…MaB sei Verwaltungsrat dieser Anstalt und habe dieses Fahrzeug auch für Fahrten im Inland benutzt, sodass die Einfuhrabgaben zu entrichten gewesen seien. Der betreffende Aufwand (63.976,00 S) sei eindeutig der G Anstalt anzulasten und führe deshalb bei der Berufungswerberin nicht zu Betriebsausgaben. Das…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerden des Bf. als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der A-GmbH, vom 24. Februar 2010 gegen die Berufungsvorentscheidungen des Zollamtes Wien vom 8. Februar 2010, GZen. 100000/44744/2006-13, 100000/44745/2006-13, 100000/44746…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerden des Bf. als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der A.-GmbH, vom 16. Dezember 2009 gegen die Berufungsvorentscheidungen des Zollamtes Wien vom 30. November 2009 und 1. Dezember 2009, GZen. 100000/44705/2006-14, 100000/44706…
…in den Artikeln 900 bis 903 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) beschriebenen Tatbestände darstelle. Art. 900 Abs. 1 Buchst. o ZK-DVO sehe die Erstattung von Einfuhrabgaben vor, wenn der Beteiligte durch Vorlage eines Ursprungszeugnisses, einer Warenverkehrsbescheinigung, eines internen gemeinschaftlichen Versandscheines oder einer anderen Unterlage nachweist…
…in der Begründung auf Art. 591 ZK-DVO in der zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldungen geltenden Fassung: Teilweise Befreiung von den Einfuhrabgaben unter Berücksichtigung der Veredelungskosten als Grundlage für die Abgabenberechnung wird auf Antrag gewährt. Mit Ausnahme von Waren, die zu nichtkommerziellen Zwecken bestimmt…
Die Ermessensentscheidung (§ 20 BAO) zur Bescheidaufhebung ergibt sich auch aus dem Umstand, dass der Unabhängige Finanzsenat keinen Zugang zu der mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellten Buchführung "Passive Veredelung" des Anmelders hat und die erforderlichen Angaben zu den Waren der vorübergehenden Ausfuhr in den vorgelegten schriftlichen Aktenunterlagen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., inB., vertreten durch A., vom 13. September 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 20. August 2002, Zl. 123, betreffend Erstattung/Erlass der Abgaben nach Art. 236 ZK entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet…
…der beschlagnahmten Zigaretten erloschen ist. Da nunmehr die dem Beschwerdeverfahren zu Grunde liegende Abgabenschuld nicht mehr besteht, war der verfahrensgegenständliche Antrag des Beschwerdeführers auf Erlass der Einfuhrabgaben nach Art. 239 ZK schon aus diesem Grund ohne näheres Eingehen auf das Beschwerdevorbringen als unbegründet abzuweisen. Wien…
…1 und 2 ZK lautet: "Art. 203 (1) Eine Einfuhrzollschuld entsteht, wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wird. (2) Die Zollschuld entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wird." Entsteht gemäß § 108 ZollR-DGaußer den Fällen des Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, Adr, vom 22. September 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes X vom 11. September 2003, Zl. xxx/xxxxx/34/2002, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Die Abgabenerhöhung gemäß § 108…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, Adr, vom 16. September 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes X vom 2. September 2003, Zl. xxx/xxxxx/24/2002, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Die Abgabenerhöhung gemäß § 108…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, Adr, vom 16. September 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes X vom 3. September 2003, Zl. xxx/xxxxx/26/2002, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Die Abgabenerhöhung gemäß § 108…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Andreas Hartl und die wieteren Mitglieder ADir. Johann Kraler und HR Dr. Doris Schitter im Beisein der Schriftführerin Anna Benzmann über die Beschwerde der Bf, Adr, vertreten durch die FUSSEIS Wirtschaftsprüfungs- und Steuerbera-tungsgesellschaft mbH…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder ADir. Johann Kraler und HR Dr. Doris Schitter im Beisein der Schriftführerin Anna Benzmann über die Beschwerde der Bf., Adr., vertreten durch die FUSSEIS Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, 4910…
…Art. 900 Abs. 1 Buchstabe o) ZK-DVO in Betracht kommt, der wie folgt lautet: "Die Einfuhrabgaben werden erstattet oder erlassen, wenn die Zollschuld auf andere als die in Artikel 201 des Zollkodex beschriebene Weise entsteht und der Beteiligte durch Vorlage eines Ursprungszeugnisses, einer Warenverkehrsbescheinigung…
…Art. 900 Abs. 1 Buchstabe o) ZK-DVO in Betracht kommt, der wie folgt lautet: "Die Einfuhrabgaben werden erstattet oder erlassen, wenn die Zollschuld auf andere als die in Artikel 201 des Zollkodex beschriebene Weise entsteht und der Beteiligte durch Vorlage eines Ursprungszeugnisses, einer Warenverkehrsbescheinigung…
…wurde erwogen: Gem. Art. 91 Abs. 1 lit. a ZK können Nichtgemeinschaftswaren, ohne dass diese Waren Einfuhrabgaben, anderen Abgaben oder handelspolitischen Maßnahmen unterliegen, im externen Versandverfahren zwischen zwei innerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft gelegenen Orten befördert werden. Nach Abs. 2 lit. a dieser Gesetzesstelle erfolgt…
…wurde erwogen: Gem. Art. 91 Abs. 1 lit. a ZK können Nichtgemeinschaftswaren, ohne dass diese Waren Einfuhrabgaben, anderen Abgaben oder handelspolitischen Maßnahmen unterliegen, im externen Versandverfahren zwischen zwei innerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft gelegenen Orten befördert werden. Nach Abs. 2 lit. a dieser Gesetzesstelle erfolgt…
…wurde erwogen: Gem. Art. 91 Abs. 1 lit. a ZK können Nichtgemeinschaftswaren, ohne dass diese Waren Einfuhrabgaben, anderen Abgaben oder handelspolitischen Maßnahmen unterliegen, im externen Versandverfahren zwischen zwei innerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft gelegenen Orten befördert werden. Nach Abs. 2 lit. a dieser Gesetzesstelle erfolgt…
…wurde erwogen: Gem. Art. 91 Abs. 1 lit. a ZK können Nichtgemeinschaftswaren, ohne dass diese Waren Einfuhrabgaben, anderen Abgaben oder handelspolitischen Maßnahmen unterliegen, im externen Versandverfahren zwischen zwei innerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft gelegenen Orten befördert werden. Nach Abs. 2 lit. a dieser Gesetzesstelle erfolgt…