…ab dem BBG 2009 Rz 43: Für Zuflüsse von ausländischen Beteiligungserträgen ab dem 18.06.2009 (Inkrafttreten des BBG 2009) gilt: Die eigennützige, nicht unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallende Privatstiftung ist nach § 13 Abs. 2 KStG 1988 mit ausländischen EU/EWR Beteiligungserträgen gemäß …
…Ausländische Beteiligungserträge). Eine solche Beilage K 12 der Bf. liegt dem BFG nicht vor. Die Privatstiftung ist nach § 13 Abs. 2 KStG 1988 mit ausländischen EU/EWR Beteiligungserträgen gemäß § 10 Abs. 1 Z 5 und 6 KStG 1988 sowie mit Beteiligungserträgen aus internationalen Schachtelbeteiligungen gemäß…
…durch Auslegung der innerstaatlichen Rechtslage zu erforschen, welche Methode anzuwenden ist. Im Bereich der EU/EWR-Dividenden wurden die Portfoliodividenden mit BBG 2009 durch Steuerbefreiung bedingt begünstigt. Da der Gesetzgeber in Verkennung der richtigen Auslegung des Art 63 AEUV, wie er dies auch in seinen…
…der Befreiung sind in sachlicher Hinsicht Dividenden und sonstige Bezüge aus Aktiengesellschaften, GesmbHs und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften umfasst. Rz 7755c: Bei Körperschaften, die in einem EU-/EWR-Staat ansässig sind, steht die Befreiung des § 94 Z 2 erster und zweiter Teilstrich EStG 1988 dann zu…
…durch Auslegung der innerstaatlichen Rechtslage zu erforschen, welche Methode anzuwenden ist. Im Bereich der EU/EWR-Dividenden wurden die Portfoliodividenden mit BBG 2009 durch Steuerbefreiung bedingt begünstigt. Da der Gesetzgeber in Verkennung der richtigen Auslegung des Art 63 AEUV, wie er dies auch in seinen…
…durch Auslegung der innerstaatlichen Rechtslage zu erforschen, welche Methode anzuwenden ist. Im Bereich der EU/EWR-Dividenden wurden die Portfoliodividenden mit BBG 2009 durch Steuerbefreiung bedingt begünstigt. Da der Gesetzgeber in Verkennung der richtigen Auslegung des Art 63 AEUV, wie er dies auch in seinen…
…Bezug von steuerfreien Beteiligungserträgen gemäß § 10 KStG 1988; Abwarten von gesetzlichen Fristen; Errichtung von Auslandsurkunden ohne Inlandsbezug im Sinne des § 16 Abs. 2 Gebührengesetzes 1957. Beim Zuzug bzw. Wegzug einer natürlichen Person liegt bei Erfüllung des Kennzeichens in § 5 Z 4 EU-MPfG eine grenzüberschreitende…
…durch Auslegung der innerstaatlichen Rechtslage zu erforschen, welche Methode anzuwenden ist. Im Bereich der EU/EWR-Dividenden wurden die Portfoliodividenden mit BBG 2009 durch Steuerbefreiung bedingt begünstigt. Da der Gesetzgeber in Verkennung der richtigen Auslegung des Art 63 AEUV, wie er dies auch in seinen…
…Die Beteiligungsertragsbefreiung umfasst daher neben juristischen Personen des privaten Rechts auch Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts sowie nicht rechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen. Ebenso befreit sind inländische Betriebsstätten einer EU/EWR-Körperschaft (zu den Voraussetzungen siehe Rz 7755c). Die Beteiligung muss…
…EU/EWR-Staaten bzw. aus Staaten mit umfassender Amtshilfe. Allfällige Quellensteuern sind nicht anrechenbar. Die Bestimmungen des § 10 Abs. 4, 5 und 6 KStG 1988 sind aber uneingeschränkt zu beachten, dh. es kann unter bestimmten Voraussetzungen zu einem Methodenwechsel kommen, bei welchem die ausländischen Beteiligungserträge…
…Verwendung und Erfolg der Finanzmittel müssen jederzeit abgrenzbar und nachvollziehbar sein. Die Befreiung gilt auch für Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaates, wenn sie mit Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtungen von inländischen Körperschaften des öffentlichen Rechts vergleichbar sind. Beispiele für Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtungen einer Körperschaft…
…Schweiz stammenden Beteiligungserträgen). Dividendenausschüttungen an in Drittstaaten ansässige Muttergesellschaften, die einer Beteiligung von weniger als 10% zugrunde liegen und in der Folge nicht als Direktinvestitionen iSd Stillstandsklausel gemäß Art. 64 AEUV anzusehen sind, sind nicht mit Dividendenausschüttungen innerhalb der EU oder innerhalb des EWR vergleichbar…
…sinngemäße Anwendung der Beteiligungsertragsbefreiung gemäß § 10 KStG 1988 hinsichtlich Beteiligungen in einer inländischen Betriebsstätte von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften vor. Die Regelung gilt für ab dem 1.1.2019 zu erfassende Beteiligungserträge. Davor konnte die Beteiligungsertragsbefreiung nur für Beteiligungserträge von in EU- oder EWR-Mitgliedstaaten ansässigen…
…keine Möglichkeit zwischen Durchgriffs-besteuerung oder Trennungsprinzip zu wählen, wenn er sich dazu entschließe, seine liquiden Mittel in einen ausländischen EU- oder EWR Rechtsträger zu investieren. Sowohl die deutsche Aktiengesellschaft als auch ein deutscher Investmentfonds bzw. die liechtensteinische Aktiengesellschaft oder der liechtensteinische Investmentfonds würden zu…
…52/2009 vom 17.06.2009 wurde die zuvor rein nationale Beteiligungsertragsbefreiung auf vergleichbare Gewinnanteile aus EU-Körperschaften gemäß Anlage 2 zum EStG 1988 (§ 10 Abs. 1 Z 5 KStG 1988) und auf vergleichbare Gewinnanteile aus mit einer "§ 7 Abs. 3-Körperschaft" vergleichbaren EWR-Körperschaft…
…keine Möglichkeit zwischen Durchgriffs-besteuerung oder Trennungsprinzip zu wählen, wenn er sich dazu entschließe, seine liquiden Mittel in einen ausländischen EU- oder EWR Rechtsträger zu investieren. Sowohl die deutsche Aktiengesellschaft als auch ein deutscher Investmentfonds bzw. die liechtensteinische Aktiengesellschaft oder der liechtensteinische Investmentfonds würden zu…
…BGBl. I Nr. 76/2011 folgende Gruppen von Körperschaften zu unterscheiden: "EU-Körperschaften" (siehe auch Rz 1204) und "vergleichbare ausländische Körperschaften" des EWR, mit deren Ansässigkeitsstaat eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe besteht Gewinnanteile aus diesen Beteiligungen unterliegen rückwirkend der Befreiungsmethode. Diese ist auf alle offenen…
…ausgeführt, dass der Verweigerung der Steuerentlastung EU-Recht dann nicht entgegenstehe, wenn die ausschüttende Gesellschaft in einem Mitgliedstaat des EWR oder in einem Drittstaat ohne Amtshilfeabkommen ansässig sei und die Entlastungsvoraussetzungen nur durch die Einholung von Auskünften beim Niederlassungsstaat dieser Gesellschaft geprüft werden könnten. Die…
…a. Allgemeines: Die Beteiligungsertragsbefreiung hängt davon ab, dass die dividendenempfangende ausländische Körperschaft eine EU-Gesellschaft ist, welche die in Anlage 2 des EStG vorgesehenen Voraussetzungen des Artikels 2 der MTR erfüllt (Loukota, Dividendenbesteuerung bei beschränkter Körperschaftsteuerpflicht - verbleibende Diskriminierungen im Lichte der EG/EWR-Freiheiten, SWI…
…das Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl. I Nr. 52/2009, wurde im Zusammenhang mit der geschaffenen Befreiung für Portfoliobeteiligungen an Körperschaften, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder bestimmten EWR-Staaten ansässig sind (§ 10 Abs. 1 Z 5 und 6 KStG 1988), in § 10 Abs. 5 KStG…