Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der beim Finanzamt Oststeiermark, dieses vertreten durch HR Dr. Monika Rößler als Amtsbeauftragte, anhängigen Finanzstrafsache gegen Dr. Z wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.1 und 2…
…Dieses Begehren wurde abgelehnt (Erhebungsakt Bl. 61). Um ca. 09.40 Uhr erschien HS in der Wohnung in KB. Nach erfolgter Ausweisleistung wurde ihm der Bescheid über die Durchsuchungsanordnung ausgehändigt und eine Rechtsbelehrung erteilt (Erhebungsakt Bl. 30 f, 32 ff, 61). Nach Beendigung der Belehrung…
…als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 31. Jänner 2011 auf Durchführung einer Hausdurchsuchung an der Anschrift W , zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und die Durchsuchungsanordnung des Spruchsenatsvorsitzenden insoweit als rechtswidrig erklärt, als diese keine Festlegung beinhaltet, welche Personen oder Gegenstände bei…
…Durchsuchung, die über die im Hausdurchsuchungsbefehl enthaltene Durchsuchungsanordnung hinausginge, würde sich gegen eine Maßnahme richten, die eben nicht einen Vollzug des Hausdurchsuchungsbefehles darstellte. Vielmehr wäre ein solches Überschreiten der Durchsuchungsanordnung als Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt mit einer so genannten Maßnahmenbeschwerde im Sinne des …
…in L. Geht nämlich eine Durchsuchung über die im Hausdurchsuchungsbefehl enthaltene Durchsuchungsanordnung hinaus, so stellt dies nicht einen Vollzug des Hausdurchsuchungsbefehles dar, vielmehr ist ein solches Überschreiten der Durchsuchungsanordnung eine Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt und mit einer so genannten Maßnahmenbeschwerde im Sinne des §…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz, HR Dr. Richard Tannert, hat in der Finanzstrafsache gegen S wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.1 und 2 lit.a und b des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der…
…enthaltene Durchsuchungsanordnung und (beinhaltend) Beschlagnahmeanordnung hinaus, weil Gegenstände beschlagnahmt worden wären, die - wie von der Einschreiterin behauptet - bereits augenscheinlich nicht die gesuchten Beweismittel gewesen sind, so stellte dies nicht einen Vollzug des - solcherart nicht erfolgreich bekämpfbaren - Hausdurchsuchungsbefehles dar. Vielmehr wäre ein solches Überschreiten der Durchsuchungsanordnung…
…in AA. Geht nämlich eine Durchsuchung über die im Hausdurchsuchungsbefehl enthaltene Durchsuchungsanordnung hinaus, so stellt dies nicht einen Vollzug des Hausdurchsuchungsbefehles dar, vielmehr ist ein solches Überschreiten der Durchsuchungsanordnung eine Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt und mit einer so genannten Maßnahmenbeschwerde im Sinne des §…
Die Entscheidung über Rechtsmittel gegen Beschlagnahmen nach den Bestimmungen des ZollR-DG obliegt nicht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht dem Rechtsmittelwerber aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs…
§ 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht der Rechtsmittelwerberin aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs Wochen nach dessen Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof und/oder beim Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen…
…einschreitenden Organen präsentiert und zur Abwehr einer Durchsuchung übergeben wird, wird die Durchsuchungsanordnung des Spruchsenatsvorsitzenden auch nicht umgesetzt. Die für den Fall einer Hausdurchsuchung bei deren Beginn vorgesehene Zustellung eines diesbezüglichen Bescheides war also nicht mehr erforderlich, weil tatsächlich keine Hausdurchsuchung mehr vorzunehmen war. Ebenso…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 4 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde des MS, vertreten durch DDr. Manfred Nordmeyer, Dr. Widukind W Nordmeyer, Rechtsanwälte in 4600 Wels, Pollheimerstraße 12, vom 19. Juli 1996 gegen den Bescheid des…
…Fall hätte es für das weitere Verfahren genügt, dass ähnlich wie bereits in der Beschwerdesache zu FSRV/0017-G/08, FSRV/0022-G/08 die diesbezügliche Ergänzung der Durchsuchungsanordnung zumindest fernmündlich nachgeholt worden wäre. Insoweit dies unterblieben ist, war auch die gesetzte Zwangsmaßnahme mit Rechtswidrigkeit…
Auch der oben beschriebene intellektuelle Konkretisierungsprozess hinsichtlich der aufgefundenen Militaria muss irgendwann ein Ende gefunden haben. Dieses Ende war offenkundig der oben beschriebene Abschluss der Amtshandlungen um 19.00 Uhr, bei welchem die Waffen, Waffenteile und das Waffenzubehör mit Ausnahme der drei Maschinenpistolen der Marke…
…in L. Geht nämlich eine Durchsuchung über die im Hausdurchsuchungsbefehl enthaltene Durchsuchungsanordnung hinaus, so stellt dies nicht einen Vollzug des Hausdurchsuchungsbefehles dar, vielmehr ist ein solches Überschreiten der Durchsuchungsanordnung eine Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt und mit einer so genannten Maßnahmenbeschwerde im Sinne des §…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache u.a. gegen GP vertreten durch Mag. Dr. Andreas Mauhart, Rechtsanwalt in 4040 Linz, Jahnstraße 10, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 und 2…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Innsbruck 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen den Bf., vertreten durch Dipl.Vw. Dr. Kurt Jenewein, wegen Abgabenhinterziehungen gem. § 33 Abs. 1 und 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die…
…werden, wenn hohe Wahrscheinlichkeit für die Innehabung von Gegenständen der in Abs.2 bezeichneten Art spricht oder die zu durchsuchende Person (hier: Dr. Z) eines Finanzvergehens verdächtig ist. In seinen Durchsuchungsanordnungen hat der Spruchsenatsvorsitzende auch eine Personendurchsuchung des Dr. Z angeordnet. Soweit der Beschwerdeführer einwendet…
…Z" Die Amtsbeauftragte gibt (in Zusammenhang mit der Beschwerde gegen den Hausdurchsuchungsbefehl) zu bedenken, dass der Durchsuchungsanordnung bereits umfassende (verdachtsbegründende) Feststellungen zugrunde liegen [wie eingangs angeführt], weshalb eine Abweisung der Beschwerde beantragt werde. Zur Entscheidung wurde erwogen: Unter einer Hausdurchsuchung ist die Durchsuchung von Wohnungen…
…Lohnverrechnungsarbeiten erledige. Mit unzweifelhafter Deutlichkeit ist der Beschwerdeführer daher auch nach seinem eigenen Vorbringen nicht berechtigt, gegen die von ihm fälschlicherweise bekämpften Hausdurchsuchungsbescheide Beschwerden zu erheben. Geht aber eine Durchsuchung über die im Hausdurchsuchungsbefehl enthaltene Durchsuchungsanordnung und (beinhaltend) Beschlagnahmeanordnung hinaus, weil Gegenstände beschlagnahmt worden wären…