…als Berufungsgericht im gesamten Urteil nicht mit einem Wort mit dem alternativen Klagstitel "Schadenersatz wegen ehrverletzender Äußerungen (§ 1330 ABGB)" befasst, sondern ausschließlich die dem gerichtlichen Vergleich vom 11. Dezember 2002 zugrundeliegenden Honorarforderungen des Bw. im Hinblick auf die vom Bruder des Bw. im Vorverfahren behauptete…
…Vorverfahrens gegen F.K. sei ein formeller Einstellungsbeschluss nie ergangen. Lediglich hinsichtlich des Deliktes der Begünstigung sei ein Strafantrag erfolgt, dieses Verfahren sei zwischenzeitig abgebrochen worden. Die Vorwürfe in Richtung Betrug bzw. grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen dürften für nicht stichhältig erachtet worden sein. Im…
…Schwechat und Gerasdorf als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) zur SN 2001/00043-001 ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes für den 3. und 11. Bezirk, Schwechat und Gerasdorf vorsätzlich als ehemaliger verantwortlicher Geschäftsführer der Fa…
…wenn das Strafverfahren wegen Verdachts eines vorsätzlichen Finanzvergehens, ausgenommen einer Finanzordnungswidrigkeit, eingeleitet wird. Aus der Begründung der VwGH Entscheidung (auf die verwiesen wird) geht im Wesentlichen hervor, dass die neuerliche Einleitung eines Finanzstrafverfahrens mit dem Einleitungsbescheid vom 15. Juli 2007 wegen derselben Tat und der…
…weil der Verdacht bestehe, dass diese im Amtsbereich des Finanzamtes Villach vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen für August 2002 die Verkürzung an Umsatzsteuervorauszahlung in Höhe von € 4.796,40 begangen habe. Gegen diesen Bescheid richtet…
…Beschwerde des Beschuldigten vom 15. Februar 2010, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Der Bf sei bei der Firma H als gewerberechtlicher Geschäftsführer gemeldet gewesen. Zu seinem Aufgabenbereich habe die Betreuung der bestehenden Kunden und Aquisation von Neukunden gehört. Da er weder Handlungsvollmacht…
…A-GmbH (in weiterer Folge: Verband) zur Strafnummer 002 ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass Herr A.B. als deren Entscheidungsträger im Sinne des § 2 Abs. 1 VbVG iVm § 28a FinStrG zu Gunsten des Verbandes ein Finanzvergehen begangen habe und somit eine Verantwortlichkeit…
…Beschwerdeführer zur StrlNr. 1 ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Baden Mödling vorsätzlich als Geschäftsführer und Gesellschafter der I.GesmbH vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht Abgaben, die selbst zu berechnen sind, nämlich Kapitalertragsteuer für…
…Schriftsatz vom 7. Dezember 2008 fristgerecht das Rechtsmittel der Beschwerde, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Eine Verpflichtung entsprechende Lohnkonten zu führen sei aus seiner Sicht nicht gegeben gewesen, da die vom Finanzamt angeführten polnischen Staatsbürger nicht Dienstnehmer der Fa. C GmbH gewesen…
…FinStrG eine Verwarnung ausgesprochen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 31. Mai 2010, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Er habe zu keinem Zeitpunkt fahrlässig gehandelt. Er habe die Anmeldung auf Grund der übernommenen Unterlagen des Auftraggebers, Y.…
…zur SN 054-2005/00041-001 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Grieskirchen Wels als Geschäftsführer der Firma NH GesmbH. vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von…
…weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Salzburg-Land vorsätzlich als verantwortlicher Geschäftsführer der Firma C GesmbH durch die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen für die Zeiträume 1-12/2002 in Höhe von € 15.351,04, für den Zeitraum 1-112/2003 in…
…des § 167 FinStrG vorlägen, überhaupt nicht auseinander und sei damit einer inhaltlichen Überprüfung überhaupt nicht zugänglich. Es seien auch keinerlei (der vom Bf. angebotenen) Beweisaufnahmen zu den Behauptungen im Wiedereinsetzungsantrag durchgeführt worden und treffe den Bf., der durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, nämlich dadurch…
…weil der Verdacht bestehe, dass er im Bereich des Finanzamtes Waldviertel vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für 11/2006 und 1/2007 in Höhe von € 4.443,00 bewirkt…
…daher die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens mit Bescheid zu erfolgen. Der Gesetzgeber hat dies in der Finanzstrafgesetznovelle 2007, BGBl I Nr. 44/2007, berücksichtigt und im § 83 Abs. 2 FinStrG nunmehr normiert, dass die Verständigung eines Bescheides bedarf, wenn das Strafverfahren wegen Verdachts eines vorsätzlichen Finanzvergehens…
…das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren einzuleiten. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass anlässlich der Einleitung des Finanzstrafverfahrens keine endgültigen Lösungen, sondern nur Entscheidungen im Verdachtsbereich zu treffen sind. Die endgültige Sachverhaltsklärung und abschließende rechtliche Beurteilung sind vielmehr dem Untersuchungsverfahren und der abschließenden Entscheidung (Strafverfügung, Erkenntnis, Einstellungsbescheid) vorbehalten…
…Y) im Bereich des Finanzamtes Kufstein Schwaz fortgesetzt und vorsätzlich Lohnsteuer für den Zeitraum 01-03/2004 in Höhe von € 5.851,77 und Dienstgeberbeiträge für den Zeitraum 01-03/2004 in Höhe von € 2.686,89 nicht spätestens am fünften Tag nach…
…weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Baden Mödling vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen für 1-8/2008 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer iHv € 4.458,90 bewirkt und dies…
…33 Abs. 1 iVm. § 11 FinStrG begangen habe. In der Begründung wurde ausgeführt, dass im Jahr 2009 bei der Fa. D zu ABNr. 146018/09 eine Außenprüfung für die Zeiträume 2003 bis 2007 durch die Großbetriebsprüfung stattgefunden habe (BP-Bericht vom 15. Jänner 2010). Dabei…
…Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Salzburg-Stadt als Einzelunternehmer 1. vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Abgabe einer unrichtigen Einkommensteuererklärung 2003 Abgaben die bescheidmäßig festzusetzen waren und zwar Einkommensteuer für das Jahr 2003 iHv. €…