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UFSS FSRV/0028-S/10Verkauf von Blankounterschriften durch einen wirtschaftlich gescheiterten und überdies schwer erkrankten ehemaligen Inhaber einer Werbeagentur
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.09.2013Teil 1/2

…hier mit Zugehen des Einkommensteuerbescheides vom 1. Oktober 2004) vom Scheitern seines Vorhabens Kenntnis erlangt hat. Begreift man den vorgeworfenen - nicht mit Sicherheit beweisbaren - Versuch insoweit als Dauerdelikt, bei welchem das inkriminierte Verhalten als Unterlassen einer gebotenen Vorgangsweise besteht, wäre somit im gegenständlichen Fall der…

UFSS FSRV/0006-S/06Abgabenhinterziehung; Umsatzsteuer; Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)07.11.2012

…so beginnt deren Lauf mit Eintritt des Erfolges. Bei Dauerdelikten beginnt die Verjährungsfrist jedoch erst in dem Zeitpunkt zu laufen, in dem das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört. Ein Dauerdelikt liegt vor, wenn ein von einer Strafsanktion bedrohter Zustand längere Zeit hindurch besteht und der…

UFSI FSRV/0018-I/12Prokurist eines alpinen Seilbahnunternehmens, rechtswidrige Abgabenkredite durch Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen erzwingend, aus der vorläufigen Untätigkeit der Finanzstrafbehörde auf eine finanzstrafrechtliche Tolerierung seines Verhaltens schließend; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.09.2012Teil 1/2

…Zudem wird ausdrücklich Verjährung der Strafbarkeit geltend gemacht. Vorliegendenfalls gäbe es keinerlei Anhaltspunkte für einen Fortsetzungszusammenhang, der die einzelnen verspäteten Abgabeerklärungen in rechtlicher Hinsicht als Dauerdelikt erscheinen lassen würde. Die Strafbehörde erster Instanz habe es insbesondere unterlassen, im angefochtenen Erkenntnis Ausführungen zu dieser Frage zu…

UFSW RV/3759-W/10Aufhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid27.06.2011

…polnischen Staatsangehörigen nicht Arbeitgeber im Sinne des AuslBG (und auch nicht Beschäftiger im Sinne des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes [AÜG]). Im ersten Verfahren hat der UVS Burgenland dem Berufungsvorbringen, dass hier - wenn überhaupt - ein (ununterbrochenes) Dauerdelikt vorliege, welches nicht willkürlich in zwei Zeiträume aufgespaltet werden dürfe, Rechnung getragen…

UFSW FSRV/0093-W/08Aufgriff mit Zigaretten, die vom Drittland Ukraine in den EU-Mitgliedstaat Polen geschmuggelt, hier in Abgabenhehlerei übernommen und bei der Einbringung nach Österreich entdeckt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)26.01.2011

…Fahrzeug war gemäß § 17 Abs.2 lit.b FinstrG verfallsbedroht. Es ist dabei zu bemerken, dass die Abgabenhehlerei ein Dauerdelikt ist, also nicht nur die Übernahme der Schmuggelware das Tatbild verwirklicht, sondern auch die Aufrechterhaltung des strafbaren Zustandes deliktstypisch ist (z.B. VwGH 12.10…

UFSW FSRV/0022-W/08Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1lit. a FinStrG - kein Vorsatz am 5. Tag nach Fälligkeit bei unrichtiger Berechnung der Umsatzsteuervorauszahlung durch die steuerliche Vertretung. § 29 Abs. 5 FinStrG: Abgabe einer berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung im Namen der GmbH wirkt nicht als Selbstanzeige zugunsten des Geschäftsführers.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.10.2008

…gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG um kein Dauerdelikt handelt und der Vorsatz hinsichtlich der verspäteten Entrichtung der verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlung zum Tatzeitpunkt (= 5. Tag nach Fälligkeit) gegeben sein musste. Im angefochtenen Erkenntnis des Spruchsenates wird eine vorsätzliche Handlungsweise des Bw. damit begründet, dass…

UFSW FSRV/0169-W/07Tatzeitpunkt und maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das Vorliegen der objektiven und subjektiven Tatseite einer Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist der 5. Tag nach Fälligkeit der Selbstbemessungsabgabe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.09.2008

… 49 Abs. 1 lit. a FinStrG sei kein Dauerdelikt, weshalb ein "dolus superveniens" bei der genannten Finanzordnungswidrigkeit daher zu keiner Strafbarkeit führe. Im konkreten Fall seien die Lohnabgaben (L, DB und DZ) für den Zeitraum 1-12/2003 und 1-12/2004 in nachfolgendem Ausmaß…

UFSW FSRV/0156-W/05Vorsätzliche Handlungsweise hinsichtlich Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen und Geltendmachung ungerechtfertigter Abgabengutschriften durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen bestritten sowie Strafhöhe angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)25.04.2006

…weil es sich bei dem Vergehenstatbestand nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG um kein Dauerdelikt handle und sohin ein dolus superveniens bei dieser Finanzordnungswidrigkeit daher nicht strafbar sei. Die Bw. als Einzelunternehmerin bzw. als Geschäftsführerin der Fa. A-GmbH habe zum Zeitpunkt des inkriminierten…

UFSW FSRV/0111-W/10Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen vorsätzlicher Abgaben- und Monopolhehlerei mit Zigaretten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)08.07.2011

…mehr als fünfjähriger Zeitraum liegt, tut der Einleitung des Finanzstrafverfahrens in Hinblick auf die in § 31 Abs.2 FinStrG genannte fünfjährige Verjährungsfrist keinen Abbruch. Zum einen sind Hehlereidelikte Dauerdelikte, d.h., es gehört nicht nur die anfängliche Übernahme der inkriminierten Ware, sondern auch die Aufrechterhaltung…

UFSW FSRV/0016-W/11Vorsätzliche Abgaben- und Monopolhehlerei mit Zigaretten nach §§ 37 Abs.1 lit.a und 46 Abs.1 lit. a FinStrG. Eingetretene Teilverjährung nach § 31 Abs.5 FinStrG. Vergleich der Rechtslage nach § 4 Abs.2 FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)04.02.2011

…Tabaksteuer einen Tag nach Übernahme der jeweiligen Zigaretten zu laufen. Was die Verjährungsfrist der Hehlereidelikte betrifft, ist zu vermerken, dass es sich um Dauerdelikte handelt, d.h., nicht nur der Übernahmevorgang der Zigaretten gehört zum Tatbild, sondern auch die Aufrechterhaltung der Innehabung der Zigaretten ist…

UFSL FSRV/0026-L/08Beschwerde eines Bürgermeisters gegen eine Verfahrenseinleitung wegen (angeblich) versuchter Abgabenhinterziehung durch unrechtmäßige Geltendmachung von Werbungskosten; tatsächlich größtenteils aber keine Verletzung einer Offenlegungspflicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)04.11.2008

…erstmaligen) Tatbegehung gegeben sein. Ein allfälliger späterer, d. h. erst nach der Tat hinzukommender Vorsatz (= dolus superveniens) schadet, im Unterschied zu reinen Dauerdelikten, nicht (Grundsatz des dolus superveniens non nocet). Mangels eigener finanzstrafrechtlicher, allerdings für einen Maßnahme iSd. § 83 Abs. 2 FinStrG auch nicht…

UFSL FSRV/0089-L/03Berufung gegen das Erkenntnis des Einzelbeamten betreffend Schuld- und Strafausspruch wegen Abgabenhinterziehung im Zusammenhang mit Entschädigungszahlungen für Verdienstentgang.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.04.2008

…einerseits die Verletzung der angeführten abgabenrechtlichen Pflichten und andererseits dem Grunde nach den eingetretenen Taterfolg (der Abgabenverkürzung) zumindest ernsthaft für möglich halten muss und sich mit dieser Möglichkeit auch abfindet. Im Unterschied zu reinen Dauerdelikten schließt ein erst nach der Tat hinzukommender Vorsatz (=dolus superveniens)…

UFSW FSRV/0170-W/07Subjektive Tatseite der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)20.05.2008

…darauf an, dass sich der Vorsatz von vorn herein auf die Fristversäumung beziehe. Ein "dolus superveniens", der bei Dauerdelikten relevant sein könne, führe bei der gegenständlichen Finanzordnungswidrigkeit zu keiner Strafbarkeit. Wenn ein Steuerpflichtiger zunächst völlig unwissentlich durch eine unrichtige Steuererklärung eine Verkürzung herbeiführe, den Fehler…

UFSW FSRV/0129-W/06Höhe der im Schätzungswege ermittelten verkürzten Umsatzsteuervorauszahlungen und Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung in objektiver Hinsicht bestritten. Subjektive Tatseite der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in Abrede gestellt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.04.2007

…Prüfung der Zeitpunkt der Tat, nämlich die Fälligkeit der Umsatzsteuerzahllast entscheidend sei. Ein allenfalls - im konkreten Fall aber ohnehin nicht gegebener - nachfolgender Vorsatz wäre nur für die strafrechtliche Beurteilung von Dauerdelikten von Relevanz. Im konkreten Fall war der Zeitpunkt der Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlungen Juli bis…

UFSL FSRV/0035-L/05Schwarzerlöse eines Bauunternehmers; Strafbemessung; Einleitungsbescheid nicht zwingend
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)08.06.2006

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 4 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer OMR Dr. Matthias Skopek und Dipl. Ing. Klemens Weisz als weitere Mitglieder…

UFSW FSRV/0183-W/07Durch eine Auskunft und das Verhalten des Steuerberaters hervorgerufener entschuldbarer Irrtum.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.02.2008

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…

UFSS FSRV/0007-S/02Schwarzumsätze eines Taxiunternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.03.2006Teil 1/2

BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Ziesler und Mag. Goffried Warter als weitere Mitglieder des Senates in…

UFSS FSRV/0021-S/04Erlösverheimlichung eines Diskothekenbetreibers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.02.2005Teil 1/2

BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR. Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Helmut Renner und Ing. Franz Junger als weitere Mitglieder des Senates in…

UFSI FSRV/0003-I/12Wertung einer Pferdezucht im Zweifel als Liebhaberei; versuchte Hinterziehung an Einkommensteuer durch Verschweigen ausländischer Kapitaleinkünfte; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.08.2013

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Richard Tannert sowie die Laienbeisitzer Mag. Heidi Blum und Ing. Anton Eberl als weitere Mitglieder des Senates…

UFSL FSRV/0006-L/07Beschwerde gegen Einleitungsbescheid wegen Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)28.03.2008

Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen EÖ, ehemals Gaststättenwesen, geb. 19XX, whft. in L, vertreten durch Dr. Joachim Rathbauer, Rechtsanwalt, 4020 Linz, Weißenwolfstraße 1, über die Beschwerde des…