekämpfen, sei somit nicht rechtswirksam erfolgt. Dem Masseverwalter sei es zwar möglich und erlaubt, sich…
…eine geringere Auslastung als bei der Erstellung der Prognoserechnung angenommen dem gewöhnlichen Risiko zuzurechnen sind (siehe hiezu z.B. Doralt/Renner8,§ 2 (LVO) Tz 370 bzw. Jakom/Laudacher 2009, § 2 Rz 273). Das diesbezügliche Vorbringen des Bw. in der Berufung vermag daher die Einstufung der…