…und auf Grund der zwei minderjährigen Kinder am Familienwohnsitz in Bosnien-Herzegowina seien die regelmäßigen Familienheimfahrten des Bw. jedoch glaubhaft und nachvollziehbar. Wie aus der ebenfalls im Berufungsverfahren für das Kalenderjahr 2000 vorgelegten eidesstattlichen Erklärung vom 20. Mai 2002 hervorgehe, würde der Bw. zwei Mal…
…und besteht auch kein Anspruch des Bw. auf Gewährung des Kinderabsetz- bzw. Unterhaltsabsetzbetrages. Der Bw. hat jedoch durch die Vorlage entsprechender von seiner Heimatgemeinde bestätigter Unterlagen und durch Bestätigungen seiner Ehegattin den Nachweis erbracht, dass er in den Berufungsjahren für seine zwei noch minderjährigen Kinder…
…Lebensmittel und Heizmaterial dienende landwirtschaftliche Grundbesitz des Berufungswerbers am Wohnsitz in D leiste in Anlehnung an die Judikatur einen monatlichen Beitrag von zumindest € 70,00 zu den Lebenshaltungskosten der Familie des Berufungswerbers. Am Familienwohnsitz des Berufungswerbers in D würden zwei minderjährige schulpflichtige Kinder leben…
…Überprüfung. Am 22.4.2009 verlangte der Bw. in einer Eingabe an das Finanzamt die Ausstellung eines Bescheides und erklärte, er sei von September 2007 bis Jänner 2009 durch seinen Arbeitgeber aufgrund seiner Sprachkenntnis nach Lan_d dienstentsendet worden. Seine Ehefrau und seine Kinder hätten…
…Ehefrau und seinen zwei Kindern berücksichtigt worden seien. Was die Familienheimfahrten anbelange, verwies der Bw. auf das Vorbringen und die vorgelegten Urkunden und Unterlagen hinsichtlich der Kalenderjahre 1998 bis 2002. Was die außergewöhnlichen Belastungen anbelange, habe der Bw. auch im Kalenderjahr 2003 zwei minderjährige Kinder…
…weder ein (steuerlich relevantes) Erwerbseinkommen der Ehegattin noch die Schulpflicht der minderjährigen Kinder Kind_1 (Schuleintritt 2002) und Kind_2 (Schuleintritt 2004) entgegen. Eine Beibehaltung des Familienwohnsitzes wegen Volksschulbesuches der Kinder ist bei entsprechender Ausbildungsmöglichkeit am Beschäftigungsort - wie im vorliegenden Fall unzweifelhaft gegeben wäre - bloß…
…und somit auch keine steuerlich relevanten Einkünfte erzielt. Die Unzumutbarkeit der Beibehaltung des Familienwohnsitzes aus diesem Grunde scheidet damit aus. Dass der Bw. minderjährige Kinderin Ungarn hat, kann der Berufung nicht zum Erfolg verhelfen, weil der Beibehaltung des Familienwohnsitzes auf Grund von schulpflichtigen Kindern am…
…0047). Dass der Bw. eine (im Jahr 1996 geborene) minderjährige Tochter in Kroatien hat, kann der Berufung ebenfalls nicht zum Erfolg verhelfen, weil der Beibehaltung des Familienwohnsitzes auf Grund schulpflichtiger Kindern ebendort keine berufliche Veranlassung, sondern vielmehr eine private Veranlassung zu Grunde liegt (vgl. VwGH…
…924,01 €. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist slowakischer Staatsbürger. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder (geboren am 18.1.1991 und am 25.7.1994). Der Familienwohnsitz befindet sich in der Slowakei in A. Der Berufungswerber ist seit 1992 bei einem Tiroler Handwerksbetrieb (Fa…
…Anlässlich einer persönlichen Vorsprache am 14. Oktober 2003 (Bl. 22/2003 E-Akt) erklärte die steuerliche Vertreterin u.a., dass der Bw ein minderjähriges Kind habe. Solange dieses Kind noch schulpflichtig sei, bleibe die Familie in Österreich. Dann würden auch Frau und Kind nach China…
…geb. am 0.00.1992, für den Zeitraum September 1998 bis Oktober 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber bezog für seine zwei Kinder bis Oktober 2000 laufend Familienbeihilfe und die Kinderabsetzbeträge. Anlässlich eines Antrages auf…
…am Morgen um die Kinder kümmerte und auch Termine wie Elternabende usw. wahrgenommen hat. Der Bw., nachdem er laut den im Antragsverfahren gemachten Angaben zwei bis drei Stunden vor der Kindesmutter zu Hause war, kümmerte sich am späteren Nachmittag bzw. am Abend um die Kinder…
…Bw. eine Dienstgeberbestätigung über die laufend wechselnden Arbeitsstätten im Bundesgebiet nicht erhalten habe können. Auf Grund des Grundbesitzes am Familienwohnsitz in Serbien und auf Grund der noch immer in Serbien in Schul- bzw. Berufsausbildung befindlichen zwei Kinder des Bw. sei seitens der Ehefrau des Bw…
…volle zwei Jahre erstreckenden Auslandsaufenthalt von minderjährigen Kindern des (damaligen) Beschwerdeführers in den USA als ständig und damit schädlich im Sinne dieser Gesetzesbestimmung. Er führte wörtlich aus, dass es nicht zweifelhaft sein könne, dass ein sich über volle zwei Jahre erstreckender Auslandsaufenthalt der Kinder des…
…unzumutbar, wenn im gemeinsamen Haushalt am Familienwohnsitz unterhaltsberechtigte und betreuungsbedürftige Kinder wohnen und eine (Mit)Übersiedlung der gesamten Familie aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist (vgl. LStR Rz. 345). Weiters ist nach der Verwaltungspraxis auch in folgendem Fall von einer Unzumutbarkeit der Familienwohnsitzverlegung auszugehen, wie…
…bzw. Ort der Familie durchaus nachvollziehbar und konnte von der Bw das Gegenteil nicht bewiesen werden. Abschließend ist noch anzumerken, dass das Finanzamt die Berufungsvorentscheidung nur deshalb an die genannte Adresse in o1 zustellte, weil die Bw selbst dies bei ihrer persönlichen Vorsprache am 14…
…die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Leibnitz betreffend Familienbeihilfe für die Zeit ab 1. September 2002 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Für die beiden Kinder Helmut, geb.am 8. Juli 1989, und Moana, geb. am 6. August 1999, besteht ab September…
…Finanzamt erließ am 30. April 2003 eine Berufungsvorentscheidung und wies die Berufung mit folgender Begründung ab: "Gemäß § 2 Abs. 1 lit. a des Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder.…
…Bw. zwei aktuelle Schulbesuchsbestätigungen für ihre Kinder vor, aus denen hervorging, dass diese das NameGymnasium besuchten. Anlässlich einer Vorsprache beim Finanzamt am 19.7.2006 erklärte die Bw. gegenüber Herrn MitarbeiterFa, ihr Sohn habe die Volksschule NameVS besucht und sei nicht im Internat untergebracht gewesen…
…Familienbeihilfe für ihre minderjährigen Kinder. Abs. 8 dieser Gesetzesstelle bestimmt, dass Personen, die sowohl im Bundesgebiet als auch im Ausland einen Wohnsitz haben, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe haben, wenn sie den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Bundesgebiet haben und sich die Kinder ständig im Bundesgebiet…