…1999 die Bezeichnung des Verfahrens, die Bezeichnung der Umstände, die Angaben zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit und zur Beurteilung des fehlenden groben Verschuldens zu enthalten. 2. Eignung des geltend gemachten Wiederaufnahmegrundes, einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeizuführen? Zum Zeitpunkt der Erlassung des Abweisungsbescheides betreffend den…
…02. Mai 1988, 22. Juni 1989, 11. Juli 1990, 11. Juni 1991, 20. Februar 1992 und 18. März 1993 datiert: Diese Erklärung ist daher kein im Sinne des § 303 Abs 4 BAO idgF neu "hervor gekommenes" sondern ein neu "entstandenes" Beweismittel und damit kein Wiederaufnahmegrund.
…unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 14. Juli 2008 stellte der Bw. den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO betreffend Einkommensteuer 1989, wobei er den Wiederaufnahmegrund wie folgt beschrieb: Mit dem am 14. Mai 2008 eingelangten Bescheid vom 7. Mai 2008 sei festgestellt worden…
…neu Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel und deren Eignung, einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeizuführen. Im bekämpfte Wiederaufnahmebescheid für das Jahr 2005 wurde - ebenso wie in jenem für 2004 - der Wiederaufnahmegrund ausführlich dargestellt (neu Hervorkommen des Umstandes, dass die Einkünfte der Gattin des Bw…
…einen Wiederaufnahmegrund. Ohne auf die Eignung dieses Vorbringens tatsächlich einen tauglichen Wiederaufnahmegrund nach § 303 Abs. 1 BAO aufzuzeigen einzugehen, hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz vorerst die Rechtzeitigkeit des eingebrachten Antrages zu prüfen. Dabei ist von den Ausführungen der Berufungswerberin, welche im Verwaltungsverfahren seitens des Finanzamtes…
…laut Tz 14 bedeutet auch, dass diesbezüglich die Eignung bestritten wird, im Spruch anderslautende Bescheide iSd § 303 Abs 4 BAO herbeizuführen. Der erkennbare Ansatzpunkt dieser Begründung ist hinsichtlich der Wiederaufnahmebescheide darin zu sehen, dass aus Tz 14 des BP-Berichtes kein Wiederaufnahmsgrund resultiere. Somit ist…
…ist. Die getroffene Feststellung ist zum einen nicht neu, zum anderen mangelt es ihr an der Eignung, einen anders lautenden Bescheid herbeizuführen. Indem der Vertreter der Amtspartei in der mündlichen Berufungsverhandlung vorbrachte, der eigentliche Wiederaufnahmegrund sei darin gelegen, dass im Zuge der Zweitprüfung hervorgekommen sei…
…um die Frage, ob in einem Sachbescheid dieses oder jenes Erkenntnis berücksichtigt werden dürfe, sondern gehe einen Schritt zurück auf die Frage des Wiederaufnahmegrundes: Dieser sei nur dann gegeben, wenn sich der zuständige Referent in den Jahren 1988/89 anders entschieden hätte, hätte er Kenntnis…
…der Nichtgeltendmachung im abgeschlossenen Verfahren notwendig sind. Der Bw bringt als Wiederaufnahmegrund für die berufungsgegenständlichen Veranlagungsverfahren betreffend 2006 und 2007 Gehaltsexekutionen, welche 2006 durch Bewilligung des Bezirksgerichtes dem Prozessgegner des Bw zugesprochen wurden, vor. Ohne auf die Eignung, ob darin überhaupt ein tauglicher Wiederaufnahmegrund nach …
…nicht glaubhaft zu beurteilen sei. In diesem Zusammenhang ist vor allem auf die Ausführungen des UFS zur Dispositionsbefugnis und Verfügungsmacht der Berufungswerberin zu verweisen. Zur Eignung der eidesstattlichen Erklärung vom 21.6.2010 als Wiederaufnahmegrund ist hinsichtlich der darin enthaltenen Bestätigung, die Bestätigung vom 20…
…Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Weiter bestimmt Abs. 2 der zitierten Gesetzesbestimmung, dass der Antrag auf Wiederaufnahme gemäß Abs. 1 binnen einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmegrund Kenntnis…
…sich schon früher die entsprechenden Kenntnisse zu verschaffen und die Behörde diese Möglichkeit verschuldetermaßen nicht genützt hat (Stoll, BAO Kommentar band 3, 2934 mwN). Damit ist die Frage des Vorliegens eines Wiederaufnahmegrundes bejaht. Dies gilt selbst dann, wenn für die Abgabenbehörde die Möglichkeit bestanden hätte…
…Tätigkeit des Bw. keine erwerbswirtschaftliche sei, sondern eine in der Lebensführung des Bw. begründete Neigung darstelle. Eine andersgeartete rechtliche Beurteilung oder eine spätere abweichende Beurteilung eines schon bekannt gewesenen Sachverhaltes, kann jedoch den behördlichen Eingriff in die Rechtskraft allein nicht rechtfertigt. Bei dem Wiederaufnahmegrund nach…
…die Wiederaufnahme der Verfahren führte sie Folgendes ins Treffen: Eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO sei nur möglich, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen und diese Neuerung einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Meine die Behörde, einen Wiederaufnahmegrund zu haben…
…vor dem 1.1.2004, 2) kein Anwendungsfall, da auf Grund des Vorliegens von ausschließlich unecht steuerbefreiten Umsätzen überhaupt kein Vorsteuerabzug möglich, 3) neue Tatsache und Wiederaufnahmegrund: Das Gebäude sei zu 100% Privat- und zu 0% Betriebsphäre (bisher 12,2% betrieblich u. 87,8% privat)…
…vor ihr angefochtenen Wiederaufnahmebescheid des Finanzamtes ersatzlos beheben (vgl. VwGH 16.11.2006, 2006/14/0014 und VwGH 18.10.2007, 2002/14/0104, mwN; siehe auch Ritz, BAO3, § 307 Tz 3) Weiters ist in der Begründung die Eignung dieser Wiederaufnahmegründe für die Erlassung eines…
… Eignung des Wiederaufnahmsgrundes (Festsetzungsgrundes), einen anderslautenden Bescheid (eine Festsetzung in anderer Höhe als laut Selbstberechnung) zu bewirken, bzw wörtlich in § 303 Abs 1: (wenn) "... die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt…
…sich die - direkt die Körperschaftsteuer(sach)bescheide betreffende - Begründung inhaltlich nicht schlüssig auf die Wiederaufnahmsbescheide bezöge (vgl aaO Tz 17). Andererseits kann die Bekämpfung der Versagung der Verlustvorträge auch als Bestreitung der Eignung des Wiederaufnahmsgrundes, dass dieser "einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte"…
…Beweismittel, die erst später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe (Ritz, aaO, § 303 Tz 13, mwH). Die Bw. zieht als neue Beweismittel die ihr im April 2011 zugekommenen Monatsabrechnungen des BMUKK heran. Diese sind jedoch mit dem Ausstellungsdatum "6. April…
…Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für das Jahr 2002 mit der Begründung ab, neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen würden unabhängig davon, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse (neue Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung gewonnen werden würden, keine Wiederaufnahmsgründe…