…Gewerbesteuerbemessungsgrundlagen 1990, 1991 und 1992 um die Zinsen für die Indienkredite abzüglich der für diese Kredite ermittelten Refinanzierungskosten erhöht. 2) Hinzurechnungen gemäß § 7 Abs. 1 GewStG - Dauerschuldzinsen Seitens der Betriebsprüfung wurde die Ansicht vertreten, dass für die Berechnung der Hinzurechnungen gemäß § 7 Abs. 1 GewStG…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden und die weiteren Mitglieder im Beisein der Schriftführerin über die Berufung des Herrn J und der Frau P, vom 8. Februar 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten durch Mag. Z., vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Felicitas Seebach im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des F und der C, vertreten durch Dr. Peter Ozlberger, Rechtsanwalt…
…Jänner 1991 Organträger unter anderem für die B-GmbH (vormals: OG1). Aufgrund der Feststellungen einer bei dieser Gesellschaft durchgeführten Betriebsprüfung wurden bei der Ermittlung des Gewerbeertrages der Jahre 1991 und 1992 Dauerschuldzinsen gemäß § 7 Z 1 GewStG aus nachstehenden Gründen abweichend von den Gewerbesteuererklärungen festgesetzt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, KomzlR Edith Corrieri und Peter Grüner im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufungen des M und der B, beide vormals wohnhaft in der…
…Kreditkontos finanziert. In der Einnahmen/Ausgaben-Rechnung für die Berechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für das Jahr 1999 machte der Bf. insgesamt 763.284,25 S an Zinsen und Dauerschuldzinsen als Werbungskosten geltend. Im Zuge einer vom Finanzamt Innsbruck im Unternehmen des Bf…
…1. Jänner 1991 Organträger unter anderem für die OG 1. Aufgrund der Feststellungen einer bei dieser Gesellschaft durchgeführten Betriebsprüfung wurden bei der Ermittlung des Gewerbeertrages der Jahre 1991 und 1992 Dauerschuldzinsen gemäß § 7 Z 1 GewStG aus nachstehenden Gründen abweichend von den Gewerbesteuererklärungen festgesetzt (vgl…
…GBp 123, ist im Jahr 1993 den geänderten Ergebnissen anzupassen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kürzung der Dauerschuldzinsen lt. Tz 28 des Bp-Berichtes aufgrund der vorhergehenden Ausführungen 1,646.357,25 S (statt bisher 1,487.621,25 S) beträgt. Die Hinzurechnung gemäß §…
…die genannte Wohnung in Höhe von S 34.498,59 (davon Betriebskosten S 18.224,14, Strom S 714,00, Dauerschuldzinsen S 15.560,45) geltend gemacht. Diese Kosten wurden in der Außenprüfung zu AB-Nr. Z1 analog zu den Feststellungen der Vorprüfung ausgeschieden (vgl…
…Mietvorauszahlung-Mietrecht), 15 (Investitionsfreibetrag 1989 und 1990), 19 (Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Firma A), 21 (Verluste gem. § 10 Abs. 8 EStG 1988), 24 (Dauerschuldzinsen), 25 (Kürzung gem. § 8 Z 1 GewStG 1953) und 26 (Verlustvortrag gem. § 6 Abs. 3 GewStG 1953) verwiesen. Tz. 14 des…
…Bw. als Kapitalbeschaffungsgesellschaft nicht als Verstärkung des Betriebskapitals zu betrachten sind. Es werde daher beantragt insoweit von einer Hinzurechnung der Zinsen als Dauerschuldzinsen Abstand zu nehmen. Bitte: Hinsichtlich der Kapitalertragsteuer sei hierbei noch zu bemerken, dass auf Grund des DBA Deutschland-Österreich die Kapitalerträge, soweit…
…Berechnungsmodus aus, die ab dem Jahr 1988 im Zuge der Gewerbesteuerzerlegung erfolgte Verringerung des Lohnsummenanteils von 60 % auf 40 % sei vom Finanzamt damit begründet worden, dass das Gewerbesteueraufkommen der TK AG im Wesentlichen auf Dauerschuldzinsen zurückzuführen sei, die überwiegend durch Investitionen in den Kraftwerksgemeinden, also…
…somit. 2. 6. Korrektur der Rückstellung für Rechts - und Beratungskosten Diese wird antragsgemäß durchgeführt: Zurechnung: S 180.000) 2. 7. Höhe der Dauerschuldzinsen Da nicht dargelegt wurde, weshalb eine Saldierung der Ertragszinsen mit den Dauerschuldzinsen berechtigt sei, wurde die bisherige Zurechnung gem. § 7 Z. 1…
…somit. 2. 5. Korrektur der Rückstellung für Rechts - und Beratungskosten Diese wird antragsgemäß durchgeführt: Zurechnung: S 190.000) 2. 6. Höhe der Dauerschuldzinsen Da nicht dargelegt wurde, weshalb eine Saldierung der Ertragszinsen mit den Dauerschuldzinsen berechtigt sei, wurde die bisherige Zurechnung gem. § 7 Z. 1…
…wobei bei der Miteigentümerschaft ein Abverkauf bereits 1994 begonnen habe. Durch die Fremdfinanzierung hätten sich in den Jahren 1992/93 und auch in der Folge hohe Dauerschuldzinsen als Betriebsausgaben ergeben, welche nur teilweise hätten entrichtet werden können und darüber hinaus zu einer Erhöhung des Kreditvolumens…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Mitglieder Dr. Gerald Daniaux, Mag. Michael Kühne und KR Peter Latzel im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufung des a, vertreten durch Dr. jur. Wolfram Simma, Steuerberater, 6900 Bregenz…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn Dipl.-Ing. A. Z., R., vertreten durch S.G., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien, vertreten durch Frau ADir. RR Gertrud Braun, vom 12. August 2008 betreffend Schenkungssteuer im Beisein der…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Winkler - Dr. Obermoser Wirtschaftstreuhand KEG, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und die Gesellschaftsteuer gemäß § 2 Z 4 lit c iVm § 7 Z 2…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Erwin Agneter im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufungen des R und der S, vom 8. Februar 2007 gegen die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des RS, vertreten durch WS, vom 29. Juni 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling vom 3. Juni 2009 betreffend Anspruchszinsen entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheiden…