…Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht wurde mit BGBl. I, 1997/70 eingeführt. Nach den Intentionen des Gesetzgebers wurde diese Steuerermäßigung "für neu gegründete Kapitalgesellschaften im Interesse der Förderung von Unternehmensgründungen" eingeführt (vgl. 751 d.B., XX. GP sowie SWK Nr. 18/1997 , T 82). Die…
…Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht wurde mit BGBl. I, 1997/70 eingeführt. Nach den Intentionen des Gesetzgebers wurde diese Steuerermäßigung "für neu gegründete Kapitalgesellschaften im Interesse der Förderung von Unternehmensgründungen" eingeführt (vgl. 751 d.B., XX. GP sowie SWK Nr. 18/1997 , T 82). Die…
…Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht wurde mit BGBl. I, 1997/70 eingeführt. Nach den Intentionen des Gesetzgebers wurde diese Steuerermäßigung "für neu gegründete Kapitalgesellschaften im Interesse der Förderung von Unternehmensgründungen" eingeführt (vgl. 751 d.B., XX. GP sowie SWK Nr. 18/1997 , T 82). Die…
…Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht wurde mit BGBl. I, 1997/70 eingeführt. Nach den Intentionen des Gesetzgebers wurde diese Steuerermäßigung "für neu gegründete Kapitalgesellschaften im Interesse der Förderung von Unternehmensgründungen" eingeführt (vgl. 751 d.B., XX. GP sowie SWK Nr. 18/1997, T 82). Die…
…KStG 1988 sind unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften bis zu jenem Zeitpunkt steuerpflichtig, in dem die Rechtspersönlichkeit untergeht, jedenfalls bis zu jenem Zeitpunkt, in dem das gesamte Vermögen auf andere übergegangen ist. Die Steuerpflicht endet bei einer Kapitalgesellschaft also nicht bereits mit dem Eintritt in die Liquidation…
…besteht die unbeschränkte Steuerpflicht nach dieser Gesetzesstelle auch noch nach Löschung im Firmenbuch. Im Berufungsfall befindet sich die Bw. noch nicht einmal im Stadium der Auflösung nach den Bestimmungen der § 84 ff GmbHG und ist nach wie vor im Firmenbuch als bestehend ohne Zusatz "in…
…bleibt diesbezüglich die unbeschränkte Steuerpflicht bestehen. Die Einkünfte aus der entgeltlichen Überlassung sind auch dann, wenn sie nach allgemeinen einkommensteuerlichen Grundsätzen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anzusehen wären, weiterhin Einkünfte aus Gewerbebetrieb (s. sinngemäß Rz 85 KSt-Richtlinien 2001). Hingegen begründet die entgeltliche Überlassung…
…Rechtsform maßgeblich. .... Z 3: Abweichend von Z 1 und 2 beträgt die Mindeststeuer für die ersten vier Kalendervierteljahre ab Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht für jedes volle Kalendervierteljahr 273 Euro. Z 4: Die Mindeststeuer ist in dem Umfang, in dem sie die tatsächliche Körperschaftsteuerschuld übersteigt…
…Rechtsform maßgeblich. .... Z 3: Abweichend von Z 1 und 2 beträgt die Mindeststeuer für die ersten vier Kalendervierteljahre ab Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht für jedes volle Kalendervierteljahr 273 Euro. Z 4: Die Mindeststeuer ist in dem Umfang, in dem sie die tatsächliche Körperschaftsteuerschuld übersteigt…
…24 Abs. 4 Z 3 KStG 1988 betrage die Mindeststeuer bei unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften für die ersten vier Kalendervierteljahre ab Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht für jedes volle Kalendervierteljahr Jahr € 273,00. Nach Ablauf der vier Kalendervierteljahre richte sich die Höhe der Mindeststeuer nach §…
…2 KStG endet die unbeschränkte Steuerpflicht grundsätzlich mit dem Zeitpunkt, in dem die Rechtspersönlichkeit untergeht, jedenfalls aber erst in dem Zeitpunkt, in dem das gesamte Vermögen auf andere übergegangen ist (sog. Vollbeendigung). Die Steuerpflicht endet bei einer Kapitalgesellschaft nicht bereits mit Eintritt in die Liquidation…
…1 beträgt die Mindeststeuer für unbeschränkt steuerpflichtige Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft für jedes volle Kalendervierteljahr 1 363 Euro. 3. Abweichend von Z 1 und 2 beträgt die Mindeststeuer für die ersten vier Kalendervierteljahre ab Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht für jedes…
…Tz 35). Die Nichtfestsetzung von Mindeststeuer-Vorauszahlungen für das Jahr 2004 hatte wiederum zur Folge, dass die für die ersten vier Kalendervierteljahre ab Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht für jedes volle Kalendervierteljahr zu entrichtende Mindeststeuer (273 €) erst mit dem Körperschaftsteuerbescheid 2004 vom 15. 5…
…Mindeststeuer in Höhe von 5% eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder Stammkapitals zu entrichten. Z 2 und 3 leg. cit. regeln eine abweichende Berechnung der Höhe der Mindeststeuer bei Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und für die ersten vier Kalendervierteljahre ab Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht…
…Versicherungsunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft für jedes volle Kalendervierteljahr 1.363 Euro. Z 3. Abweichend von Z 1 und 2 beträgt die Mindeststeuer für die ersten vier Kalendervierteljahre ab Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht für jedes volle Kalendervierteljahr 273 Euro. Z 4. Die Mindeststeuer…
…Monate mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer anderen Partnerschaft leben. Voraussetzung ist, dass der (Ehe)Partner (§ 106 Abs. 3) bei mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1) Einkünfte von höchstens 6 000 Euro jährlich, sonst Einkünfte von höchstens 2 200 Euro jährlich erzielt. Die nach …
…2 UmgrStG in Verbindung mit § 14 Abs. 2 UmgrStG sind die Einkünfte der übernehmenden Körperschaft mit Beginn des dem Einbringungsstichtag folgenden Tages zu ermitteln. Dass der Bw. bereits auf diesen rückbezogenen Stichtag Einkommen zuzurechnen ist, setzt den Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht logischerweise voraus (siehe…
…die Berufung wurde erwogen: § 24 Abs. 4 KStG sieht für unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht die Entrichtung einer sog. Mindeststeuer vor. Diese beträgt gemäß § 24 Abs. 4 Z 3 KStG für die ersten vier Kalendervierteljahre ab Eintritt in…
…Z. 3 KStG 1988 für die ersten vier Kalendervierteljahre ab Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht für jedes volle Kalendervierteljahr auf € 273 (somit € 1.092,00 per anno). Gemäß § 24a Abs. 4 Z 1 KStG 1988 gilt hinsichtlich der Mindeststeuer in einer Unternehmensgruppe, dass…
…1 beträgt die Mindeststeuer für unbeschränkt steuerpflichtige Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft für jedes volle Kalendervierteljahr 1 363 Euro. 3. Abweichend von Z 1 und 2 beträgt die Mindeststeuer für die ersten vier Kalendervierteljahre ab Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht für jedes…