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UFSI RV/0580-I/04Anspruchszinsen für Differenzbeträge an Einkommensteuer für die beiden Vorjahre auf Grund einer Verteilung der künstlerischen Einkünfte (§ 37 Abs. 9 EStG)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2005

… 4 Abs. 2 Z 2 BAO entsteht der Abgabenanspruch bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer für die zu veranlagende Abgabe mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird, soweit nicht der Abgabenanspruch nach Z 1 schon früher entstanden ist, oder wenn die Abgabepflicht…

UFSL RV/0106-L/10Keine Nachsicht wegen Vorliegens persönlicher Unbilligkeit, wenn diese auf Grund lückenhafter Angaben nicht zweifelsfrei feststellbar ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2011

…wonach der Gewinn des Jahres 2008 im Zeitraum bis zur Konkurseröffnung angefallen sei, weshalb die Abgabenbehörde mit anderen Gläubigern, deren Forderungen bis zur Konkurseröffnung entstanden seien, gleichzustellen sei, ist im Wesentlichen auf die Ausführungen der Erstbehörde zur Entstehung des Abgabenanspruches bei der veranlagten Einkommensteuer zu…

UFSS RV/0522-S/111. Berechnung der Verjährungsfristen bei der veranlagten Einkommensteuer und Umsatzsteuer 2. Abzug Fremdkapitalkosten bei anteiliger betrieblicher Gebäudenutzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2013

…Frist beginnt schon mit der Entstehung des Abgabenanspruches und nicht erst mit Ablauf des entsprechenden Jahres. Der Abgabenanspruch entsteht sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft (§ 4 Abs. 1 BAO): Bei der veranlagten Einkommensteuer ist das der Ablauf des Kalenderjahres…

UFSL RV/1350-L/07Rückforderung einer veranlagten Einkommensteuergutschrift durch den Masseverwalter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2008Teil 1/2

…veranlagten Einkommensteuer im engeren Sinn (Einkommensteuerschuld) ist, ist doch aus der Textierung dieser Bestimmung und den vorstehenden Überlegungen in Zusammenschau mit jener hg. Rechtsprechung, dass bei Abgabenansprüchen der die Abgabepflicht/Abgabenforderung auslösende Sachverhalt iSd. § 46 Abs. 1 Z 2 KO zeitlich mit dem Entstehen des…

UFSL RV/1350-L/07Rückforderung einer veranlagten Einkommensteuergutschrift durch den Masseverwalter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2008Teil 2/2

…erneut ua. auch mit der insolvenzrechtlichen Einstufung von Einkommensteuerveranlagungsgutschriften zu befassen, wobei eine Veranlagungsgutschrift (Einkommensteuer 1995) - analog zum vorliegenden Berufungsfall - das Konkurseröffnungsjahr (1995) betraf. Dabei erkannte das Höchstgericht auszugsweise wie folgt: "Da der Abgabenanspruch bei der veranlagten Einkommensteuer mit Ablauf des Jahres entsteht, für das…

UFSW RV/0817-W/091. Wiederaufnahmeantrag bei der Einkommensteuer nach wiederholtem Verzicht auf Einbringung eines Rechtsmittels bei bekannter Nichtigkeit des Grundlagenbescheides? 2. Antrag auf Erlassung eines Einkommensteuerbescheides gemäß § 295 Abs. 1 BAO ohne Erlassung, Abänderung oder Aufhebung eines Grundlagenbescheides nach § 188 BAO? Eintritt der absoluten Verjährung vor Antragstellung, Antrag nach Ablauf von 5 Jahren ab formeller Rechtskraft des Abgaenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2009

…zu prüfen, ob Verjährung hinsichtlich der Einkommensteuer für 1989 im Zeitpunkt der Antragstellung bereits eingetreten ist. Nach § 209 Abs. 3 BAO verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO). Der Abgabenanspruch der veranlagten Einkommensteuer entsteht nach § 4…

UFSW RV/1218-W/04Anspruchszinsen bei Verteilung der künstlerischen Einkünfte nach § 37 Abs. 9 EStG auf die Vorjahre
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.10.2004

…der Bw. der Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Abgabenanspruch für die zu veranlagende Einkommensteuer mit Ablauf des Kalenderjahres entsteht, für das die Veranlagung vorgenommen wird (§ 4 Abs. 2 Z 2 BAO). Zinsenrelevante Differenzbeträge ergeben sich bei der veranlagten Einkommensteuer…

UFSW RV/2483-W/09Keine Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Einkommensteuer 1989 wegen Eintrittes der Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2009

…zuerst zu prüfen, ob die Verjährung hinsichtlich der Einkommensteuer für das Jahr 1989 bereits eingetreten ist. Gemäß § 209 Abs. 3 BAO verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO). Der Abgabenanspruch der veranlagten Einkommensteuer entsteht nach § 4…

UFSW RV/0216-W/09Eine Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Einkommensteuer für das Jahr 1989 ist wegen Eintrittes der Verjährung nicht zulässig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2009

…zuerst zu prüfen, ob die Verjährung hinsichtlich der Einkommensteuer für das Jahr 1989 bereits eingetreten ist. Gemäß § 209 Abs. 3 BAO verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO). Der Abgabenanspruch der veranlagten Einkommensteuer entsteht nach § 4…

UFSW RV/1863-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme der Einkommensteuer nach Zurückweisung einer Beschwerde mangels Bescheidqualität des Grundlagenbescheides durch den VwGH sowie eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gem. § 295 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2009

…hinsichtlich Einkommensteuer 1989 ist nur zulässig, wenn betreffend dieses Verfahrens nicht bereits Verjährung eingetreten ist. eingetreten ist. Nach § 209 Abs. 3 BAO idgF verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO). Der Abgabenanspruch der veranlagten Einkommensteuer entsteht…

UFSW RV/2937-W/08Antrag auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens, da kein rechtswirksamer Bescheid im Feststellungsverfahren vorlag; Zeitpunkt der Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2009

…spätestens zehn Jahre nach Entstehen des Abgabenanspruches (§ 4 BAO). Bei der veranlagten Einkommensteuer entsteht der Abgabenanspruch gem. § 4 Abs 2 lit. a Z 2 BAO grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird. Für die veranlagte Einkommensteuer des hier gegenständlichen Jahres 1989…

UFSW RV/1427-W/09Eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Eintritt der Verjährung ist hinsichtlich des Einkommensteuerverfahrens für das Jahr 1989 nicht zulässig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2009

…zuerst zu prüfen, ob die Verjährung hinsichtlich der Einkommensteuer für das Jahr 1989 bereits eingetreten ist. Gemäß § 209 Abs. 3 BAO verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO). Der Abgabenanspruch der veranlagten Einkommensteuer entsteht nach § 4…

UFSW RV/0137-W/09Eine Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens für das Jahr 1989 war wegen Eintritts der Verjährung rechtlich nicht zulässig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2009

…zuerst zu prüfen, ob die Verjährung hinsichtlich der Einkommensteuer für das Jahr 1989 bereits eingetreten ist. Gemäß § 209 Abs. 3 BAO verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO). Der Abgabenanspruch der veranlagten Einkommensteuer entsteht nach § 4…

UFSW RV/2186-W/09Beantragung der Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens für 1989
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.12.2010

…ist zuerst zu prüfen, ob die Verjährung hinsichtlich der Einkommensteuer für 1989 bereits eingetreten ist. Nach § 209 Abs 3 BAO verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO). Der Abgabenanspruch der veranlagten Einkommensteuer entsteht nach § 4 Abs…

UFSL RV/0754-L/09Rechtzeitigkeit eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer 1989.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.09.2009

…ist zuerst zu prüfen, ob die Verjährung hinsichtlich der Einkommensteuer für 1989 bereits eingetreten ist. Nach § 209 Abs. 3 BAO verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO). Der Abgabenanspruch der veranlagten Einkommensteuer entsteht nach § 4 Abs…

UFSW RV/2618-W/09Keine Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer für das Jahr 1989 wegen Eintrittes der Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2009

…zuerst zu prüfen, ob die Verjährung hinsichtlich der Einkommensteuer für das Jahr 1989 bereits eingetreten ist. Gemäß § 209 Abs. 3 BAO verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO). Der Abgabenanspruch der veranlagten Einkommensteuer entsteht nach § 4…

UFSW RV/2739-W/08Wiederaufnahmsantrag mehr als zehn Jahre nach Ergehen eines abgeleiteten Einkommensteuerbescheides mit dem Argument der Nichtigkeit des Grundlagenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2009

…des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird, soweit nicht der Abgabenanspruch nach § 4 Abs 2 lit a Z 1 BAO schon früher entstanden ist, oder wenn die Abgabepflicht im Lauf eines Veranlagungszeitraumes erlischt, mit dem Zeitpunkt des Erlöschens der Abgabepflicht. Bei der veranlagten Einkommensteuer…

UFSW RV/2575-W/08Wiederaufnahmeantrag 11 Jahre nach einem gemäß § 295 BAO erlassenen Einkommensteuerbescheid mit dem Argument der Nichtigkeit des seinerzeitigen Grundlagenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2009

…ist zuerst zu prüfen, ob die Verjährung hinsichtlich der Einkommensteuer für 1989 bereits eingetreten ist. Nach § 209 Abs 3 BAO verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO). Der Abgabenanspruch der veranlagten Einkommensteuer entsteht nach § 4 Abs…

UFSW RV/3459-W/091. Zulässigkeit eines Antrages auf Verfahrenswiederaufnahme nach Eintritt der absoluten Verjährung und nach Ablauf von 5 Jahren ab Eintritt der formellen Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides (Einkommensteuer 1989)? 2. Zulässigkeit eines Antrages auf Erlassung eines Einkommensteuerbescheides gemäß § 295 BAO, wenn ein Grundlagenbescheid weder erlassen noch abgeändert oder aufgehoben wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2009

…zu prüfen, ob Verjährung hinsichtlich der Einkommensteuer für 1989 im Zeitpunkt der Antragstellung bereits eingetreten ist. Nach § 209 Abs 3 BAO verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO). Der Abgabenanspruch der veranlagten Einkommensteuer entsteht nach § 4…

UFSW RV/0529-W/05Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen, welche die Folge einer beantragten rückwirkenden Aufteilung der Einkünfte auf drei Jahre (§ 37 Abs. 9 EStG) bei einem Künstler waren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2005

…zur Ermäßigung der Einkommensteuerbelastung verteilt worden. Nicht nur, dass dadurch die Progression gemindert worden sei, fordere der Bw., die Anspruchszinsen erst ab dem für die Veranlagung 2003 relevanten Zeitraum (1. Oktober 2004) zu berechnen. Eine Aufteilung der Entstehung des Abgabenanspruches für die Einkommensteuer 2003 auf…