…ständig in einem anderen EU-Land aufhalten. Die vom Bw. in Österreich auf Basis des gelösten Gewerbescheines ausgeübte Tätigkeit stelle eine Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes dar. Aufgrund von umfangreichen Ermittlungen der Finanzverwaltung sei diese Tätigkeit als Dienstverhältnis zu beurteilen. Als neuer EU-Bürger habe der Bw…
…werden, kommt ein an den Verhältnissen in anderen EU-Ländern orientierter Vergleich bei der Ermittlung des Abschlages für die Betriebsgröße nicht in Betracht. Sind doch die vom Bw. angesprochenen Auswirkungen des EU-Beitrittes Österreichs auf die Landwirtschaft auch nicht in die Beurteilung der Ertragsfähigkeit der…
…inländischen Ursprungs systematisch). b. Aus der Entscheidung des EuGH ergibt sich zunächst nicht, welche Methode für Drittstaatsdividenden (aus Nicht-EU-Ländern) anzuwenden ist, geklärt wird nur die Gleichwertigkeit der Befreiungs- und Anrechnungsmethode und die Unionsrechtswidrigkeit einer vollen Besteuerung. Die Methode für die Begünstigung der Drittstaatsdividenden…
…inländischen Ursprungs systematisch). b. Aus der Entscheidung des EuGH ergibt sich zunächst nicht, welche Methode für Drittstaatsdividenden (aus Nicht-EU-Ländern) anzuwenden ist, geklärt wird nur die Gleichwertigkeit der Befreiungs- und Anrechnungsmethode und die Unionsrechtswidrigkeit einer vollen Besteuerung. Die Methode für die Begünstigung der Drittstaatsdividenden…
…inländischen Ursprungs systematisch). 2. Aus der Entscheidung des EuGH ergibt sich zunächst nicht, welche Methode für Drittstaatsdividenden (aus Nicht-EU-Ländern) anzuwenden ist, geklärt wird nur die Gleichwertigkeit der Befreiungs- und Anrechnungsmethode und die Unionsrechtswidrigkeit einer vollen Besteuerung. Die Methode für die Begünstigung der Drittstaatsdividenden…
…bis Dezember 2008 mittels Abweisungsbescheid vom 5. März 2010 ab. Dagegen brachte der Bw. eine Berufung mit folgender Begründung ein: "Mit gegenständlichem Bescheid, mein Antrag auf die Gewährung der Differenzzahlung für meine in Polen (EU-Land) lebenden Kinder: MJ, geb. am 16.11.1995, ME…
…ausgeführt: Ist die in Österreich tätige Person auf Grund eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes in Österreich gem § 1 Abs. 2 EStG 88 unbeschränkt steuerpflichtig und lebt die nichtverdienende Gattin in einem anderen EU-Land, steht der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht zu. Dies deshalb,da die Anspruchsvoraussetzungen des …
…kann von einer selbständigen Beschäftigung ausgegangen werden." Dagegen erhob der Bw. Berufung mit folgender Begründung: "Mit gegenständlichem Bescheid, mein Antrag auf die Gewährung der Familienbeihilfe (Differenzzahlung von August 2007 bis Dezember 2007) für meine in Polen (EU-Land) ständig lebende Tochter LA , geb. am .2007 …
…bei Ihnen nicht der Fall und ist somit eine rechtmäßige Beschäftigung im Bundesgebiet nicht gegeben." Dagegen erhob der Bw. Berufung mit folgender Begründung: - Mit gegenständlichem Bescheid wurde ich verpflichtet die zu Unrecht bezogene Familienleistung für meine in ZZ (EU-Land) ständig lebenden Kinder ML , geb…
…die sich ständig in einem anderen EU-Land aufhalten. Die von Ihnen in Österreich ausgeübte Tätigkeit stellt eine Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes dar. Auf Grund von umfangreichen Ermittlungen der Finanzverwaltung war diese Tätigkeit als Dienstverhältnis zu beurteilen. Als neuer EU-Bürger haben Sie innerhalb der 7…
…für Landwirte, wonach der Bw. das Familiengeld für ein Kind iHv 43,00 Zloty monatlich seit dem 1.6.2004 bis auf weiteres bezieht Bestätigung des VIP, dass das Kind GM die Kindergruppe VIP 2 besucht Aus einem vom Bw. beantworteten Fragenkatalog betreffend Gewerbescheine EU…
…inländischen Ursprungs systematisch). b. Aus der Entscheidung des EuGH ergibt sich zunächst nicht, welche Methode für Drittstaatsdividenden (aus Nicht-EU-Ländern) anzuwenden ist, geklärt wird nur die Gleichwertigkeit der Befreiungs- und Anrechnungsmethode und die Unionsrechtswidrigkeit einer vollen Besteuerung. Die Methode für die Begünstigung der Drittstaatsdividenden…
…10%) die Befreiungsmethode anwenden (und bei Dividenden inländischen Ursprungs systematisch). (2) Aus der Entscheidung des EuGH ergibt sich zunächst nicht, welche Methode für Drittstaatsdividenden (aus Nicht-EU-Ländern) anzuwenden ist, geklärt wird nur die Gleichwertigkeit der Befreiungs- und Anrechnungsmethode und die Unionsrechtswidrigkeit einer vollen Besteuerung…
…noch kann von einer selbständigen Beschäftigung ausgegangen werden." Dagegen erhob der Bw. Berufung mit folgender Begründung: "Mit gegenständlichem Bescheid, mein Antrag auf die Gewährung der Familienbeihilfe (Differenzzahlung von August 2007 bis Dezember 2007) für meine in Polen (EU-Land) ständig lebende Tochter LA, geb. 2007…
…bei Ihnen nicht der Fall und ist somit eine rechtmäßige Beschäftigung im Bundesgebiet nicht gegeben." Dagegen erhob der Bw. Berufung mit folgender Begründung: - Mit gegenständlichem Bescheid wurde ich verpflichtet die zu Unrecht bezogene Familienleistung für meine in ZZ (EU-Land) ständig lebenden Kinder ML, geb…
…Einen Nachweis über eine geringfügige Beschäftigung der Ehegattin hätte er bereits vorgelegt. Auch würden laut seinen Recherchen Kinder selbst dann, wenn sie sich in einem anderen EU-Land aufhalten, alle Ansprüche bezüglich des Alleinverdienerabsetzbetrages vermitteln. Er halte daher seinen Antrag aufrecht. Über die Berufung wurde…
…die sich ständig in einem anderen EU-Land aufhalten. Die von Ihnen in Österreich ausgeübte Tätigkeit stellt eine Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes dar. Auf Grund von umfangreichen Ermittlungen der Finanzverwaltung war diese Tätigkeit als Dienstverhältnis zu beurteilen. Als neuer EU-Bürger haben Sie innerhalb der 7…
…für Kinder, die sich ständig in einem anderen EU-Land aufhalten. Mit dem EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz, BGBl. I 2004/28, hat Österreich den Beitritt der neuen Mitgliedstaaten umgesetzt und von der vertraglichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen EU-Staatsbürger einzuschränken. Österreich kann…
…574/72 besteht grundsätzlich Anspruch auf Familienleistungen im "Beschäftigungsland" auch für Kinder, die sich ständig in einem anderen EU-Land aufhalten. Als Beschäftigung kommt sowohl eine selbständige als auch eine nichtselbständige Beschäftigung in Betracht. Da Ihre Gattin und Ihre Kinder in Polen leben und Ihre…
…der Landwirtschaft tätig gewesen. Derzeit erziele sie in Polen keine Einkünfte. Ebenso erhalte der Bw. weder aus Polen noch aus Österreich Beihilfen. Mit Bescheid vom 3. August 2007 wurde der Antrag auf Familienbeihilfe ab September 2004 abgewiesen und begründend ausgeführt, dass in Anwendung der EU…