…eigenes Büro verfügen konnte. An der bezeichneten Adresse sei nie eine Geschäftstätigkeit entfaltet worden. Nur das Postfach 65 sei durch den Geschäftsführer entleert worden. Die Angabe einer falschen Adresse schließe schon für sich den Vorsteuerabzug des Empfängers aus (VwGH 28.5.1997, 94/13/0230…
…hat, der Republik Österreich die erhaltene Vergütung für jene Schultage zurückzuerstatten, an denen die vereinbarten Beförderungsleistungen unterblieben sind. Die von der Republik Österreich und den Gemeinden an den Berufungswerber geleisteten Zahlungen wurden daher vom Berufungswerber als Gegenleistung für die durchgeführten/noch durchzuführenden Beförderungen empfangen, die…
…den Tag der Beförderungsleistung, die Beschreibung der transportierten Ware, deren Rohgewicht und Eigengewicht, das Ausfuhrland, das Bestimmungsland, die Art der Sicherheitsleistung, den Ausführer, den Versender, den Empfänger, den Verkaufspreis, den kg-Preis. Die sich auf diese Unterlagen stützenden und für die Berechnung der Abgaben relevanten…
…hatten aber keinen Bezug zu den Firmen. Hinsichtlich der in den erwähnten Unterlagen ebenfalls als Empfängerin des Tabakfeinschnitts genannten und existierenden T hat die Ermittlungsmission ergeben, dass diese niemals Schnitt-Tabak oder irgend eine andere Art von Tabak aus Deutschland über Österreich importiert hat [vgl…
…Die angeführten Adressen wurden aufgesucht, hatten aber keinen Bezug zu den Firmen. Hinsichtlich der in den erwähnten Unterlagen ebenfalls als Empfängerin des Tabakfeinschnitts genannten und existierenden Fa. O hat die Ermittlungsmission ergeben, dass diese niemals Schnitttabak oder irgend eine andere Art von Tabak aus Deutschland…
…Tag der Beförderungsleistung, die Beschreibung der transportierten Ware, deren Rohgewicht und Eigengewicht, das Abgangsland, das Bestimmungsland, die Art der Sicherheitsleistung, den Ausführer, den Versender, den Empfänger, den Verkaufspreis. Die sich auf diese Unterlagen stützenden und für die Berechnung der Abgaben relevanten Daten fanden in der…
…den in Abs. 1 bezeichneten Umsätzen im Inland zuzurechnen sind. Nach der Aktenlage hat die Bw. im Jahr 2003 für andere Unternehmer Beförderungsleistungen in Österreich erbracht bzw. auch uU solche besorgt. Dies ergibt sich aus den vorgelegten Unterlagen und den Ausführungen der Bw. im Berufungsverfahren…
…1 der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie RL 77/388/EWG und ab 2007 RL 2006/112/EG gegen Entgelt erbracht und ist somit steuerpflichtig, wenn zwischen Leistendem und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung…
…von der zuständigen Genehmigungsbehörde für allgemein verbindlich erklärt worden sind (VwGH 06.04.1988, 87/13/0131; VwGH 28.05.1986, 85/13/0125). Würde die Beförderung von Hotelgästen zu Schiliften, Bädern udgl. als Beförderungsleistung des Hotelwagen-Gewerbes anzusehen sein, bedürfte es auch keineswegs der…
…dem der Abgangsort liegt, so gilt die Beförderungsleistung als in dem Gebiet des anderen Mitgliedsstaates ausgeführt (Art 3a Abs. 2 zweiter Satz UStG 1994). Wie auch von den deutschen Behörden festgestellt, ist für sämtliche für österreichische Auftraggeber (.....) erbrachte und bisher nicht versteuerte Leistungen [der Bw…
…dem der Abgangsort liegt, so gilt die Beförderungsleistung als in dem Gebiet des anderen Mitgliedsstaates ausgeführt (Art 3a Abs. 2 zweiter Satz UStG 1994). Wie auch von den deutschen Behörden festgestellt, ist für sämtliche für österreichische Auftraggeber (.....) erbrachte und bisher nicht versteuerte Leistungen [der Bw…
…Beweis anzuerkennen. Die Berufung wurde der Abgabenbehörde zweiter Instanz ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung direkt zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 12 Abs. 1 Z 3 NoVAG ist eine von einem Unternehmer zu entrichtende Abgabe dem Empfänger der Leistung auf Antrag zu vergüten…
…Steuernummer habe. Weitere Sachausführungen wurden nicht erstattet. Mit Berufungsvorentscheidung wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen, weil die Wohnung des Direktors der Bw. als Betriebsstätte iSd. § 29 BAO anzusehen sei, weshalb die in Österreich erbrachten Beförderungsleistungen vom Übergang der Steuerschuld (§ 19 UStG 1994) ausgeschlossen seien. Ob…
…Beförderungsleistung (Art. 3a Abs. 2) [vgl. Kolacny-Caganek, UStG 1994, Wien 2005, Art. 3a, Anm 13]. Gemäß § 3a Abs. 9 lit. a UStG 1994 werden die im Abs. 10 bezeichneten sonstigen Leistungen im Falle, dass der Empfänger ein Unternehmer ist, dort ausgeführt, wo der Empfänger…
…dieser Bestimmung alles, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung aufzuwenden hat, um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten. Zum Entgelt gehört nach § 4 Abs. 2 UStG 1994 auch 1. was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung freiwillig aufwendet, um die Lieferung…
…die Erstattung der geltend gemachten Vorsteuern zuzuerkennen; -dem Finanzamt die Zahlung der Kosten des Berufungsverfahrens aufzutragen; Die Bw. begründete den Vorlageantrag wie folgt: Die Bw. sei als Unternehmerin im Sinne des § 2 UStG 1994 zu qualifizieren. Die empfangene Leistung sei von einem Unternehmer an einen…
…unter unwidersprüchlicher Beiziehung der Bescheidbegründung - klar und eindeutig geklärt werden kann, ist die geringfügige Fehlbezeichnung nicht als schädlich zu beurteilen. 2.2 Normverbrauchsabgabe Rechtsgrundlagen 2.2.1 Miet-, Taxi- und Gästewagen Eine von einem Unternehmer zu entrichtende Abgabe ist dem Empfänger der Leistung auf Antrag…
…auch sie die empfangene Leistungsverrechnung den berichtigten Rechnungen entsprechend umsatzsteuerfrei behandelt habe. In der Vorhaltsbeantwortung vom 12. März 2008 hat die Bw. bezüglich des Buchnachweises im Falle des § 9 UStG 1994 ausgeführt, dass sich dieser im Wesentlichen auf Umstände beziehe, die in der Sphäre des…
…Ländern keine Aufbewahrungspflicht wie in Österreich bestünde. Dabei übersieht der Bw. jedoch, dass dies Unterlagen gewesen wären, die ihm als Konsumenten der Beförderungsleistung, der Berherbung und dergleichen ausgehändigt und diese sich daher in seinem Besitz hätten befinden müssen. Wenn auch nicht sämtliche Unterlagen vorhanden gewesen…
…Zusammenhang mit einem Grundstück), Abs. 7 (Beförderungsleistung) und Abs. 11 (Erbringung bestimmter Leistungen durch einen Drittlandsunternehmer) scheiden jedenfalls aus, ebenso die Abs. 8 lit. b (Umschlag, Lagerung) und lit. c (Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen). Hinsichtlich der in Abs. 8 lit. a genannten Leistungen (künstlerische…