…sich gegen den Abgabenanspruch oder gegen die Höhe der Abgabe richten, sind im Veranlagungsverfahren mit Berufung gegen den Abgabenbescheid geltend zu machen und können gemäß §§ 12 und 13 AbgEO nicht mehr erhoben werden, sodass sie im Vollstreckungsverfahren nicht mehr zu prüfen sind. Einwendungen gegen die…
…und den Rechtswidrigkeitszusammenhang (VwGH 16.12.1991, 90/15/0114). Geht - wie im gegenständllichen Fall - einem Haftungsbescheid ein Abgabenbescheid voran, ist die Behörde daran gebunden und hat sich in der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung grundsätzlich an diesen Bescheid zu halten. Einwendungen gegen die…
…Bw.) gegen die Nachforderung der zugrunde liegenden Einkommensteuer und beantragte die Anspruchszinsen an die sich im Zuge der Berufungserledigung ergebende Einkommensteuernachzahlung anzupassen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus den Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung…
…erhob er auch gegen den Umsatzsteuerbescheid 2004 Berufung und übermittelte eine Umsatzsteuererklärung 2004, in welcher er sämtliche Besteuerungsgrundlagen und die Steuerschuld für 2004 mit Null erklärte. In einem solchen Fall obliegt es der Behörde, Feststellungen darüber zu treffen, ob der Haftungsinanspruchnahme ein Abgabenbescheid vorausgegangen ist…
…Haftungsbestimmungen aus, dass Einwendungen gegen die Richtigkeit des Abgabenanspruches nicht im Haftungsverfahren, sondern in einem Verfahren gemäß § 248 BAO zu erheben seien. Die Ausführungen betreffend die Höhe des Sachbezuges seien im Haftungsverfahren unbeachtlich und "mittels separater Berufung" gegen den Abgabenbescheid geltend zu machen. Gemäß § 224…
…Berufung eingebracht. In diesem Fall ist zunächst über die Berufung gegen den Haftungsbescheid zu entscheiden, weil von dieser Erledigung die Rechtsmittelbefugnis gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch abhängt (VwGH 27.1.2011, 2010/16/0258). Einwendungen des Bw., die sich gegen die Abgabenfestsetzung richten, sind…
…29.864,19 und die Umsatzsteuer 01-07/2010 in Höhe von € 20.200,67 nicht innerhalb der dafür zur Verfügung stehenden Fristen entrichtet wurden. In den dagegen eingebrachten Berufungen wendet sich die Berufungswerberin (Bw) gegen die inhaltliche Unrichtigkeit der den Säumniszuschlägen zugrundeliegenden Abgabenfestsetzungen…
…78 €, 101,44 € und 130,98 € festgesetzt. In der gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide rechtzeitig eingebrachten Berufung führte der steuerliche Vertreter der Bw. aus, die Feststellung der Prüferin, von den Dienstnehmern seien keine ordnungsgemäß geführten Reisekostenabrechnungen und Fahrtenbücher vorgelegt worden, sei unrichtig…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des P.N., vom 16. August 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 9. August 2006 betreffend Säumniszuschlag - Steuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 9…
…die Abgabenbehörde erster Instanz hätte auch betreffend der Berufung gegen die Säumniszuschlagsvorschreibung einen Mängelbehebungsauftrag erlassen müssen, folgendes entgegenzustellen. Nach den Organisationsvorschriften der Finanzverwaltung sind Berufungen gegen Abgabenbescheide und Berufungen gegen Bescheide betreffend Einhebung und Einbringung von Abgaben durch unterschiedliche Teams und in der Folge demnach…
…Ritz, BAO-Handbuch, Seite 128). Einwendungen gegen die Höhe des Nachforderungsbetrages können nicht mit Berufung gegen den Anspruchszinsenbescheid, sondern nur mit einem Rechtsmittel gegen den zu Grunde liegenden Stammabgabenbescheid Berücksichtigung finden. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben)…
…14/0156). Die Frage, ob der Haftungsinanspruchnahme ein rechtswirksamer Abgabenbescheid vorangegangen ist, ist allerdings dann von Bedeutung, wenn der Haftungsschuldner - wie im vorliegenden Fall - Einwendungen gegen den Abgabenanspruch erhebt. Ist dem Haftungsbescheid ein an den Abgabepflichtigen ergangener Abgabenbescheid vorangegangen, ist die Behörde daran gebunden und…
…Berufungswerber (Bw.) gegen die Nachforderung der zugrunde liegenden Einkommensteuer ohne ein gesondertes Vorbringen zu den zugrunde liegenden Anspruchszinsen zu erstatten. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus den Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen…
…Berufungswerberin (Bw.) gegen die Nachforderung der zugrunde liegenden Einkommensteuer und führte aus, dass es ohne Einkommensteuerschuld auch keine Anspruchszinsen geben würde. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus den Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von…
…Berufungen wandte sich der Berufungswerber (Bw.) gegen die Nachforderung der zugrunde liegenden Einkommensteuer, ohne Einwendungen gegen die angefochtenen Anspruchszinsen vorzubringen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus den Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des X., Adr., vom 12. August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch Dr. Susanne Fischer, vom 9. Juli 2008 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) für 2002, 2003 und 2005 entschieden: Die Berufung wird als…
…Haftungsbescheid ein Abgabenbescheid vorangeht, die Behörde daran gebunden ist und sich in der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung grundsätzlich an diesen Abgabenbescheid zu halten hat (VwGH 30.3.2006, 2003/15/0125). Durch § 248 BAO ist dem Haftenden ein Rechtszug gegen den Abgabenbescheid eingeräumt…
…Bw.) gegen die Nachforderung der zugrunde liegenden Einkommensteuer, ohne ein Vorbringen hinsichtlich der Anspruchszinsen zu erstatten, und beantragte die Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus den Abgabenbescheiden unter…
…Bw.) gegen die Nachforderung der zugrunde liegenden Einkommensteuer, ohne Einwendungen gegen die angefochtenen Anspruchszinsen vorzubringen. Die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung wurde beantragt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus den Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung…
…eingebrachten Berufung wandte sich die Berufungswerberin gegen die Nachforderung der zugrunde liegenden Einkommensteuer, ohne Einwendungen gegen die angefochtenen Anspruchszinsen vorzubringen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus den Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen…