…und damit zu einer Vergütung für die Führungskräfte führt. 6-Monats-Durchschnittskurse: Um die Vergütung von Zufallsschwankungen des Aktienkurses unabhängig zu machen und die Insiderproblematik weitgehenst einzuschränken, berechnen sich die Ausübungsgewinne im X -Optionsprogramm nicht auf der Basis von Tageskursen, sondern von 6-Monats-Durchschnittkursen…
…Umsatzsteuergesetzes 1972, BGBl. Nr. 223/1972, in der Wiener Zeitung kundgemachten jeweiligen Durchschnittskursen in inländische Währung umzurechnen. Abs. 6: Die Ausgleichszahlung gilt als Familienbeihilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes; die Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe finden jedoch auf die Ausgleichszahlung keine Anwendung. § 2 Abs. 3…
…anbelangt, ist mangels Einwendungen der Bw. auf die oben wiedergegebene Bestimmung des § 20 Abs. 6 UStG 1994 zu verweisen, wonach bei Sollbesteuerung der Durchschnittskurs des Monats maßgebend ist, in dem die Lieferung ausgeführt wird. Es war deshalb spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 24. September 2007
…werden, würde jedoch eine Änderung der Bewirtschaftung vorliegen. Unter Berücksichtigung des durchschnittlichen LIBOR der letzten zehn Jahre (2,51 % nach Angaben des Bw.) und eines Durchschnittskurses (CHF - Euro) von 1,53 ergebe sich ein Effektivzinssatz von 2,64 %. Die Spesen seien dabei vernachlässigt worden. 2…
…1972, BGBl. Nr. 223/1972, in der Wiener Zeitung kundgemachten jeweiligen Durchschnittskursen in inländische Währung umzurechnen. Abs. 6: Die Ausgleichszahlung gilt als Familienbeihilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes; die Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe finden jedoch auf die Ausgleichszahlung keine Anwendung. ... Gemäß § 5 Abs. 3…
…1972, BGBl. Nr. 223/1972, in der "Wiener Zeitung" kundgemachten jeweiligen Durchschnittskursen in inländische Währung umzurechnen. Gemäß § 4 Abs. 6 FLAG gilt die Ausgleichszahlung als Familienbeihilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes; die Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe finden jedoch auf die Ausgleichszahlung keine Anwendung. Gemäß …
…1972, BGBl. Nr. 223/1972, in der "Wiener Zeitung" kundgemachten jeweiligen Durchschnittskursen in inländische Währung umzurechnen. Abs. 6: Die Ausgleichszahlung gilt als Familienbeihilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes; die Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe finden jedoch auf die Ausgleichszahlung keine Anwendung. Gemäß § 53 Abs. 1…
…223/1972 , in der "Wiener Zeitung" kundgemachten jeweiligen Durchschnittskursen in inländische Währung umzurechnen. (6) Die Ausgleichszahlung gilt als Familienbeihilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes; die Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe finden jedoch auf die Ausgleichszahlung keine Anwendung. (7) Der Anspruch auf die Ausgleichszahlung geht auf…
…223/1972 , in der Wiener Zeitung kundgemachten jeweiligen Durchschnittskursen in inländische Währung umzurechnen. (6) Die Ausgleichszahlung gilt als Familienbeihilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes; die Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe finden jedoch auf die Ausgleichszahlung keine Anwendung. (7) Der Anspruch auf die Ausgleichszahlung geht auf…
…BGBl. Nr. 223/1972, in der "Wiener Zeitung'' kundgemachten jeweiligen Durchschnittskursen in inländische Währung umzurechnen. Gemäß § 4 Abs. 6 FLAG idgF gilt die Ausgleichszahlung als Familienbeihilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes; die Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe finden jedoch auf die Ausgleichszahlung keine Anwendung. Gemäß…
…223/1972, in der Wiener Zeitung kundgemachten jeweiligen Durchschnittskursen in inländische Währung umzurechnen. (6) Die Ausgleichszahlung gilt als Familienbeihilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes; die Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe finden jedoch auf die Ausgleichszahlung keine Anwendung. (7) Der Anspruch auf die Ausgleichszahlung geht auf…
…Umsatzsteuergesetzes 1972, BGBl. Nr. 223/1972, in der ,,Wiener Zeitung'' kundgemachten jeweiligen Durchschnittskursen in inländische Währung umzurechnen. (6) Die Ausgleichszahlung gilt als Familienbeihilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes; die Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe finden jedoch auf die Ausgleichszahlung keine Anwendung. Gemäß § 5 Abs. 4…
…gemäß BGBl. Nr. 385/1973), in der "Wiener Zeitung" kundgemachten jeweiligen Durchschnittskursen in inländische Währung umzurechnen. In Bezug auf die Länder, mit denen noch Sozialabkommen bestehen sowie auch in Bezug auf jene Mitgliedstaaten der EU, die an der Wirtschafts- und Währungsunion derzeit nicht teilnehmen, wird…