…von Lohnabgaben betreffend die Lohnzahlungszeiträume 2008 und Jänner bis April 2009 in Höhe von insgesamt € 5.101,24 und damit begangener Finanzordnungswidrigkeiten werden im Zweifel zu seinen Gunsten (Umsatzsteuern, Lohnsteuer 2008) bzw. mangels Tatbegehung (Lohnabgaben Faktum "CW") und infolge Geringfügigkeit (restliche Lohnabgaben) gemäß §§ 136…
…nach § 33 Abs. 1 FinStrG hinterzogen, indem er gegenüber dem Fiskus Steinwarenverkäufe an Kunden verheimlichte, zusätzlich anhängige Finanzstrafverfahren wird einerseits mangels Tatbegehung (bezüglich der angeblichen Verkürzungen an Umsatzsteuervorauszahlung 2007) und anderseits im Zweifel zu seinen Gunsten (Umsätze 2008) gemäß §§ 82 Abs. 3 lit. c 1…
…Veranlagungsjahr 1996 und andererseits eine Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen betreffend den Voranmeldungszeitraum Mai 2000 gemäß § 33 Abs.2 lit.a FinStrG zu verantworten, wird im Zweifel (Verkürzung der Jahresumsatzsteuer 1996) bzw. mangels Tatbegehung (Verkürzung der Vorauszahlung an Umsatzsteuer für Mai 2000) gemäß §§ 136, 157 FinStrG bzw…
…Der Bw. beantragte daher, das angefochtene Erkenntnis wegen Unzuständigkeit der Erstinstanz aufzuheben; in eventu die Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückzuverweisen; in eventu die Einstellung des Verfahrens mangels Schuldbeweis oder wegen des Strafaufhebungsgrundes der Selbstanzeige zu verfügen, oder, in eventu, eine nachvollziehbare, jedenfalls geringere…
…Amtsbereich des genannten Finanzamtes unter Verletzung ihrer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht 2001 fahrlässig betreffend das Veranlagungsjahr 2000 durch unrechtmäßige Geltendmachung von Vorsteuern aus einem Bestandsvertrag und durch die Nichtangabe eines Zuschusses des Bierlieferanten Umsatzsteuern verkürzt, anhängige Finanzstrafverfahren wird mangels Vorliegens eines finanzstrafrechtlich relevanten Sachverhaltes gemäß §…
…die Liquiditätsproblematik, die Arbeitsüberlastung und die misslungene Selbstanzeige, als erschwerend die wiederholte Tatbegehung über einen längeren Zeitraum hinweg berücksichtigte. Dagegen wendet der Beschuldigte in seiner fristgerecht erhobenen Berufung ein, die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige hinsichtlich der Umsatzsteuer(voraus)zahlungen sei ihm versagt worden, weil er…
…33 Abs. 2 lit. a FinStrG verdrängende objektive Tatbegehung im Hinblick auf die Jahresumsatzsteuern 2008 und 2009 iSd §§ 33 Abs. 1 iVm. 13 FinStrG sind schon mangels jeglicher Erkennbarkeit diesbezüglicher ausführungsnaher Handlungen des Bf. den bisherigen Ermittlungsergebnissen hingegen nicht zu entnehmen. Anhaltspunkte dafür, dass der…
…2006 nach § 99 FinStrG durchgeführte USO-Prüfung ergab, dass der Bf für den gesamten geprüften Zeitraum weder Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt eingereicht noch Umsatzsteuervorauszahlungen geleistet hatte. Mangels Mitwirkung des Bf an der Prüfung schätzte der Prüfer, ausgehend von den Umsätzen des letztveranlagten Jahres, die Umsatzsteuer 12…
…2 lit. a FinStrG verdrängende objektive Tatbegehung im Hinblick auf die Jahresumsatzsteuern 2008 und 2009 iSd §§ 33 Abs. 1 iVm. 13 FinStrG sind schon mangels jeglicher Erkennbarkeit diesbezüglicher ausführungsnaher Handlungen des genannten Entscheidungsträgers den bisherigen Erhebungsergebnissen hingegen nicht zu entnehmen. Anhaltspunkte dafür, dass FL bei…
…ausdrücklich von der Einstellung der laufenden Vertretertätigkeit mangels erfolgter Honorarzahlungen wusste, so musste er angesichts der ihm wohl bekannten Nichtbezahlung der laufenden Honorarnoten es dennoch zumindest ernstlich für möglich halten, dass bei Nichtbegleichung des Honorars der Vertreter seine Tätigkeit für das Unternehmen einstellen werde und…
…in Wahrheit (auch) Wahrnehmender deren Firmenagenden und damit auch Veranwortlicher für die abgabenrechtlichen Firmenbelange gewesen sei. Nach den Feststellungen im Abgabenverfahren zur StNr. 12 (= I Trockenbau GmbH) sei die eine mangels ordnungsgemäßer Entrichtung der Abgabenschuld nicht als strafbefreiende Selbstanzeige iSd. § 29 FinStrG zu qualifizierende…
…geringer gewesen. Da es daher keine Verkürzung an Umsatzsteuer oder dergleichen gebe, werde um Aufhebung des angefochtenen Bescheides bzw. um Einstellung des Verfahrens ersucht. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz die ihr zukommenden Verständigungen bzw. Mitteilungen darauf…
…mit welcher die Einstellung des Finanzstrafverfahrens wegen Nichtvorliegens der subjektiven Tatseite bzw. in eventu die tat- und schuldangemessene Herabsetzung der Strafe beantragt wird. Eine inhaltliche Wiedergabe des Berufungsvorbringens beider Beschuldigter erübrigt sich mangels Relevanz für die vom unabhängigen Finanzsenat im gegenständlichen Fall getroffene Entscheidung. Über…
…und bezahlt worden sei und habe von sich aus somit alle erforderlichen Schritte zur Zahlung bzw. Meldung gesetzt. Es werde daher um Einstellung des Strafverfahrens ersucht. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz die ihr zukommenden Verständigungen bzw…
…dass alles ordnungsgemäß abgewickelt werde bzw. worden sei, und somit kein Tatvorsatz angenommen werden könne, werde die Einstellung des Finanzstrafverfahrens beantragt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz zu prüfen, ob genügend Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens…
…hat oder die Honorarnote dem nachfolgenden Geschäftsführer für die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung für März 2003 vorenthalten hat, sodass dieser den nicht unbeachtlichen Umsatzsteuerbetrag von € 30.000,00 nicht in der entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldung aufnehmen und mangels entsprechender Kenntnis die entsprechende Umsatzsteuervorauszahlung auch nicht entrichten konnte…
…objektiver und subjektiver Hinsicht eindeutig als erwiesen anzusehen. Bei der Strafbemessung wurden als mildernd die bisherige Unbescholtenheit sowie gesundheitliche Probleme, als erschwerend die wiederholte Tatbegehung berücksichtigt. Auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten sei Bedacht genommen und bei dem nunmehr ausgesprochenen Strafausmaß -…
…als Verdächtiger gab der steuerliche Vertreter des Beschwerdeführers (Bf.) dazu mit Schreiben vom 27. Juli 2005 an, dass von einer vorsätzlichen Tatbegehung nicht gesprochen werden könne, da erstmals mit Erlass zur Verordnung des BMF über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl…
…zusätzlichen (einmaligen) Einkommensbetrag für 2007 habe es sich um eine von seinem Arbeitgeber ausbezahlte Rückvergütung aus einer Arbeitslosenversicherung gehandelt und habe der Bf. mangels entsprechender Information eine (bereits erfolgte) Versteuerung des ausbezahlten Betrages angenommen. Hinsichtlich des behördlichen Erinnerungsschreibens vom November 2008 sei er davon ausgegangen…
…7.689,35 und dem massiven Abschwächen der Spezialprävention (in Anbetracht des Zeitablaufes seit der Tatbegehung und dem nunmehrigen Wohlverhalten der G sowie dem Wegfall der Gelegenheitsverhältnisse durch die Einstellung der unternehmerischen Tätigkeit der G GmbH) stehen als erschwerend lediglich der Umstand der Mehrzahl der…