Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des BW, Adresse,vom 14. Februar 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See vom 15. Jänner 2007 betreffend die Einkommensteuer für 2004, vom 26. Februar 2007 betreffend die Einkommensteuer 2005 sowie vom…
…Beendigung der Mitunternehmerschaft bringt der Bw zwar nichts Ausdrückliches vor; die Argumentation des Bw in der Berufungsschrift vom 6. Mai 2010 hinsichtlich der Notwendigkeit des Ergehens eines Einkünftefeststellungsbescheides nach Beendigung der Mitunternehmerschaft an diejenigen, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind, impliziert jedoch eine vor dem 12…
…die im Bescheid anzuführend seien, zu richten sei, und jedem Beteiligten eine Ausfertigung zuzustellen sei. Nach Beendigung der Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit ergehende Einkünftefeststellungsbescheide seien gemäß § 191 Abs. 2 BAO an diejenigen zu richten, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen seien.Weiters Verweis auf VwGH 24.9…
Wenn die 1. Geschäftsherrin vertretungsbefugte Person der Mitunternehmerschaft iSd § 81 BAO (bzw. iSd § 81 Abs. 6 BAO der zuletzt beteiligten Gesellschafter/Mitglieder) war, konnte sie wirksam Herrn Rechtsanwalt Dr. U mit Wirkung für die Mitunternehmerschaft bzw für die zuletzt beteiligten Gesellschafter/Mitglieder wirksam dazu bevollmächtigen…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Erwin Luggauer und die weiteren Mitglieder HR Mag. Gerhard Verderber, KR Franz Schrimpl und Katharina Walch über die Berufungen des Bw, Ort, Straße, vertreten durch Steuerberater, - vom 29. Dezember 2006 gegen die Erledigungen des Finanzamtes…
…Feststellungsbescheide aus 2009 auch das Ergebnis der vorliegenden Berufungsentscheidung ist.) Das Finanzamt A hat aufgrund ähnlicher Entscheidungen des UFS wie der vorliegenden Berufungsentscheidung angekündigt (bzw dies zum Teil bereits durchgeführt), neue Bescheide in Sachen Einkünftefeststellung bzw Einkünftenichtfeststellung betreffend 1. Geschäftsherrin & (ehemalige) stille Gesellschafter sowie 2…
…zu unterbleiben haben." Zur Reichweite der sinngemäße Anwendung gemäß § 190 Abs. 1 Satz 2 BAO: Wenn die sinngemäße Anwendung auf Nichtfeststellungsbescheide (Bescheide, die aussprechen, dass eine Einkünftefeststellung zu unterbleiben hat) gemäß § 190 Abs. 1 zweiter Satz BAO so weit ginge, dass sie auch § 191 Abs…
…der Einkünftenichtfeststellungsbescheid an alle behaupteten Beteiligten, die im Bescheid anzuführen seien, zu richten sei, und jedem Beteiligten eine Ausfertigung zuzustellen sei.Nach Beendigung der Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit ergehende Einkünftefeststellungsbescheide seien gemäß § 191 Abs. 2 BAO an diejenigen zu richten, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen seien…
…zu unterbleiben haben." Zur Reichweite der sinngemäße Anwendung gemäß § 190 Abs. 1 Satz 2 BAO: Wenn die sinngemäße Anwendung auf Nichtfeststellungsbescheide (Bescheide, die aussprechen, dass eine Einkünftefeststellung zu unterbleiben hat) gemäß § 190 Abs. 1 zweiter Satz BAO so weit ginge, dass sie auch § 191 Abs…
…Beendigung der Mitunternehmerschaft bringt der Bw zwar nichts Ausdrückliches vor; die Argumentation des Bw in der Berufung vom 10. Mai 2010 hinsichtlich der Notwendigkeit des Ergehens eines Einkünftefeststellungsbescheides nach Beendigung der Mitunternehmerschaft an diejenigen, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind, impliziert jedoch eine vor dem 12…
…zu unterbleiben haben." Zur Reichweite der sinngemäßen Anwendung gemäß § 190 Abs. 1 Satz 2 BAO: Wenn die sinngemäße Anwendung auf Nichtfeststellungsbescheide (Bescheide, die aussprechen, dass eine Einkünftefeststellung zu unterbleiben hat) gemäß § 190 Abs. 1 zweiter Satz BAO so weit ginge, dass sie auch § 191 Abs…
…wirksamen Vertretung der Mitunternehmerschaft von Belang. Der gegenständlichen Mitunternehmerschaft war vom Finanzamt für den anderen. Bezirk in Wien die Steuernummer StNr1uralt zugeordnet worden, wie auch aus dem Einkünftefeststellungsbescheid des Finanzamtes für den anderen. Bezirk in Wien für das Jahr 2001 vom 30. Jänner 2003 hervorgeht…
…z.H. FINANZAMT C "in welchem kombiniert waren erstens ein Wiederaufnahms´bescheid´ zum Einkünftefeststellungsverfahren für das Jahr 2004 und zweitens ein ´Bescheid´ betreffend Feststellung der im Jahr 2004 erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit Null und der Anteile an den Einkünften für 107 Beteiligte - inkl. des Bw…
…Variante: Es sollten hinsichtlich Einkünftefeststellung (neue Sachentscheidung) für das Jahr 2001 neben der im Adressfeld namentlich angesprochenen Geschäftsherrin1 mit "atypisch Stille" die sieben in der Einkünfteverteilung angeführten atypisch stillen Gesellschafter, zu denen der Bw nicht gehört, als Bescheidadressaten angesprochen werden; hinsichtlich Einkünftefeststellung (neue Sachentscheidung) für…
…zu unterbleiben haben." Zur Reichweite der sinngemäße Anwendung gemäß § 190 Abs. 1 Satz 2 BAO: Wenn die sinngemäße Anwendung auf Nichtfeststellungsbescheide (Bescheide, die aussprechen, dass eine Einkünftefeststellung zu unterbleiben hat) gemäß § 190 Abs. 1 zweiter Satz BAO so weit ginge, dass sie auch § 191 Abs…
…mit weiteren 47 stillen Gesellschaftern angeführt. Der gegenständlichen Mitunternehmerschaft war vom Finanzamt für den anderenBezirk in Wien die Steuernummer ältesteSt.Nr.1 zugeordnet worden, wie auch aus dem Einkünftefeststellungsbescheid des Finanzamtes für den anderenBezirk in Wien für das Jahr 2001 vom 30. Jänner 2003 hervorgeht…
…H. FINANZAMT c"in welchem kombiniert waren erstens ein Wiederaufnahms´bescheid´ zum Einkünftefeststellungsverfahren für das Jahr 2004 und zweitens ein ´Bescheid´ betreffend Feststellung der im Jahr 2004 erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit Null und der Anteile an den Einkünften für 107 Beteiligte mit jeweils Null, wobei…
…die durch Zitierung aus den EStR und den Verweis auf VwGH 24.9.2008, 2008/15/0204 vorgebrachten Argumente des Bw hinsichtlich der Notwendigkeit des Ergehens eines Einkünftefeststellungsbescheides nach Beendigung der Mitunternehmerschaft an diejenigen, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. a) Zur Existenz der Mitunternehmerschaft erste…
… 53 Abs. 1 lit. b BAO in der bis 30. Juni 2010 gegolten habenden Fassung war dasjenige Finanzamt für die Einkünftefeststellung örtlich zuständig, in dessen Bereich sich die Geschäftsleitung des Betriebes befand, bzw richtet(e) sich - bei beendeten Betrieben - gemäß § 70 Z 2 BAO die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 2. März 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr, vertreten durch Reinhard Schatzl, vom 1. Februar 2001 betreffend Einkommensteuer 1986 im Beisein der Schriftführerin Anna Benzmann nach der am 5. Juli 2007 in 4010…