…2000). Die Rz 3953 und 3954 der UStR 2000, die in jenen Fällen, in denen Drittlandswaren eingeführt werden, die im Inland zum freien Verkehr abgefertigt werden und bei denen bereits im Zeitpunkt der Einfuhr feststeht, dass sie im Anschluss an die Einfuhr vom Anmelder in…
…Steuerbefreiung gemäß Art 6 Abs 3 UStG seien nach Ansicht der Bf jedenfalls erfüllt, weil im vorliegenden Fall Drittlandswaren im Inland zum freien Verkehr abgefertigt wurden und zum Zeitpunkt der Einfuhr feststand, dass diese im Anschluss an die Einfuhr vom Anmelder in einen anderen Mitgliedstaat…
… 108 Abs. 1 ZollR-DG in Höhe von € 620,36 fest. Nach den Feststellungen der Betriebsprüfung/Zoll seien die im Versandverfahren angelieferten Drittlandswaren verspätet im Anschreibeverfahren erfasst worden, wodurch die Eingangsabgabenschuld wegen Pflichtverletzung entstanden sei. Die Erhebung der Abgabenerhöhung knüpfe unmittelbar an die kraft…
…Bf dargestellten Sachverhaltes seien die in der Faktura Nr. DDD1040060 vom 6. April 2010 genannten Drittlandswaren am 8. April 2010 ohne Gestellung in den freien Verkehr übergeführt und somit der zollamtlichen Überwachung entzogen worden. Durch das Entfernen der gegenständlichen Waren vom Amtsplatz bzw. zugelassenen Warenort…
…Begründung wird im Wesentlichen ausgeführt, laut dem von der Bf dargestellten Sachverhalt wären die in der Rechnung Nr. 08 der LTD angeführten Drittlandswaren am 18. August 2008 ohne Gestellung in den freien Verkehr überführt und somit der zollamtlichen Überwachung entzogen worden. Dadurch sei die Einfuhrabgabenschuld…
…Aufgrund des vom Bf. dargelegten Sachverhalts stehe fest, dass es sich bei der gegenständlichen Sendung um Drittlandswaren handle, die beim erstmaligen Verbringen in das Zollgebiet der Gemeinschaft einer zollrechtlichen Abfertigung zuzuführen seien. Nach der Zollbefreiungsverordnung komme eine Abgabenbefreiung bei Sendungen mit geringem Wert (Artikel 27…
…Ursprung nachvollziehbar gewesen wäre. Das geprüfte Unternehmen habe lediglich auf den deutlichen Überhang an EU-Ursprungserzeugnissen, den es zu Verfügung gehabt habe, sowie auf die angebliche Unwirtschaftlichkeit der Entbeinung von Drittlandswaren im Inland verwiesen. Außerdem seien die (nunmehr) vorgelegten Bestätigungen der Firmen J , SF, VFS…
…einzig und allein dem Gesetzgeber obliegt. Im gegenständlichen Fall wurde vom Bf. in Ausübung der im Zollverfahren vorherrschenden Wahlfreiheit für eine Drittlandware beim zuständigen österreichischen Eintrittszollamt eine Anmeldung auf Abfertigung in den zollrechtlich freien Verkehr abgegeben. Auf diese Ware traf keine der in Frage kommenden…
…der Berufungsvorentscheidung stehe zumindest zwischen der belangten Behörde und der Bf. außer Streit, dass die Toleranzregel im anhängigen Verfahren die Mitverwendung von Drittlandswaren in Höhe von 20% zulasse. Bei der Beurteilung im erstinstanzlichen Verfahren übersehe das Zollamt jedoch, dass ein grundlegender Unterschied zwischen "Rohware" und …
…Lieferanten angekauft, wobei der Bf. offensichtlich nicht mehr als Zwischenhändler fungiert hat. Nach den vom Zollamt getroffenen und vom Bf. nicht in Abrede gestellten Feststellungen handelte es sich bei den verfahrensgegenständlichen Zigaretten um Drittlandswaren. Das tatsächliche Ursprungs- bzw. Herkunftsland konnte nicht ermittelt werden. Es ist…
…die den Status "Gemeinschaftsware" hätten. Dies sei bei "Drittlandswaren" nicht der Fall. Auch Waren/KfZ, die vom übrigen Gemeinschaftsgebiet (z. B. Frankreich) in das Drittland ausgeführt worden seien, erlangten dadurch den Status der "Drittlandsware". Gemäß § 6 Abs 6 NoVAG 1991 erhöhe sich die Steuer in…
…ohne an der ersten Zollstelle, die man passiert, die Zigaretten ukrainischer Herkunft zu deklarieren, so missachtet man damit die im Zollkodex vorgesehenen Regeln über die Gestellung und Anmeldung von Drittlandswaren (Art. 38 ff. ZK), es liegt eine vorschriftswidrige Verbringung dieser Waren ins Zollgebiet der EU…
…die geeignet sind, andere Produktionen mittelbar zu schützen. Diese Regelung erfasst jedoch nicht unmittelbar importierte Drittlandswaren. Voraussetzung für den Anwendungsbereich der Warenverkehrsfreiheit ist somit das Vorliegen eines Sachverhalts, der eine grenzüberschreitende Dimension aufweist und zumindest zwei Mitgliedstaaten betrifft, was aber im gegenständlichen Fall nicht gegeben…
…über seine Verhaftung und Aussagen zu informieren hoffe ich daß sie mir an der Grenze keine Schwierigkeiten machen. Im vorliegenden Fall ist unbestritten, dass die streitverfangenen Rauchwaren Drittlandswaren sind, welche vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht worden sind. Es entspricht der Lebens und Amtserfahrung…
…nicht nach Art. 201 ZK sondern wie im konkreten Fall durch Pflichtverletzung nach Art. 204 ZK, entsteht sie mangels Antrages in der vollen Höhe für nicht begünstigte Drittlandswaren. Wie bereits in der Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz vom 23. November 2004 ausführlich dargelegt, ergibt sich diese…
…an seinen Lieferanten für die Drittlandswaren bezahlte Preis betrug somit S 221.024,51 (€ 16.062,48). Insofern der Bf. auch die Berücksichtigung der vorgelagerten Handelsstufe im Ausmaß von ebenfalls 25 % begehrt, ist folgendes auszuführen: Dafür, dass "Arnold" die Drittlandswaren im Gemeinschaftsgebiet erworben hat…
…verfahrensgegenständlichen Zigaretten waren ursprünglich im Zeitraum vom Dezember 2004 bis zum Februar 2005 zwar in Österreich hergestellt worden, wurden dann aber mit dem Bestimmungsland Rumänien wohl unter Aussetzung der Tabaksteuer aus dem Gemeinschaftsgebiet exportiert und damit zu Drittlandswaren. Den Großteil der Zigaretten hatte die Bw…
…eingeführten Waren nicht möglich war. Die von der nationalen Zollverwaltung verfolgte Vermutung der unzulässigen Verwendung von Drittlandswaren konnte nach dem Inhalt der vorgelegten Akten mangels konkreter Fakten nicht substantiiert und erhärtet werden. Das Kooperationsabkommen sieht keine Befugnis einer Vertragspartei vor, von den Zollbehörden der anderen…
…sämtlicher Abgaben bereits bei dessen Einreise vorgenommen habe, und zweitens, dass die vom Hersteller oder Importeur zu tragenden Kosten der Verzollung, wie auch bei anderen von ihm bezogenen Drittlandswaren, bereits im Rechnungsbetrag inkludiert gewesen seien, und drittens, dass der Beschuldigte die ihm aus Venezuela zugestellte…
…die erste Rücknahme bzw. Einfuhr von Waren war, war bei Anwendung der notwendigen Sorgfalt zu erkennen, dass es sich um Drittlandswaren handeln könnte. Aufgrund der herrschenden Außentemperatur von minus 17°C entschied der Lagerarbeiter dennoch die Ware abzuladen, um für die Bf. einen noch größeren Schaden…