Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerden der Bf, vertreten durch Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Schottenring 12, vom 2. Februar 2006 gegen die Berufungsvorentscheidungen des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 10. Jänner 2006, Zl. 610/00000/4/1995, betreffend Ausfuhrerstattung entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Schottenring 12, vom 26. Jänner 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 22. Dezember 2005, Zl. 610/0000/1995, betreffend Ausfuhrerstattung entschieden: Die Beschwerde…
…wurde der Bf vom Zollamt Salzburg/Erstattungen mitgeteilt, dass diese Sicherheit auf Grund der vorgelegten Unterlagen (Kontrollexemplar T5, Beförderungspapier, Einfuhrzolldokument) freigegeben wurde. Mit Bescheid vom 27. Juli 1998 wurde ein Erstattungsbetrag von ATS 146.615,00 gemäß § 5 AEG zurückgefordert. Die Rückforderung wurde damit begründet…
…dazu Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 27.5.2002, IV 43/02). Ferner soll die Bescheinigung diejenigen Dokumente (Einfuhrzolldokument, andere nationale von einer offiziellen Einrichtung ausgestellte Dokumente, Erklärung des Transportunternehmens, andere von Einführer beigebrachte Annahmebescheinigungen) benennen, die der amtlichen Stelle als Grundlage für die Ausstellung ihrer…
…um 54 Stiervorderviertel mit einem Gewicht von 3.911,60 kg, insgesamt also um 79 Stück Stiervorderviertel mit einem Gesamtgewicht von 6.741,00 kg. Laut Einfuhrzolldokument wurden in Rumänien 156 Vorderviertel und 96 Hinterviertel abgefertigt, was mit den Angaben in der Rechnung übereinstimmen würde.…
…In der Begründung wird im Wesentlichen ausgeführt, dass ein als Einfuhrnachweis vorgelegtes Zolldokument nur dann anerkannt werden könne, wenn zumindest die ersten sechs Stellen des KN-Codes zwischen Ausfuhranmeldung und Einfuhrzolldokument übereinstimmten. Es werde vom Bf. nicht bestritten, dass dies bezüglich der Erzeugnisse des Produktcodes…
…Russland unentdeckt blieben, ist einerseits darauf zurückzuführen, dass die laut Verladeliste gelieferten Waren in gefrorenem Zustand von den in der Handelsrechnung angeführten nur durch weiterführende Untersuchungen zu unterscheiden gewesen wären. Andererseits ist die Warenbezeichnung in Feld 31 des russischen Einfuhrzolldokuments, (TD1) Nr. 21248213, auffallend ungenau…
…Russland unentdeckt blieben, ist einerseits darauf zurückzuführen, dass die laut Verladeliste gelieferten Waren in gefrorenem Zustand von den in der Handelsrechnung angeführten nur durch weiterführende Untersuchungen zu unterscheiden gewesen wären. Andererseits ist die Warenbezeichnung in Feld 31 des russischen Einfuhrzolldokuments, (TD1) Nr. 21248217, auffallend ungenau…
…Russland unentdeckt blieben, ist einerseits darauf zurückzuführen, dass die laut Verladeliste gelieferten Waren in gefrorenem Zustand von den in der Handelsrechnung angeführten nur durch weiterführende Untersuchungen zu unterscheiden gewesen wären. Andererseits ist die Warenbezeichnung in Feld 31 des russischen Einfuhrzolldokuments, (TD1) Nr. 21248212, zumindest hinsichtlich…
…Russland unentdeckt blieben, ist einerseits darauf zurückzuführen, dass die laut Verladeliste gelieferten Waren in gefrorenem Zustand von den in der Handelsrechnung angeführten nur durch weiterführende Untersuchungen zu unterscheiden gewesen wären. Andererseits ist die Warenbezeichnung in Feld 31 des russischen Einfuhrzolldokuments, (TD1) Nr. 20425882, auffallend ungenau…
…dh nicht handschriftliche Ladeliste allein bei der Firma K-GmbH aufgefunden worden sei, die - wie dem UFS aus parallelen Verfahren bekannt sei - russische Einfuhrzolldokumente in erheblichem Umfang gefälscht bzw deren Fälschung veranlasst habe. Die Aussagekraft der Verladeliste würde auch durch die umfangreichen Kontrollen bei der…
…Fotokopie des Beförderungspapiers vorzulegen. Im verfahrensgegenständlichen Fall hatte die Bf. im März 2000 der Zahlstelle eine beglaubigte Kopie eines russischen Einfuhrzolldokuments nach den Bestimmungen des Artikels 16 Absatz 1 Buchstabe a) VO 800/1999 vorgelegt. Durch eine Verifizierung in Russland stellte sich im Nachhinein heraus…
…des Beförderungspapiers vorzulegen. Im verfahrensgegenständlichen Fall hatte die Bf. im Oktober 1999 der Zahlstelle eine beglaubigte Kopie eines angeblich russischen Einfuhrzolldokuments nach den Bestimmungen des Artikels 16 Absatz 1 Buchstabe a) VO 800/1999 vorgelegt. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass es sich dabei eindeutig…
…erbracht gelten, wenn eines oder mehrere der nachstehenden Dokumente vorliegen: [...]" Im verfahrensgegenständlichen Fall hatte die Bf. der Zahlstelle eine beglaubigte Kopie eines russischen Einfuhrzolldokuments nach den Bestimmungen des Artikels 16 Absatz 1 Buchstabe a VO 800/1999 vorgelegt. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass es…
…erbracht gelten, wenn eines oder mehrere der nachstehenden Dokumente vorliegen: [...]" Im verfahrensgegenständlichen Fall hatte die Bf. der Zahlstelle eine beglaubigte Kopie eines russischen Einfuhrzolldokuments nach den Bestimmungen des Artikels 16 Absatz 1 Buchstabe a VO 800/1999 vorgelegt. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass es…
…gelten, wenn eines oder mehrere der nachstehenden Dokumente vorliegen: [...] Im verfahrensgegenständlichen Fall hatte die Bf. im Jahr 1999 der Zahlstelle eine beglaubigte Kopie eines russischen Einfuhrzolldokuments nach den Bestimmungen des Artikels 18 Absatz 1 Buchstabe a) VO 3665/87 vorgelegt. Im Nachhinein stellte sich heraus…
…folgenden Dokumente: [...] (3) Außerdem hat der Ausführer in allen Fällen eine Durchschrift oder Fotokopie des Beförderungspapiers vorzulegen." Im verfahrensgegenständlichen Fall hat die Bf. im Jahr 2000 eine beglaubigte Kopie des russischen Einfuhrzolldokuments vorgelegt. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass es sich dabei um eine Fälschung handelt…
…Fall hat die Bf. im Jahr 1999, also innerhalb der in Artikel 47 Absatz 2 VO 3665/87 festgelegten Frist, eine beglaubigte Kopie des russischen Einfuhrzolldokuments vorgelegt. Vorerst deutete nichts darauf hin, dass es sich dabei um eine Fälschung handeln könnte. Erst zwei Jahre später…
…eines Mitgliedstaats oder eine für die Zahlung der Erstattung zuständige Stelle. Die Beglaubigung der Durchschrift oder Fotokopie eines Einfuhrzolldokuments durch einen Notar eines Drittlands ist jedoch - auch nach Auffassung der Dienststellen der Kommission - rechtswirksam, sofern diese Notare innerhalb der Rechtsordnung des betreffenden Drittlandes ein öffentliches…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Linz vom 15. Februar 2001, GZ. 500/23477/1/2000/51, betreffend Zollschuld, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts…