…zum Ergebnis, der Geschäftsführer der NV (Mag. S) hätte erkennen können, dass die Eingangsumsätze der Firma NV mit Betrug behaftet waren. Der Geschäftsführer habe es unterlassen ungewöhnliche Umstände im Rahmen eines abgeschlossenen Geschäftes eingehend zu überprüfen. Erschwerend komme hinzu, dass die Firma Geschäfte in der…
…hätte NV hellhörig werden müssen. Dieser Hinweis wäre ein weiteres Indiz für NV gewesen zu erkennen, dass ihre Eingangsumsätze betrugsbehaftet sind. E) Darstellung: Der Vorsteuerabzug iHv 132.940 € wird nicht anerkannt, da von vornherein ein Umsatzsteuerausweis in Betrugsabsicht vorgenommen wurde, nämlich der nachfolgenden Abnehmerkette…
…im Gegenteil nicht verwunderlich, dass die Bundesstraßenverwaltung daran kein Interesse hat. Entscheidend ist uE schließlich der wirtschaftliche Vorteil für das Unternehmen der X und dass die Kosten für die Eingangsumsätze in der Kalkulation der Ausgangsumsätze enthalten sind. Es trifft auch nicht zu, dass die hoheitlich…
…im Gegenteil nicht verwunderlich, dass die Bundesstraßenverwaltung daran kein Interesse hat. Entscheidend ist uE schließlich der wirtschaftliche Vorteil für das Unternehmen der X und dass die Kosten für die Eingangsumsätze in der Kalkulation der Ausgangsumsätze enthalten sind. Es trifft auch nicht zu, dass die hoheitlich…
…die vernünftigerweise von ihnen verlangt werden können", nicht der Vorsteuerabzug versagt werden, wenn Eingangsumsätze betrugsbehaftet seien. Das Abverlangen der Steuer- und UID-Nummer stelle nach Ansicht der Bw. bereits ausreichende Maßnahmen im oben erwähnten Ausmaß dar. Hinreichende Verdachtsgründe hätten im gegenständlichen Fall nicht vorgelegen. Aktuell…
…Umgekehrt darf Wirtschaftsteilnehmern, "die alle Maßnahmen treffen, die vernünftigerweise von ihnen verlangt werden können" ... nicht der Vorsteuerabzug versagt werden, wenn ihre Eingangsumsätze betrugsbehaftet sind. ..." Ebenso Laudacher in SWK 23/24/2006, S 667, "Karussellbetrug, Das EuGH Urteil Kittel und die objektiv nahe liegende Kenntnis vom…
…Basis der von Herrn Z. übermittelten Auskünfte zur Abwicklung der Mobiltelefonlieferungen steht fest, dass es über die Eingangsumsätze der Mobiltelefone an die "B.GmbH" und in der Folge die Umsätze an die Bw. außer den vorliegenden Rechnungen weder Verträge noch Lieferscheine gegeben hat. Herr Ö…
…bereits ausgeführt, wäre auch bei Abwicklung in dieser Form durch die Gemeinde eine privatwirtschaftliche Tätigkeit gegeben. Entscheidend ist uE schließlich der wirtschaftliche Vorteil für das Unternehmen des RWM und dass die Kosten für die Eingangsumsätze in der Kalkulation der Ausgangsumsätze enthalten sind. 7. Der Vorwurf…
…Grundprinzip des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems sehe der EuGH in der Steuerneutralität der Mehrwertsteuer (EuGH 24.10.1996, C-317/94, Elida Gibbs). Für Eingangsumsätze gebiete der Neutralitätsgrundsatz den Vorsteuerabzug, somit die Entlastung der unternehmerischen Eingangsleistungen von der Umsatzsteuer (EuGH 19.9.2000, C-177/99, Ampafrance)…
…nicht aktenkundig. Vom Betriebsprüfer konnten jedenfalls bei der Bw. außer den Rechnungen und Überweisungsbelegen keine Unterlagen über die Fa. NIN gefunden werden. Unübliche Einkaufspreise kommen als hinreichende Verdachtsgründe in Frage ( Pernegger , Kein Vorsteuerabzug bei Kennen oder Kennenmüssen der betrügerischen Zwecke des Eingangsumsatzes, Finanz-Journal, 2…
…bei entsprechender Sorgfalt Kenntnis von den Machenschaften des Geschäftsführers der Fa. WU haben müssen. Auch unübliche Einkaufspreise kommen als hinreichende Verdachtsgründe in Frage (Pernegger, Kein Vorsteuerabzug bei Kennen oder Kennenmüssen der betrügerischen Zwecke des Eingangsumsatzes, Finanz-Journal, 2/2007). Denn grundsätzlich ist von einem Steuerpflichtigen…
…439/04, sind, dass der Gerichtshof nicht der Ansicht des Generalanwaltes, derzufolge ein Kennen müssen der Betrugsbehaftung des Eingangsumsatzes für den Vorsteuerabzug unschädlich ist, gefolgt ist; die Relevanz der Verhinderung von Rechtsmissbrauch bei der Auslegung der sechsten Richtlinie hervorgehoben hat (EuGH vom 6. Juli 2006…
23.480,00 | 20,00 | 4.696,00 | 16.770,00 | 1988 | Superbase | 7.480,00 | 20,00 | 1.496,00 | 5.340,00 | | Gesamt: | 383.562,00 | | 76.712,00…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw. in Liquidation, AdresseBw., vertreten durch Stb, vom 21. Oktober 2005 und vom 23. Dezember 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch Amtspartei, vom 30. und 31. August 2005 und vom 18…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vorm. vom 29. Jänner 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 21. Dezember 2006 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für den Zeitraum 1999 bis 2004 sowie Abweisung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Grazer Treuhand Stb GmbH & Partner KEG, Steuerberatungskanzlei, 8010 Graz, Petersgasse 128a, vom 13. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 18. September 2008 betreffend Umsatzsteuer für 2003 bis 2005 sowie…
BescheidDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Paul Doralt, Dr. Wilfried Seist, Dr. Peter Csoklich, vom 27. April 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 5. April 2000, GZ. 100/28068/98-7, entschieden: Die angefochtene Berufungsvorentscheidung wird gemäß…
Die Bw. gab dazu in der Stellungnahme vom 18. September 2008 an, es möge korrekt sein, dass aus den von ihr vorgelegten Beilagen nicht hervorgehe, dass konkrete Gewährleistungs- oder Garantiefälle aus den berufungsgegenständlichen Lieferungen an die C-Ltd. hätten nachgewiesen werden können. Dies sei auch…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der GmbH i.L., xx, vertreten durch Mag. Ralph Kilches, Rechtsanwalt, 1080 Wien, Laudongasse 25/III, vom 3. Juli 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes S vom 10. März 2008 betreffend Festsetzung von Selbstbemessungsabgaben gemäß § 201 BAO…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Siegfried Fenz, Sigrid Hausknecht und Dr. Wolfgang Pettighofer im Beisein der Schriftführerin Ingrid Pavlik über die Berufung der XYZ KG, ehem. in Adresse, vertreten durch RBG Revisions…