…und der Täter dafür schon im Ausland gestraft worden ist und nicht anzunehmen ist, dass die Finanzstrafbehörde eine strengere Strafe verhängen würde. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, ist aus der Summe der vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte zu beurteilen. Demnach…
…bei vorsätzlichen Finanzvergehen, ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten, diese Verständigung in Form eines Bescheides zu ergehen hat. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die (bescheidmäßige) Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, ist dabei aus der Summe der sich an Hand der bisherigen Ermittlungsergebnisse ergebenden Anhaltspunkte zu beurteilen. Es genügt…
…Titel "Bewirtschaftungskosten" für die Jahre ab 2009 zum Ansatz gebrachte Abschlag von 4,9% der jeweiligen Jahresnettomiete, mit dem Bankgebühren, Beratungs- und Konvertierungskosten, künftige Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten und das Mietausfallwagnis abgedeckt werden sollen. Ansatzpunkte für die Höhe der im Einzelfall für die betreffenden Risiken in…
…Firmenbuchadresse überein. Die Bw. habe den an sie gerichteten Sorgfaltsmaßstab erfüllt. Die Rechnung vom 6.3.2002 sei eine Akontorechnung. Die Vorsteuer in Höhe von € 1.600,00 könne abgezogen werden, da das UStG 1994 eine Ausnahme für Anzahlungen mache (vgl. Ruppe, UStG³, § 12…
…nicht möglich ist. Ausnahmsweise können eigene Finanzierungskosten aktiviert werden, wenn sie iZm Anzahlungen für Anschaffungen von Neuanlagen mit langer Bauzeit anfallen, dem Lieferanten die Aufnahme von Fremdkapital ersparen und somit ohne diese Vorfinanzierung durch den Käufer die aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten (der fakturierte Preis, in dem auch…
…auch Anspruchszinsen 2006 von der Einkommensteuernachforderung für 2006 in Höhe von 539,59 € wie folgt vorgeschrieben: | Zeitraum | Differenz- betrag (€) | entrichtete Anzahlung | Bemessungs-grundlage (€) | Anzahl Tage | Tages-zinssatz (%) | Zinsen (€) | 01.10.2007 - 08.07…
…Regeln der freien Beweisführung. Ein Sachverhalt ist glaubhaft gemacht, wenn die Umstände des Einzelfalles dafür sprechen, der vermutete Sachverhalt habe von allen anderen denkbaren Möglichkeiten die größere Wahrscheinlichkeit für sich. Die Glaubhaftmachung setzt die schlüssige Behauptung der maßgeblichen Umstände durch den Abgabepflichtigen voraus (vgl. Stoll…
…Jahr 1998 dem Gesellschafter zugeflossen sind. Weiters wurde festgestellt, dass [der Bw.] in den Jahren 1998 und 1999 massive Anlaufverluste erlitten hat, die zu berücksichtigen sind. [Der Bw.] hat in den Jahren 1999 und 1998 Anzahlungen für einen Prototyp an die Fa. K geleistet, die…
…Richtlinienänderung Anzahlungen für das gesamte Jahr 2004 geleistet wurden, bestehen keine Einwände, wenn die neue Regelung erst für Umsätze nach dem 31.12.2004 angewendet wird." In diesem Zusammenhang müsse darauf hingewiesen werden, dass in allen Bundesländern - außer in Salzburg - Agrargemeinschaften bis 2004 für die…
…aus denen die entsprechenden Zinsbelastungen ersichtlich sind, vorzulegen. Zu Tz 11: Bezüglich der Garantierückstellungen wurde ebenfalls bereits im Fax an den steuerlichen Vertreter im Mai 2007 unter Hinweis auf die EStRL eine Aufklärung für jeden Einzelfall angefordert. Die Aufklärung ist zum Besprechungstermin - mit entsprechenden Unterlagen…
…so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum. Die Unbilligkeit kann persönlich oder sachlich bedingt sein. Eine sachliche Unbilligkeit (nur das Vorliegen einer solchen wurde von der Berufungswerberin behauptet) ist anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom…
…die zu aufeinander folgenden Abrechnungen oder Zahlungen Anlass geben, sondern besteuere Anzahlungen für Leistungen, die noch gar nicht erbracht seien. Hinsichtlich der mangelnden Berechtigung zur Wiederaufnahme des Verfahrens werde auf die Ausführungen im Vorlageantrag verwiesen und im Übrigen inhaltliche Rechtswidrigkeit aber auch mangelnde Sachverhaltsfeststellung behauptet…
…die zu aufeinander folgenden Abrechnungen oder Zahlungen Anlass geben, sondern besteuere Anzahlungen für Leistungen, die noch gar nicht erbracht seien. Hinsichtlich der mangelnden Berechtigung zur Wiederaufnahme des Verfahrens werde auf die Ausführungen im Vorlageantrag verwiesen und im Übrigen inhaltliche Rechtswidrigkeit aber auch mangelnde Sachverhaltsfeststellung behauptet…
…herabgesetzt. Der Grund für die Herabsetzung der Auflagezahl erfolgte im Jahr 1998, weil potentielle Abnehmer im Verwandten- und Bekanntenkreis verstorben seien. Zu jenen Werken, deren Rechte um einen von ATS Null verschiedenen Betrag abgetreten wurden, hat die Bw keine Anzahlung an LP leisten müssen, der…
…sind die Anzahlungen gutzuschreiben; die Gutschrift wird mit Bekanntgabe des im Abs. 1 genannten Bescheides wirksam. Mit Ablauf des Zeitraumes des Abs. 2 dritter Satz sind noch nicht verrechnete und nicht bereits gutgeschriebene Anzahlungen gutzuschreiben. (4) Die Bemessungsgrundlage für Anspruchszinsen zu Lasten des Abgabepflichtigen (Nachforderungszinsen…
…1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommen- und Körperschaftsteuer, die sich aus den Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen, nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruches folgenden Jahres bis…
…1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs.3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzten Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis…
…Abgabenanspruches ein weit höheres Steuerguthaben ausgewiesen als der gesamte korrigierte, eingewiesene Abgabenanspruch (Nachforderungen) betrage. Auf ihrem Steuerkonto hätten weit höhere Anzahlungen (Steuerguthaben) bestanden, die die Bemessungsgrundlage für die Nachforderungszinsen auf Null vermindern würden. Dieses höhere Steuerguthaben sei ihr erst am 4. Dezember 2008 rückgezahlt worden…
…Bescheides (vgl. auch § 56 Abs. 2 FinStrG) zu ergehen hatte. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die (bescheidmäßige) Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, hat die zuständige Finanzstrafbehörde erster Instanz an Hand der sich aus den bisherigen Ermittlungsergebnissen ergebenden Anhaltspunkte zu beurteilen. Dabei genügt es, wenn…
…Bescheides (vgl. auch § 56 Abs. 2 FinStrG) zu ergehen hatte. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die (bescheidmäßige) Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, hat die zuständige Finanzstrafbehörde erster Instanz an Hand der sich aus den bisherigen Ermittlungsergebnissen ergebenden Anhaltspunkte zu beurteilen. Dabei genügt es, wenn…