…2 des Entwicklungshilfegesetzes, BGBl. Nr. 474/1974, für ihre Tätigkeit in Entwicklungsländern im Rahmen von Vorhaben beziehen, die dem Entwicklungshilfeprogramm (§ 8 des Entwicklungshilfegesetzes) entsprechen". In den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage ist dazu ausgeführt, dass das Entwicklungshilfegesetz 1974 durch das EZA-G am 30.3.2002…
…Spenden konnten nicht anerkannt werden. Begünstigt sind nur Geldzuwendungen an begünstigte Körperschaften für mildtätige·Zwecke, Bekämpfung von Armut und Not in Entwicklungsländern sowie zur Hilfestellung in nationalen und internationalen Katastrophenfällen, wenn diese in einer Liste der begünstigten Spendenempfänger erfasst sind. Ihr Mitgliedsbeitrag an das österr…
…Bw. als Direktor der X. der XX. gehöre, in diesen Entwicklungsländern Projekte in Zusammenarbeit mit Behörden oder sonstigen Institutionen zu finden, deren Realisierungsmöglichkeit zu beurteilen und Projekte auf den Baufortschritt und die angefallenen Kosten zu beurteilen. Der Bw. habe nun durch eine Mitteilung der X…
… 37 der Bundesabgabenordnung, die im Wesentlichen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes verfolgt werden, - die Bekämpfung von Armut und Not in Entwicklungsländern durch Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, welche zu einem Prozess des nachhaltigen Wirtschaftens und des wirtschaftlichen…
…Mildtätige Zwecke sind solche, die auf die Unterstützung materiell oder persönlich hilfsbedürftiger Personen gerichtet sind; - die Bekämpfung von Armut und Not in Entwicklungsländern durch Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, welche zu einem Prozess des nachhaltigen Wirtschaftens und des wirtschaftlichen Wachstums, verbunden mit strukturellen und…
…Entwicklungshilfe verfasse er Projektbeschreibungen und Projektberichte. Weiters erstelle er Fotoserien, er motiviere und betreue Mitarbeiter sowie die Leute, welche die Projekte in den Entwicklungsländern durchführen. Weiters führe er administrative Tätigkeiten durch. Im Rahmen der Ausbildung Psychotherapie (Tiefenpsychologie) arbeite der Bw. halbtags im AKH als Psychotherapeut…
…aber auf fremde Rechnung (Art. 5 ZK Abs. 2 zweiter Anstrich). Bei der Anwendung der Vorschriften über die von der Gemeinschaft für Erzeugnisse mit Ursprung in Entwicklungsländern (nachstehend begünstigte Länder genannt) gewährten Zollpräferenzen gelten gemäß Art. 67 Abs. 1 ZK-DVO als Ursprungserzeugnisse eines begünstigten…
…aber auf fremde Rechnung (Art. 5 ZK Abs. 2 zweiter Anstrich). Bei der Anwendung der Vorschriften über die von der Gemeinschaft für Erzeugnisse mit Ursprung in Entwicklungsländern (nachstehend begünstigte Länder genannt) gewährten Zollpräferenzen gelten gemäß Art. 67 Abs. 1 ZK-DVO als Ursprungserzeugnisse eines begünstigten…
…cit. ist im Falle der indirekten Vertretung auch die Person Zollschuldner, für deren Rechnung die Zollanmeldung angenommen wird. Bei der Anwendung der Vorschriften über die von der Gemeinschaft für Erzeugnisse mit Ursprung in Entwicklungsländern (nachstehend begünstigte Länder genannt) gewährten Zollpräferenzen gelten gemäß Art. 67 Abs…
…und für Rechnung eines anderen (Art. 5 Abs. 2 erster Anstrich ZK). Bei der Anwendung der Vorschriften über die von der Gemeinschaft für Erzeugnisse mit Ursprung in Entwicklungsländern (nachstehend begünstigte Länder genannt) gewährten Zollpräferenzen gelten gemäß Art. 67 Abs. 1 ZK-DVO als Ursprungserzeugnisse eines…
…Humanmedizin und zusätzlich dem Studium Spanisch beschäftigt ist. Ihr Berufsziel nach abgeschlossenem medizinischen Studium sei ua. eine berufliche Tätigkeit in Entwicklungsländern, wobei das Beherrschen dieser beiden Sprachen (Spanisch und Französisch) eine Mindestanforderung bedeutet. Mit Berufungsvorentscheidung vom 24. Juni 2003 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen…
…VwGH 28.5.2008, 2006/15/0328). Das Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik 2004 bis 2006 weist (in Übernahme der DAC-Länderliste) jedoch weder Bulgarien noch Rumänien als "Developing Country" (Entwicklungsland) aus. Im Übrigen hält der Bw. seine Einwendungen betreffend Progressionsvorbehalt ohnedies nicht mehr aufrecht (vgl…
…Arbeitsmarkt ebenfalls positiv gegeben. Überdies ergeben sich für Entwicklungsländer wirtschaftlich förderlich Aspekte. Insgesamt trug diese Regelung der zunehmenden Außenorientierung der österreichischen Wirtschaft Rechnung. Die Erläuternden Bemerkungen zur RV 113 XV. GP weisen ausdrücklich auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Arbeitgeber hin. Da Arbeitnehmer einer…
…ist die Auswirkung auf den österreichischen Arbeitsmarkt ebenfalls positiv gegeben. Überdies ergeben sich für Entwicklungsländer wirtschaftlich förderlich Aspekte. Insgesamt trug diese Regelung der zunehmenden Außenorientierung der österreichischen Wirtschaft Rechnung. Die Erläuternden Bemerkungen zur RV 113 XV. GP weisen ausdrücklich auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der…
…bildeten. Der K. sei ein Entwicklungsland iSd § 3 Abs 1 EZA-G. Er sei im angeführten Zeitraum ausschließlich als Bediensteter des BMJ und damit einer Einrichtung des Bundes tätig gewesen und habe dafür die im Lohnzettel angeführten Einkünfte bezogen. Nach § 3 Abs 1 Z 11…
…Funktionsübernahme maßgebend. Der Bw. habe nur einen vorläufigen Wohnsitz im Inland gehabt, da er sich ausschließlich für Jobs in Entwicklungsländern beworben habe. Zudem habe ein weiterer Wohnsitz in England bestanden. Die Tochter habe aufgrund der allgemeinen Schulpflicht in Wien zur Schule gehen müssen. Die Gattin…
…Außerdem brachte der steuerliche Vertreter der Bw. vor, dass es ein Abkommen zwischen den Entwicklungsländern und Österreich gäbe, aufgrund dessen Staatsangehörige der Philippinen - sofern sie über eine Aufenthaltsgenehmigung in Österreich verfügten - jedenfalls Anspruch auf Gewährung von Familienleistungen hätten. Der steuerliche Vertreter ersuchte um eine Frist…
…die überwiegend im Inland, in den Mitgliedstaaten der EU oder in Staaten des EWR verfolgt werden, - die Bekämpfung von Armut und Not in Entwicklungsländern durch Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, welche zu einem Prozess des nachhaltigen Wirtschaftens und des wirtschaftlichen Wachstums, verbunden mit strukturellem…
…37 BAO, die überwiegend im Inland, in den Mitgliedstaaten der EU oder in Staaten des EWR verfolgt werden, - die Bekämpfung von Armut und Not in Entwicklungsländern durch Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, welche zu einem Prozess des nachhaltigen Wirtschaftens und des wirtschaftlichen Wachstums, verbunden…
…4 EStG 1988 ausgedehnt. Nach dem StRefG 2009 sollen Zuwendungen (Spenden) für mildtätige Zwecke, für Zwecke der Bekämpfung von Armut und Not in Entwicklungsländern und für Zwecke der Katastrophenhilfe abzugsfähig sein. Voraussetzung soll aber wie bei den bisher vorgesehenen Spendenbegünstigungen sein, das durch das Anlegen…