…November 1989, 89/16/0165) Für das Vorliegen einer aufschiebenden Bedingung spricht umgekehrt, dass wesentliche Erfüllungshandlungen, wie etwa die Auszahlung des Kaufpreises oder die Übergabe des Kaufobjektes, erst bei Eintritt der Bedingung erfolgen sollen. In diesem Sinne sprechen die konkreten Vertragsmerkmale überwiegend für eine aufschiebende…
…November 1989, 89/16/0165) Für das Vorliegen einer aufschiebenden Bedingung spricht umgekehrt, dass wesentliche Erfüllungshandlungen, wie etwa die Auszahlung des Kaufpreises oder die Übergabe des Kaufobjektes, erst bei Eintritt der Bedingung erfolgen sollen. In diesem Sinne sprechen die konkreten Vertragsmerkmale überwiegend für eine aufschiebende…
…November 1989, 89/16/0165) Für das Vorliegen einer aufschiebenden Bedingung spricht umgekehrt, dass wesentliche Erfüllungshandlungen, wie etwa die Auszahlung des Kaufpreises oder die Übergabe des Kaufobjektes, erst bei Eintritt der Bedingung erfolgen sollen. In diesem Sinne sprechen die konkreten Vertragsmerkmale überwiegend für eine aufschiebende…
…November 1989, 89/16/0165) Für das Vorliegen einer aufschiebenden Bedingung spricht umgekehrt, dass wesentliche Erfüllungshandlungen, wie etwa die Auszahlung des Kaufpreises oder die Übergabe des Kaufobjektes, erst bei Eintritt der Bedingung erfolgen sollen. In diesem Sinne sprechen die konkreten Vertragsmerkmale überwiegend für eine aufschiebende…
…November 1989, 89/16/0165) Für das Vorliegen einer aufschiebenden Bedingung spricht umgekehrt, dass wesentliche Erfüllungshandlungen, wie etwa die Auszahlung des Kaufpreises oder die Übergabe des Kaufobjektes, erst bei Eintritt der Bedingung erfolgen sollen. In diesem Sinne sprechen die konkreten Vertragsmerkmale überwiegend für eine aufschiebende…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Brüggl & Harasser OEG, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Ausgehend von der Bemessungsgrundlage von 719.460 € wird unverändert die Grunderwerbsteuer in Höhe von…
…keine echten Erfüllungsansprüche schon für die Zeit vor Bedingungseintritt vereinbart. Unter Beachtung dieser Vertragslage blieb noch abzuklären, wann die notwendigen behördlichen Genehmigungen erteilt und die tatsächlichen Erfüllungshandlungen geleistet wurden. Diese Erhebungen ergaben unter Beischluss der diesbezüglichen Unterlagen den unbedenklichen Sachverhalt, dass das Bauansuchen am 30…
…Rechtsgeschäfte, bei denen die volle Wirksamkeit letztlich vom Verhalten einer Vertragspartei abhängt, bereits mit gültigem Zustandekommen des Rechtsgeschäftes und entsprechender Beurkundung gebührenpflichtig werden und die Erfüllungshandlungen für die Gebührenbemessung unerheblich sind. Für eine darüber hinausgehende an verfassungsrechtlichen Grundsätzen anlehnende Interpretation, derzufolge eine Gebührenfreiheit eintreten könnte…
…einer Negativbestätigung hinsichtlich des Kaufvertrages vom 16. September 2005 wurde infolge der einvernehmlichen Vertragsaufhebung bis zum 29. September 2005 und auch daran anschließend nicht gestellt. Erfüllungshandlungen seitens der Vertragsparteien, also etwa eine Kaufpreiszahlung oder die Übergabe der Liegenschaft, waren bis zum letztgenannten Zeitpunkt noch nicht…
…einer Negativbestätigung hinsichtlich des Kaufvertrages vom 16. September 2005 wurde infolge der einvernehmlichen Vertragsaufhebung bis zum 29. September 2005 und auch daran anschließend nicht gestellt. Erfüllungshandlungen seitens der Vertragsparteien, also etwa eine Kaufpreiszahlung oder die Übergabe der Liegenschaft, waren bis zum letztgenannten Zeitpunkt noch nicht…
…einer Negativbestätigung hinsichtlich des Kaufvertrages vom 16. September 2005 wurde infolge der einvernehmlichen Vertragsaufhebung bis zum 29. September 2005 und auch daran anschließend nicht gestellt. Erfüllungshandlungen seitens der Vertragsparteien, also etwa eine Kaufpreiszahlung oder die Übergabe der Liegenschaft, waren bis zum letztgenannten Zeitpunkt noch nicht…
…ob durch die Unterlassung oder Verspätung, durch die Unvollständigkeit oder Fehlerhaftigkeit der von einem Vertreter zu verantwortenden Erfüllungshandlungen die damit in Zusammenhang stehenden Abgaben nicht hätten eingebracht werden können. Jedoch wären Versäumnisse oder Fehlpositionen im allgemeinen Wirtschaftsbetrieb, sogar ein Verschulden am Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit bzw…
…die ihnen mit der Erbschaftsquote angefallenen nachlassgegenständlichen Liegenschaften nach ihrem Gutdünken untereinander aufteilten, vielmehr haben mit diesen "Erfüllungshandlungen" die beschwerten Erben entsprechend den Anordnungen der Erblasserin im Kodizill die Grundstücke auf die jeweiligen Vermächtnisnehmer übertragen. Auf Grund dieser Sachverhaltskonstellation war dem Berufungsvorbringen im Ergebnis beizupflichten…
…die ihnen mit der Erbschaftsquote angefallenen nachlassgegenständlichen Liegenschaften nach ihrem Gutdünken untereinander aufteilten, vielmehr haben mit diesen "Erfüllungshandlungen" die beschwerten Erben entsprechend den Anordnungen der Erblasserin im Kodizill die Grundstücke auf die jeweiligen Vermächtnisnehmer übertragen. Auf Grund dieser Sachverhaltskonstellation war dem Berufungsvorbringen im Ergebnis beizupflichten…
…Zustandekommen des Kaufvertrages per se. Die Übergabe der Ware und die Bezahlung derselben an der Kassa stellen lediglich Erfüllungshandlungen dar und sind keine Tatbestandsmerkmale für den Abschluss des Kaufvertrages selbst. Als Letztverbraucher gilt nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH derjenige, der ein Wirtschaftsgut vom Lieferer…
…Zustandekommen des Kaufvertrages per se. Die Übergabe der Ware und die Bezahlung derselben an der Kassa stellen lediglich Erfüllungshandlungen dar und sind keine Tatbestandsmerkmale für den Abschluss des Kaufvertrages selbst. Als Letztverbraucher gilt nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH derjenige, der ein Wirtschaftsgut vom Lieferer…
…Zustandekommen des Kaufvertrages per se. Die Übergabe der Ware und die Bezahlung derselben an der Kassa stellen lediglich Erfüllungshandlungen dar und sind keine Tatbestandsmerkmale für den Abschluss des Kaufvertrages selbst. Als Letztverbraucher gilt nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH derjenige, der ein Wirtschaftsgut vom Lieferer…
…Zustandekommen des Kaufvertrages per se. Die Übergabe der Ware und die Bezahlung derselben an der Kassa stellen lediglich Erfüllungshandlungen dar und sind keine Tatbestandsmerkmale für den Abschluss des Kaufvertrages selbst. Als Letztverbraucher gilt nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH derjenige, der ein Wirtschaftsgut vom Lieferer…
…Zustandekommen des Kaufvertrages per se. Die Übergabe der Ware und die Bezahlung derselben an der Kassa stellen lediglich Erfüllungshandlungen dar und sind keine Tatbestandsmerkmale für den Abschluss des Kaufvertrages selbst. Als Letztverbraucher gilt nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH derjenige, der ein Wirtschaftsgut vom Lieferer…
…Zustandekommen des Kaufvertrages per se. Die Übergabe der Ware und die Bezahlung derselben an der Kassa stellen lediglich Erfüllungshandlungen dar und sind keine Tatbestandsmerkmale für den Abschluss des Kaufvertrages selbst. Als Letztverbraucher gilt nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH derjenige, der ein Wirtschaftsgut vom Lieferer…