…durch Auslegung der innerstaatlichen Rechtslage zu erforschen, welche Methode anzuwenden ist. Im Bereich der EU/EWR-Dividenden wurden die Portfoliodividenden mit BBG 2009 durch Steuerbefreiung bedingt begünstigt. Da der Gesetzgeber in Verkennung der richtigen Auslegung des Art 63 AEUV, wie er dies auch in seinen…
…durch Auslegung der innerstaatlichen Rechtslage zu erforschen, welche Methode anzuwenden ist. Im Bereich der EU/EWR-Dividenden wurden die Portfoliodividenden mit BBG 2009 durch Steuerbefreiung bedingt begünstigt. Da der Gesetzgeber in Verkennung der richtigen Auslegung des Art 63 AEUV, wie er dies auch in seinen…
…durch Auslegung der innerstaatlichen Rechtslage zu erforschen, welche Methode anzuwenden ist. Im Bereich der EU/EWR-Dividenden wurden die Portfoliodividenden mit BBG 2009 durch Steuerbefreiung bedingt begünstigt. Da der Gesetzgeber in Verkennung der richtigen Auslegung des Art 63 AEUV, wie er dies auch in seinen…
…durch Auslegung der innerstaatlichen Rechtslage zu erforschen, welche Methode anzuwenden ist. Im Bereich der EU/EWR-Dividenden wurden die Portfoliodividenden mit BBG 2009 durch Steuerbefreiung bedingt begünstigt. Da der Gesetzgeber in Verkennung der richtigen Auslegung des Art 63 AEUV, wie er dies auch in seinen…
…keine Möglichkeit zwischen Durchgriffs-besteuerung oder Trennungsprinzip zu wählen, wenn er sich dazu entschließe, seine liquiden Mittel in einen ausländischen EU- oder EWR Rechtsträger zu investieren. Sowohl die deutsche Aktiengesellschaft als auch ein deutscher Investmentfonds bzw. die liechtensteinische Aktiengesellschaft oder der liechtensteinische Investmentfonds würden zu…
…ausgeführt, dass der Verweigerung der Steuerentlastung EU-Recht dann nicht entgegenstehe, wenn die ausschüttende Gesellschaft in einem Mitgliedstaat des EWR oder in einem Drittstaat ohne Amtshilfeabkommen ansässig sei und die Entlastungsvoraussetzungen nur durch die Einholung von Auskünften beim Niederlassungsstaat dieser Gesellschaft geprüft werden könnten. Die…
…der - schon vom UFS angesprochenen - rückwirkenden Steuerbefreiung des § 10 Abs. 1 Z 5 KStG 1988 idF des BBG 2009 seien die Beteiligungserträge aus EU-Staaten iHv € 161.108,03, € 195.983,49 bzw. € 96.213,36 aus der Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer…
…des Erkenntnisses des VwGH vom 17.4.2008, 2008/15/0064, es zwar bei den Gewinnanteilen aus Beteiligungen an Körperschaften, die in der EU ansässig seien, die weniger als 10 % des Grund- oder Stammkapitals ausmachten, gemeinschaftsrechtich geboten sei, die auf diese Gewinnanteile entfallende ausländische Körperschaftsteuer…
… 37 Abs. 4 EStG 1988, somit die Halbsatzbesteuerung, kam in diesen Fällen - im Gegensatz zur Situation bei inländischen Beteiligungserträgen - nicht zum Tragen. Ebenso war die Endbesteuerung im Sinne des § 93 EStG 1988 ex lege lediglich auf inländische Kapitalerträge bzw. im Inland bezogene Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren…
…4 EStG 1988, somit die Halbsatzbesteuerung, kam in diesen Fällen - im Gegensatz zur Situation bei inländischen Beteiligungserträgen - nicht zum Tragen. Ebenso war die Endbesteuerung im Sinne des § 93 EStG 1988 ex lege lediglich auf inländische Kapitalerträge bzw. im Inland bezogene Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren anwendbar. Konkret…
… 37 Abs. 4 EStG 1988, somit die Halbsatzbesteuerung, kam in diesen Fällen - im Gegensatz zur Situation bei inländischen Beteiligungserträgen - nicht zum Tragen. Ebenso war die Endbesteuerung im Sinne des § 93 EStG 1988 ex lege lediglich auf inländische Kapitalerträge bzw. im Inland bezogene Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Anschrift_Bw, vertreten durch die WT_Gesellschaft_2, vom 13. Februar 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Dr. Peter Auer, vom 23. Jänner 2003 betreffend Einkommensteuer für 1999 und 2000 entschieden…
Durch die Verortung der Rechte aus dem Partizipationskapital als Genussrecht oder gewinnbeteiligte Forderung kann auch dem Einwand der Bw. entgegengetreten werden, die Besteuerung der Emission von Partizipationskapital iSd § 23 Abs. 4 BWG mit Gesellschaftsteuer verstoße gegen die Kapitalansammlungsrichtlinie 2008/7/EG vom 12. Februar 2008…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Anschrift_Bw, vertreten durch die WT_Gesellschaft_2, vom 13. Februar 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Dr. Peter Auer, vom 23. Jänner 2003 betreffend Einkommensteuer für 1999 und 2000 entschieden…
§ 5 Abs. 1 Z 3 KVG zu qualifizieren, wenn sie in einer gewinnabhängigen "fixen" Verzinsung vom Partizipationskapitalnominale (abhängig vom 3-Monats-EURIBOR) und keiner "variable" Verzinsung vom Gewinn, einer Verlustbeteiligung bis zur vollen Höhe des Partizipationskapitalnominales, einer nachrangigen Beteiligung am Liquidationserlös nur in Höhe des…
Durch die Verortung der Rechte aus dem Partizipationskapital als Genussrecht oder gewinnbeteiligte Forderung kann auch dem Einwand der Bw. entgegengetreten werden, die Besteuerung der Emission von Partizipationskapital iSd § 23 Abs. 4 BWG mit Gesellschaftsteuer verstoße gegen die Kapitalansammlungsrichtlinie 2008/7/EG vom 12. Februar 2008…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat am 19. Mai 2004 über die Berufungen der Bw., vertreten durch Mag. Christine Bischof-Fuchs und Dr. Peter Bischof, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz, vertreten durch Dr. Walter Blenk, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für die Jahre 1994 bis…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat XYZ am 19. Mai 2004 über die Berufungen der Bw., vertreten durch Mag. Siegfried Metzler, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz, vertreten durch Dr. Walter Blenk, betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1994 bis 1998 nach in Feldkirch durchgeführter…
…widersprechenden Belastung der ausländischen Muttergesellschaft führt. Eine Ungleichbehandlung ist nur dann zulässig, wenn im Ansässigkeitsstaat der Muttergesellschaft eine abkommensrechtliche Anrechnung der Quellensteuer erfolgt. Der EU- oder EWR-Muttergesellschaft steht daherzweifellos die Möglichkeit offen, eine im Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht erhobene Quellensteuer auf Grundlage des § 240 Abs…
…nicht der deutschen KöSt unterlägen, die Vorschreibung der Abzugssteuer EU-widrig sei. Bei diesen beiden Anlegern handle es sich um Steuersubjekte die von der deutschen Ertragssteuer befreit seien und vergleichbare österreichische Versorgungseinrichtungen seien in Österreich ebenfalls von der Ertragsteuer befreit. Wären daher die obigen Anleger…