…und auf Grund der zwei minderjährigen Kinder am Familienwohnsitz in Bosnien-Herzegowina seien die regelmäßigen Familienheimfahrten des Bw. jedoch glaubhaft und nachvollziehbar. Wie aus der ebenfalls im Berufungsverfahren für das Kalenderjahr 2000 vorgelegten eidesstattlichen Erklärung vom 20. Mai 2002 hervorgehe, würde der Bw. zwei Mal…
…und besteht auch kein Anspruch des Bw. auf Gewährung des Kinderabsetz- bzw. Unterhaltsabsetzbetrages. Der Bw. hat jedoch durch die Vorlage entsprechender von seiner Heimatgemeinde bestätigter Unterlagen und durch Bestätigungen seiner Ehegattin den Nachweis erbracht, dass er in den Berufungsjahren für seine zwei noch minderjährigen Kinder…
…Lebensmittel und Heizmaterial dienende landwirtschaftliche Grundbesitz des Berufungswerbers am Wohnsitz in D leiste in Anlehnung an die Judikatur einen monatlichen Beitrag von zumindest € 70,00 zu den Lebenshaltungskosten der Familie des Berufungswerbers. Am Familienwohnsitz des Berufungswerbers in D würden zwei minderjährige schulpflichtige Kinder leben…
…wohnen am Wohnsitz des Bf. in der Slowakei die Ehegattin und zwei Kinder des Bf., wobei beide im Jahr 2017 minderjährig waren und die Schule besuchten. Der Wohnsitz in der Slowakei ist dadurch als Familienwohnsitz des Bf. anzusehen. Die einfache Wegstrecke zwischen dem Familienwohnsitz und…
…in dem der Bf gemeinsam mit seiner Ehefrau und seinen zwei minderjährigen Kindern (geb 2007 und 2016) lebte. Am Familienwohnsitz betreute die Ehefrau auch die gemeinsamen Kinder. Der jüngere gemeinsame Sohn wurde im streitgegenständlichen Jahr 2016 geboren. Die Ehefrau des Bf war bis zum Beginn…
…eine Entscheidung durch den Bundesfinanzhof (Anmerkung: gemeint durch das Bundesfinanzgericht). Er erläuterte darin, auf ständig wechselnden Einsatzstellen tätig zu sein. Eine Verlegung des Familienwohnsitzes sei nicht möglich, da er in Polen ein Haus besitze in dem seine Ehefrau und zwei Kinder, die den Kindergarten bzw…
…Überprüfung. Am 22.4.2009 verlangte der Bw. in einer Eingabe an das Finanzamt die Ausstellung eines Bescheides und erklärte, er sei von September 2007 bis Jänner 2009 durch seinen Arbeitgeber aufgrund seiner Sprachkenntnis nach Lan_d dienstentsendet worden. Seine Ehefrau und seine Kinder hätten…
…eine Unzumutbarkeit der Familienwohnsitzverlegung aus sozialen Gründen vor. Hierzu führt der steuerlich vertretene Bf. ins Treffen, dass einerseits zwei minderjährige Kinder am Familienwohnsitz des Bf. wohnen, die der deutschen Sprache nicht mächtig seien und folglich durch einen Schulwechsel ein Jahr wiederholen müssten und andererseits ihm…
…Ehefrau und seinen zwei Kindern berücksichtigt worden seien. Was die Familienheimfahrten anbelange, verwies der Bw. auf das Vorbringen und die vorgelegten Urkunden und Unterlagen hinsichtlich der Kalenderjahre 1998 bis 2002. Was die außergewöhnlichen Belastungen anbelange, habe der Bw. auch im Kalenderjahr 2003 zwei minderjährige Kinder…
…im Streitjahr am Familienwohnsitz in Polen zwei minderjährige Kinder (die 11 jährige schulplichtige Tochter und den vierjährigen Sohn) zu betreuen hatte. Die Abgabenbehörde stützt die Nichtanerkennung der beantragten Kosten (mit Verweis auf BFG vom 2.1.2018, RV/5100120/2017) darauf, dass Kinder alleine nicht…
…lange vorliegen, bis der Familienwohnsitz an den Beschäftigungsort verlegt wurde (Jakom/Ebner, 2022, § 16 Tz 56 Stichwort "Doppelte Haushaltsführung" mwN; LStR 2002 Rz 343). Der Beschwerdeführer war im Streitzeitraum verheiratet. Er hat zwei Kinder, welche im Streitzeitraum minderjährig und noch im schulpflichtigen Alter waren. Die…
…dass der Beschäftigungsort des Beschwerdeführers mehr als 80 km vom Familienwohnsitz in Polen (Stadt *****), an dem seine Ehefrau und seine zwei schulpflichtigen, minderjährigen Kinder leben, entfernt ist und ihm damit eine tägliche Rückkehr iSd eingangs genannten Judikatur nicht möglich war. Zwar ist der belangten Behörde…
…er verfüge über Eigentum in Polen und auch seine Ehefrau sowie seine zwei minderjährigen schulpflichtigen Kinder würden in Polen leben. Überdies kümmere sich seine Ehefrau dort um seine Schwiegermutter, die im fortgeschrittenen Alter sei, keinen Führerschein besitze und einer ständigen Behandlung bedürfe. Betreffend die beantragten…
…schulpflichtige Kinder am Heimatort, öftere Jobwechsel/Arbeit in fluktuierenden Gewerben, kann die doppelte Haushaltsführung länger als zwei Jahre anerkannt werden. Laut eigenen Angaben sind Sie geschieden, hierbei ist die Scheidungsurkunde in deutscher Übersetzung nachzureichen. Sie haben keine minderjährigen Kinder welche mit Ihnen im selben Haushalt…
…minderjährige Kinder, wenn sie den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Wenn auch den Meldungen der Familienmitglieder zum Hauptwohnsitz in öst Ort1 nur Indizwirkung zukommt und gleiches auch für die Wohnsitzmeldungen an der deutschen Anschrift gilt, muss aufgrund des Schulbesuches des Sohnes am öst. Familienwohnsitz…
…zu meiner Familie. Ich fahre mit meinem eigenen Fahrzeug und immer alleine. Die Entfernung ist ca 243 km zwischen meinem österreichischen Nebenwohnsitz und meinem Familienwohnsitz. In Ungarn haben wir ein eigenes Eigentum. Ich habe zwei schulpflichtige Kinder und sie sprechen nicht Deutsch. Ich habe die…
…ad 3. Persönliche Beziehungen: Bei der Ermittlung des Mittelpunktes der Lebensinteressen sei der Wohnsitz des Ehepartners und der minderjährigen schulpflichtigen Kinder das wesentlichste Kriterium für den Ort der engeren persönlichen Beziehungen. Da die Ehefrau und die minderjährige Tochter seit 2007 in Österreich gelebt haben, habe…
…sowie Kopien von fünf Tankstellenrechnungen und eine Rechnung vom 27.8.2017 für eine PKW-Vignette für zwei Monate. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Feststellungen Der Beschwerdeführer hat seinen Familienwohnsitz in Polen. Er hat zwei minderjährige Kinder. Die Ehefrau des Beschwerdeführers erzielte im Jahr…
…in Polen wohnhaften Ehefrau dauerhaft getrennt lebe und meinen Familienwohnsitz in Polen habe. Polen ist das Zentrum meiner Lebensinteressen; ich komme nur nach Österreich um zu arbeiten. Wenn das Wochenende da ist, fahre ich so schnell wie möglich nach Polen zu meiner Frau samt Kindern."…
…weder ein (steuerlich relevantes) Erwerbseinkommen der Ehegattin noch die Schulpflicht der minderjährigen Kinder Kind_1 (Schuleintritt 2002) und Kind_2 (Schuleintritt 2004) entgegen. Eine Beibehaltung des Familienwohnsitzes wegen Volksschulbesuches der Kinder ist bei entsprechender Ausbildungsmöglichkeit am Beschäftigungsort - wie im vorliegenden Fall unzweifelhaft gegeben wäre - bloß…