…teilte das Finanzamt Wien 1/23 dem Bw. mit, dass das Fahrzeug von einer Person erworben worden sei, die im diplomatischen Rang stehe. Diese Person sei gemäß § 3 Z 4 NoVAG 1991 von der Entrichtung der Normverbrauchsabgabe befreit. Da bis zum Verkauf für das gegenständliche…
…da beispielsweise bei Lieferung eines Fahrschulfahrzeuges oder eines Vorführwagens die Steuern jeweils vom Lieferanten zu bezahlen sei und dass bei einem Diplomatenfahrzeug die Zulassung erst nach vorher entrichteter Normverbrauchsabgabe erfolgen könne. Als möglicher Abgabenschuldner werde auf der BMF-Website zuerst der liefernde Unternehmer angeführt und…
…276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diesen Bescheid innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Bw. ist als Diplomat im Auswärtigen Dienst tätig. Im streitgegenständlichen Zeitraum war er Konsul (Kanzler gemäß § 2 Abs. 3 Z…
…aber nicht der NoVA unterlag oder befreit war) erfüllt werde, wenn ein Diplomat sein Auto verkaufe. In der Berufung vom 30. September 2009 wandte sich der anwaltliche Vertreter "insbesondere gegen die Feststellung der Höhe der Bemessungsgrundlage aufgrund der unrichtigen Anwendung der Gesetze." Das gegenständliche Fahrzeug…
…und die Zwangsläufigkeit der daraus entstehenden Kosten (für den Besuch einer schulgeldpflichtigen Schule) seien vom VwGH in seiner Entscheidung VwGH 13.5.1992, 92/13/0087 anerkannt und in der Folge auch bezüglich der Kinder von österreichischen Diplomaten bestätigt worden (zB. UFS 5.12.2003…
…19. 7. 2000, 99/13/0256), Schulgeld bei Besuch des Lycee francais durch die Kinder eines Diplomaten (UFS 5.12.2003, RV/1921-W/03) oder bei einem krankheitsbedingten Besuch einer besonderen Schule. Der UFS hat in seiner, auch vom Bw. immer wieder zitierten, Entscheidung…
…bis zum Kaufzeitpunkt durch den Bw gemäß § 3 Z 4 NoVAG 1991 nicht der NoVA, da der Vor- und Erstbesitzer als Diplomat bei der Erstzulassung von der Normverbrauchsabgabe befreit war. Der Kaufpreis laut Kaufvertrag betrug € 9.900.--. Das Kraftfahrzeug wird mittels Benzinmotor betrieben und…
…das bereits im Inland zugelassen war, aber nicht der NoVA unterlag oder befreit war. Das gegenständliche Fahrzeug sei ursprünglich auf Diplomaten zugelassen gewesen und daher von der NoVA entlastet gewesen. In solchen Fällen sehe das Gesetz vor, dass die NoVA von jener Person zu entrichten…
…Berufungsvorentscheidung nimmt in keinem Wort auf das Vorbringen in der Berufung hinsichtlich des Kaufvertrages und der Prüfpflicht der Zulassungsstelle bedacht." Im Vorlagebericht (Verf 46) gab das Finanzamt den Streitpunkt wie folgt an: "Strittig ist die Festsetzung der NOVA: das Kfz wurde von einem Diplomaten erworben…
…gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. ist von Beruf Diplomatin. Sie machte für das Jahr 2001 S 51.930,-außergewöhnliche Belastungen für Schulgeld für die französische Schule für ihren Sohn geltend. Das…
…daraus resultierenden Einkünfte aus wohingegen der Bw. behauptete, aufgrund der Bestimmungen des Art. 37 (2) i.V.m. Art. 34 Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen BGBl. 66/1966 (i.d.F. ,Wiener Übereinkommen') steuerbefreit zu sein. Der Bw. erläutert, eine vom Finanzamt in diesem Zusammenhang…
…soweit diese nicht als Vergütung für eine bestimmte Dienstleistung erworben werden. Da der Staat X die gegenständliche Liegenschaft samt darauf befindlichem Gebäude zum Zwecke der Ausübung der diplomatischen Mission (Botschaftsgebäude) erworben habe, sei er von der Entrichtung der Grunderwerbsteuer zu befreien. Mit Bescheid vom 2…
…der Bw nicht nachvollziehen, wonach von BV bestätigt worden sei, dass DL entweder über einen gefälschten rumänischen Diplomatenpass oder - wie erstmals im Schreiben des rechtsfreundlichen Vertreters der Bw vom 12. Juni 2007 behauptet wird - über einen gefälschten rumänischen Reisepass verfügt habe, welcher es ihm ermöglicht…
…durch den Bw. gem. § 3 Z 4 NoVAG nicht der NoVA, da der Erstbesitzer UNO-Diplomat war. Dieser Sachverhalt war rechtlich folgendermaßen zu würdigen: Die maßgeblichen Bestimmungen des Normverbrauchsabgabegesetzes; BGBl 695/1991 idgF (NOVAG) lauten: § 1. Der Normverbrauchsabgabe unterliegen die folgenden Vorgänge: 1. Die Lieferung…
…strittig war, deren Ehegatte dem Personal der türkischen Botschaft in Wien angehörte und die ebenfalls in Österreich unselbständig erwerbstätig war, wie folgt entschieden habe: Gem. Art 37 Abs. 2 des Wiener Übereinkommens über die diplomatischen Beziehungen vom 18. 4. 1961, BGB1 1966/66, genießen Mitglieder…
…sei in der Folge als Übersiedlungsgut bloß vorübergehend für die Dauer von dessen dienstlicher Verwendung als Diplomat an der Österreichischen Vertretung in B in die Schweiz mitgenommen worden und dort als Diplomaten-KFZ zugelassen worden. Bei der Bemessung des CO2-Malus sei nicht berücksichtigt worden…
…beim türkischen Generalkonsulat in B als "Member of the service staff" im Sinne des Art. 1 des Wiener Abkommens über Konsularische Beziehungen angestellt sei und über keinen Diplomatenstatus verfüge. In der Folge erging eine abweisende Berufungsvorentscheidung, die sich auf das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen …
…berechtigt. Die Durchführungsrichtlinie des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz zum Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (BGBI. Nr. 376/1967 i.d.g.F.), Stand September 2005, hält bezüglich des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen, BGBI. Nr. 66/1966, fest, dass von den im Empfangsstaat geltenden Vorschriften…
…Umstandes, dass auch nämliche Kriterien seitens der Bw. nicht erfüllt wurden, war dem Argument, wonach sich der Anspruch auf Familienbeihilfe im streitgegenständlichen Zeitraum auf die Bestimmungen des Wiener Übereinkommen über diplomatischen Beziehungen (BGBl. Nr. 66/1966) gründet, näher zu treten. Entgegen dem Vorbringen der Bw…
…die Bemessung der Abgaben wichtig ist, sorgfältig zu erheben und die Nachrichten darüber zu sammeln, fortlaufend zu ergänzen und auszutauschen. Der Einwand der Bw. ihre Tätigkeit sei mit der einer Tätigkeit eines Diplomaten bzw. Politikers zu vergleichen, ist hinzuzufügen, dass es sich bei diesen Berufsgruppen…