…aufheben. Umfang und Zusammensetzung des erworbenen Vermögens ist jeweils im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld zu beurteilen (VwGH jeweils vom 27. 1. 1999, Zl. 98/16/0361 und Zl. 98/16/0362). Hat die Berufungswerberin zwar ihr Recht auf Erbsentfertigung im Jahre 1976 erworben, so…
…aufheben. Umfang und Zusammensetzung des erworbenen Vermögens ist jeweils im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld zu beurteilen (VwGH jeweils vom 27. 1. 1999, Zl. 98/16/0361 und Zl. 98/16/0362). Hat die Berufungswerberin zwar ihr Recht auf Erbsentfertigung im Jahre 1994 erworben, so…
…dieser Frage im gegenständlichen Verfahren - wäre die Steuerschuld zufolge der eingangs zitierten Bestimmung zwingend bereits mit Ablauf des Monates Jänner 2003 entstanden, da der Vergleich bereits am 22. Jänner 2003 rechtswirksam geworden ist. Da das Finanzamt die Entstehung der diesbezüglichen Steuerschuld ungeachtet der zwingenden Norm…
…allen anderen Fällen ...") umfasst. Auf Grund dieser Bestimmung würde - den Ausführungen des VwGH im Erkenntnis vom 27.1.2010 zur Unterscheidung zwischen (tatsächlicher) Zulassung und fiktiver Zulassung folgend - die Steuerschuld erst mit dem Tag der Zulassung (in Österreich) entstehen; eine Zulassung ist jedoch gegenständlich (noch)…
…bedeutet dies im Zusammenhang mit der Begründung des Bescheides des Finanzamtes vom 2. März 2009, dass eine im Juli 2008 entstandene Normverbrauchsabgabe festgesetzt wurde. Da § 7 Abs. 1 Z 2 NoVAG in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2010, BGBl. I Nr. 34, wonach die Steuerschuld bei…
…Im gegenständlichen Fall kommt nämlich dem Umstand, dass "über die durchgeführte Baubetreuung bis dato keine Endabrechnung gelegt wurde" keine entscheidungsrelevante Bedeutung zu, da - wie bereits ausgeführt - entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes für die Entstehung der Steuerschuld in erster Linie der Zeitpunkt der Leistungserbringung entscheidend…
…Istbesteuerung). Wird die Steuer vom Empfänger der Leistung geschuldet (Abs. 1 zweiter Satz, Abs. 1a, Abs. 1b, Abs. 1c, Abs. 1d und Abs. 1e), entsteht abweichend davon die Steuerschuld für vereinbarte, im Zeitpunkt der Leistungserbringung noch nicht vereinnahmte Entgelte, mit Ablauf des Kalendermonates, in dem…
…ein Verschieben der Entstehung der Steuerschuld im Sinne des § 19 Abs. 2 Z 1 lit. a zweiter Teilsatz UStG 1994 nicht eintreten und gilt der erste Teilsatz der leg. cit.. Die Steuerschuld für den Verkauf des Rauchfangkehrerbetriebes zum 31. Dezember 1999 entstand mit Ablauf des…
…von der Finanzverwaltung nicht beanstandet worden sei. Auf das Erkenntnis des VwGH vom 18.10.1995, 91/13/0037, wurde hingewiesen, wonach das Verschulden im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer wie bei den anderen Abgaben (ausgenommen Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer) zu beurteilen sei. Weiters führte der Bw…
…Nach dem Unionsrecht (Art. 63 MWSt-RL) ist für die Entstehung der Steuerschuld der Zeitpunkt maßgebend, zu dem die Dienstleistung erbracht wird. Dienstleistungen, die zu aufeinander folgenden Abrechnungen oder Zahlungen Anlass geben, gelten jeweils mit Ablauf des Zeitraumes als bewirkt, auf den sich die Abrechnung…
…Entstehung der Steuerschuld durch Vereinbarung, durch Ausübung eines vorbehaltenen Rücktrittsrechtes oder eines Wiederkaufsrechtes rückgängig gemacht wird. § 17 leg. cit. kann damit nur zur Anwendung gelangen, wenn die Steuerschuld prinzipiell entstanden ist. Die Bw. bestreitet, dass die Steuerschuld bereits entstanden ist, weil ihrer Meinung nach im…
…gewesen. Der Bw ist, wie in der Berufung vorgebracht, berufsmäßiger Parteienvertreter. Als solchem war ihm die grundlegende umsatzsteuerrechtliche Bestimmung betreffend die Entstehung der Steuerschuld im Zusammenhang mit der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten zweifelsohne bekannt. Kein grobes Verschulden an der Versäumung einer Zahlungsfrist liegt in der…
…gewesen. Der Bw ist, wie in der Berufung vorgebracht, berufsmäßiger Parteienvertreter. Als solchem war ihm die grundlegende umsatzsteuerrechtliche Bestimmung betreffend die Entstehung der Steuerschuld im Zusammenhang mit der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten zweifelsohne bekannt. Kein grobes Verschulden an der Versäumung einer Zahlungsfrist liegt in der…
…Nachweis darstelle, dass diese Mitunternehmerschaft unmittelbar mit der Gründung der Gesellschaft in direktem Zusammenhang stehe, da die Neugründung der Bw. im Dezember 2000 erfolgt sei und die Firma am 8. Februar 2001 in das Firmenbuch eingetragen worden sei. Da für die Gründung der Bw. keine…
…umsatzsteuerbare Zuschüsse, die vorlägen, wenn Zahlungen nicht aufgrund eines Leistungsaustausches erfolgten oder nicht im Zusammenhang mit einem bestimmten Umsatz stünden. Dies sei der Fall, wenn (a) ein Zuschuss zur Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Zuschussempfängers gewährt werde (zB Zuschuss zur Wohnbauförderung oder Wohnhaussanierung, zur…
…die Verfügungsmacht am und die Kontrolle über den eingebrachten Kraftstoff oblag. Auch wenn im abgabenrechtlichen Ermittlungsverfahren festgestellt werden sollte, dass die Steuerschuld nach § 21 MinStG mit der erstmaligen Verwendung von Kraftstoff als Treibstoff entstanden ist, so wäre der Bw gemäß § 22 MinStG als Steuerschuldner heranzuziehen…
…dass der Bw das Mineralöl nicht selbst in Empfang genommen habe, ändere nichts daran, da auch ihm die Verfügungsmacht am und die Kontrolle über den eingebrachten Kraftstoff oblegen habe. Auch wenn im abgabenrechtlichen Ermittlungsverfahren festgestellt werden sollte, dass die Steuerschuld nach § 21 MinStG mit der…
…die Verfügungsmacht am und die Kontrolle über den eingebrachten Kraftstoff oblag. Auch wenn im abgabenrechtlichen Ermittlungsverfahren festgestellt werden sollte, dass die Steuerschuld nach § 21 MinStG mit der erstmaligen Verwendung von Kraftstoff als Treibstoff entstanden ist, so wäre der Bw gemäß § 22 MinStG als Steuerschuldner heranzuziehen…
…hinsichtlich des Zeitpunktes der Entstehung der Steuerschuld. Die maßgebenden tatsächlichen Umstände und die Rechtslage sind unverändert geblieben. Die "Sache", um die es geht, ist die Verwendung des verfahrensgegenständlichen Fahrzeuges mit ausländischen Kennzeichen bzw dessen widerrechtliche Verwendung im Inland durch die Bw. Im aufgehobenen Bescheid hat…
…Verwendung der beiden Fahrzeuge im Sinn der jüngeren VwGH-Judikatur zuzurechnen ist. Sollte sich nach den unten näher dargestellten VwGH-Kriterien herausstellen, dass die Verwendung dem deutschen Unternehmen zuzurechnen ist, müsste deren maßgeblicher Sitz im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld festgestellt werden. In diesem Zusammenhang…