…1/18 die erbl. Schwester M zu 1/9 (nachverstorben am November 2002) und die Verlassenschaft nach Ing. K zu 2/3 eine bedingte Erbserklärung abgegeben und es wurde diesen Erben mit Einantwortungsurkunde vom 17. Dezember 2002 der Nachlass der G. auf Grund des Gesetzes…
…nachverstorben am 14. November 2002) und die Verlassenschaft nach Ing. K. zu 2/3 eine bedingte Erbserklärung abgegeben und es wurde diesen Erben mit Einantwortungsurkunde vom 17. Dezember 2002 der Nachlass der G. auf Grund des Gesetztes entsprechend ihrer Erbserklärungen eingeantwortet. Lt. Hauptinventar vom 9…
…Entscheidungsgründe Der am 23. Mai 1999 verstorbenen LM setzte mit Testament vom 16. März 1999 zu seinen Erben Frau EM, die Berufungswerberin (Bw.), Herrn KD und Frau SN zu je einem Drittel seines gesamten zum Zeitpunkt seines Todes vorhandenen Vermögens ein. Sein Sohn LM wurde…
…15a zu § 13 ErbStG mit weiteren Judikaturverweisen). Eine ermessenswidrige Inanspruchnahme des Haftenden wird vor allem dann vorliegen, wenn die Abgabenschuld vom Eigenschuldner ohne Gefährdung und ohne Schwierigkeiten rasch eingebracht werden kann (vgl. Ritz, Ermessen bei der Erbenhaftung gemäß § 13 Abs. 2 ErbStG, ÖStZ 7/1991…
…15a zu § 13 ErbStG mit weiteren Judikaturverweisen). Eine ermessenswidrige Inanspruchnahme des Haftenden wird vor allem dann vorliegen, wenn die Abgabenschuld vom Eigenschuldner ohne Gefährdung und ohne Schwierigkeiten rasch eingebracht werden kann (vgl. Ritz, Ermessen bei der Erbenhaftung gemäß § 13 Abs. 2 ErbStG, ÖStZ 7/1991…
…15a zu § 13 ErbStG mit weiteren Judikaturverweisen). Eine ermessenswidrige Inanspruchnahme des Haftenden wird vor allem dann vorliegen, wenn die Abgabenschuld vom Eigenschuldner ohne Gefährdung und ohne Schwierigkeiten rasch eingebracht werden kann (vgl. Ritz, Ermessen bei der Erbenhaftung gemäß § 13 Abs. 2 ErbStG, ÖStZ 7/1991…
…den Bescheid des FA, vertreten durch WB, betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO (der Erbengemeinschaft U.F.u.Mitges..) für das Jahr 2000 im Beisein der Schriftführerin Monika Holub nach der am 24. Jänner 2006 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden…
…den Umstand, dass allein sie und nicht auch ihre Schwester G.L. zur Haftung herangezogen worden war. Begründend wurde ausgeführt, auch diese Schwester sei ebenfalls Haupterbin gewesen, weshalb beide als Haftende für die ausstehende Summe zu gerechten Teilen, also zur Hälfte, heranzuziehen seien. Es sei…
…sich um die Auszahlung des Guthabens zu kümmern. Weiters wurde festgehalten, dass seitens des Erbenvertreters gegen die Erfüllung des Vermächtnisses kein Einwand erhoben werde. Mit Beschluss vom 20. November 1998 nahm das Verlassenschaftsgericht die Erklärung der S., das zu ihren Gunsten ausgesetzte Legat laut Testament…
…am Tage der Vertragsunterzeichnung, also am 3. Dezember 1991. Über Anfrage des Finanzamtes vom 10. Feber 2005 gab der Übernehmer bekannt, dass noch keine Erbentfertigungen ausbezahlt worden seien. Mit Erledigung vom 11. Juli 2008 erließ das Finanzamt an G. , den Berufungswerber, im Folgenden kurz Bw…
…Tage der Vertragsunterzeichnung, also am 3. Dezember 1991. Über Anfrage des Finanzamtes vom 10. Feber 2005 gab der Übernehmer bekannt, dass noch keine Erbentfertigungen ausbezahlt worden seien. Mit Erledigung vom 11. Juli 2008 erließ das Finanzamt an P, den Berufungswerber, im Folgenden kurz Bw. genannt…
…1995, 92/13/0115). Die Bw. meint weiters, die Festsetzung des Säumniszuschlages sei wegen der beschränkten Erbenhaftung nach § 802 ABGB unzulässig. Diesen Rechtsstandpunkt teilt die Abgabenbehörde zweiter Instanz aus folgenden Gründen nicht: Aufgrund der rechtskräftigen Einantwortung in den Nachlass des X.Y. wurde die Bw…
…Karlheinz Morré, Wirtschaftstreuhänder, 8010 Graz, Heinrichstraße 110, namens der Erben nach EG, X, eingebrachte Berufung vom 22. Juni 2012 gegen die "Bescheide" des Finanzamtes Graz-Stadt vom 4. Juni 2012 betreffend 1.) Wiederaufnahme des Verfahrens (Einkommensteuer 2006 bis 2010) sowie 2.) Einkommensteuer 2006 bis 2011…
…diese ausschlagen wollen. Die Aufforderung hat mehrere gesetzlich ausdrücklich normierte Belehrungen zu beinhalten. Nach den EB zu dieser Bestimmung (abgedruckt in Fucik/Kloiber AußStrG, 467) sind die Parteien zur Erbantrittserklärung mit Zustellnachweis aufzufordern (ebenso Fucik/Kloiber AußStrG § 157 Rz 1; Wruhs aaO Rz 1; OGH…
…Mai 2005.Mit Testament vom 22.11.2004 hatte er seine beiden Sohne, den Berufungswerber,(Bw.), und C.B. zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt und seiner Lebensgefährtin A.A. ein lebenslängliches, unentgeltliches Wohnrecht an der xyz, eingeräumt. Am 25.8.2005 gaben der Bw…
…Liegenschaft. Diese Liegenschaftsanteile wurden in diesem Inventar mit dem Verkehrswert angesetzt. Laut diesem Inventar beträgt die Nachlassüberschuldung € 49.091,48. Mit Bescheiden jeweils vom 23. Jänner 2007 wurde den drei Erben die Erbschaftssteuer gemäß § 8 Abs. 5 ErbStG jeweils mit € 76,30 vorgeschrieben…
…AfA geltend machen kann. Laut VwGH vom 13.3.1997, 96/15/0102 treten die Erben mit dem Todestag des Erblassers ertragsteuerlich in dessen Rechtstellung ein (und bilden im Weg der Gesamtrechtsnachfolge eine Miteigentumsgemeinschaft). Angewendet auf den berufungsgegenständlichen Fall bedeutet das, dass B als unbestrittener…
…zu § 13 ErbStG mit weiteren Judikaturverweisen). Eine ermessenswidrige Inanspruchnahme des Haftenden wird vor allem dann vorliegen, wenn die Abgabenschuld vom Eigenschuldner ohne Gefährdung und ohne Schwierigkeiten rasch eingebracht werden kann (vgl. Ritz, Ermessen bei der Erbenhaftung gemäß § 13 Abs. 2 ErbStG, ÖStZ 7/1991, S…
…zu § 13 ErbStG mit weiteren Judikaturverweisen). Eine ermessenswidrige Inanspruchnahme des Haftenden wird vor allem dann vorliegen, wenn die Abgabenschuld vom Eigenschuldner ohne Gefährdung und ohne Schwierigkeiten rasch eingebracht werden kann (vgl. Ritz, Ermessen bei der Erbenhaftung gemäß § 13 Abs. 2 ErbStG, ÖStZ 7/1991, S…
…wenn der Grundtatbestand des § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG 1955 mit 1. August 2008 außer Kraft gesetzt wurde, liegt ebenfalls nicht vor. Mit dem am 7. März 2007 verkündeten Erkenntnis des VfGH G 54/06 ua. wurde diese Bestimmung als verfassungswidrig aufgehoben. Dies bedeutet…