…Antragstellung enthält, entspricht nicht den Voraussetzungen des § 212a Abs. 3 zweiter Satz BAO. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die rechnerische Darstellung der vom Aussetzungsantrag umfassten Abgabenbeträge in der Berufung gegen den Zurückweisungsbescheid vom 5. 1. 2004 nachgeholt wurde, weil nicht den Erfordernissen des …
…auf Aussetzung der Einhebung von Abgaben gemäß § 212a BAO gestellt. Der Antrag hat keine Darstellung der Ermittlung des für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages enthalten, ihm fehlte ferner eine Begründung zur Sache und der Antrag war dadurch, dass sich der Bf darin auf die…
…hat der Bw die Berufungsergänzung übermittelt. Demzufolge wird ausgeführt, die Bescheidbegründung enthalte wiederum nicht den geforderten Inhalt. Einerseits sei die vom VwGH geforderte Darstellung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes unterblieben, andererseits sei die vorgelegte Berechnung nicht nachvollziehbar. Die angegebenen Tagessalden würden sich nicht aus dem zugrunde liegenden…
…nicht darauf ab, dass dem Finanzamt die Ermittlung des gemäß § 212a Abs. 1 BAO für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages aus den vorliegenden Unterlagen möglich ist. Die Darstellung der Ermittlung dieses Betrages muss bei sonstiger Zurückweisung im Antrag enthalten sein (vgl. VwGH 18.2…
…erheblichen Härte eine konkrete Darstellung des zur Begleichung der Abgabenforderungen zur Verfügung stehenden Einkommens und Vermögens erforderlich gewesen wäre. Eine solche sei jedoch nicht erfolgt. Die Bw. habe keine Tatsachen behauptet oder glaubhaft gemacht, aus denen die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit des Abgabenbetrages hätte entnommen werden…
…und JoD im Betrag von € 1.163,34 und mit RaB im Betrag von € 467,57. Durch die Entrichtung des Abgabenbetrages durch einen Zollschuldner erlösche die Zollschuld. Das Hauptzollamt Linz hat die Entscheidung unter Hinweis auf die gesetzlichen Grundlagen im Wesentlichen damit begründet…
…und JoD im Betrag von € 1.163,34 und mit RaB im Betrag von € 467,57. Durch die Entrichtung des Abgabenbetrages durch einen Zollschuldner erlösche die Zollschuld. Das Hauptzollamt Linz hat die Entscheidung unter Hinweis auf die gesetzlichen Grundlagen im Wesentlichen damit begründet…
…und JoD im Betrag von € 1.163,34 und mit RaB im Betrag von € 467,57. Durch die Entrichtung des Abgabenbetrages durch einen Zollschuldner erlösche die Zollschuld. Das Hauptzollamt Linz hat die Entscheidung unter Hinweis auf die gesetzlichen Grundlagen im Wesentlichen damit begründet…
…e. zum deklarierten Wert mit der Entrichtung der so in der Mitteilung des Abgabenbetrages in Höhe von € 1.944,77 ausgewiesenen Eingangsabgaben (Einfuhrumsatzsteuer) verzollt und in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft übergeführt. Danach wurde der Beschuldigte einer zollbehördlichen Nachkontrolle unterworfen. Dem Zollamt Flughafen…
…des Abgabenbetrages nicht vorliege. Die Abgabenschuld sei daher nicht begründet und daher auch die Vornahme der Vollziehung nicht berechtigt. Das bisherige Verfahren habe keinen Anhaltspunkt dafür erbracht, dass die Abgabenschuld gerechtfertigt sei. Im Hinblick auf die Mitwirkungspflicht sei zunächst davon auszugehen, dass die notwendigen Darstellungen…
…wurden, da die Zollbehörde die Ermittlungen gegen den Bf. schon mit dessen Einvernahme vom 17.2.2003 zum Abschluss gebracht hatten und daher die buchmäßige Erfassung des Abgabenbetrages schon mit Ende Februar 2003 der Behörde zumutbar gewesen sei. Der Zwischenbericht an das Gericht betreffend B…
…ins Spiel gebrachten Problematik der "Scheingeschäfte" bedurft, ist darauf hinzuweisen, dass diese Frage Gegenstand der rechtlichen Beurteilung (auf die unten näher eingegangen wird) und nicht der Darstellung des Sachverhaltes ist. Wesentlich erscheint in diesem Zusammenhang aber die Feststellung, dass der Bf. nicht in Abrede stellt…
…11). Somit wären auf der Ebene dieser beiden zuletzt genannten Abgabenarten sowohl sachliche als auch persönliche Unbilligkeitsgründe zu überprüfen. Indes können sich solche Überprüfungen erübrigen - insbesondere ist auf die Darstellung des Bf. zu seinen wirtschaftlichen und familiären Verhältnissen nicht weiter einzugehen - da durch die Einbringung…
…im Betrag von € 5.476,63 und mit G und JoD im Betrag von € 238,23. Durch die Entrichtung des Abgabenbetrages durch einen Zollschuldner erlösche die Zollschuld. Das Hauptzollamt Linz hat die Entscheidung unter Hinweis auf die gesetzlichen Grundlagen im Wesentlichen damit begründet…
…im Betrag von € 5.476,63 und mit H und JoD im Betrag von € 238,23. Durch die Entrichtung des Abgabenbetrages durch einen Zollschuldner erlösche die Zollschuld. Das Hauptzollamt Linz hat die Entscheidung unter Hinweis auf die gesetzlichen Grundlagen im Wesentlichen damit begründet…
…im Betrag von € 5.476,63 und mit G und JoD im Betrag von € 238,23. Durch die Entrichtung des Abgabenbetrages durch einen Zollschuldner erlösche die Zollschuld. Das Hauptzollamt Linz hat die Entscheidung unter Hinweis auf die gesetzlichen Grundlagen im Wesentlichen damit begründet…
…des direkten Vertreters vorgelegen habe. Dies sei unrichtig und durch die den Zollbehörden vorliegenden Unterlagen und Dokument eindeutig widerlegt. Demnach sei die Bf bevollmächtigt gewesen, gegenüber den Zollbehörden für die B KG einzuschreiten. Der Umfang der Vollmacht sei genau definiert gewesen. Entgegen der Darstellung des…
…des direkten Vertreters vorgelegen habe. Dies sei unrichtig und durch die den Zollbehörden vorliegenden Unterlagen und Dokument eindeutig widerlegt. Demnach sei die Bf bevollmächtigt gewesen, gegenüber den Zollbehörden für die B KG einzuschreiten. Der Umfang der Vollmacht sei genau definiert gewesen. Entgegen der Darstellung des…
…des direkten Vertreters vorgelegen habe. Dies sei unrichtig und durch die den Zollbehörden vorliegenden Unterlagen und Dokument eindeutig widerlegt. Demnach sei die Bf bevollmächtigt gewesen, gegenüber den Zollbehörden für die B KG einzuschreiten. Der Umfang der Vollmacht sei genau definiert gewesen. Entgegen der Darstellung des…
…in Betracht kommenden Abgabenbetrages, sondern bezieht sich lediglich auf die Veranlagung 2002. Auch in der Berufung vom 23. Februar 2005 werden nur Umstände aufgezählt, die bei der die zunächst beantragte Aussetzung betreffenden Veranlagung nicht berücksichtigt worden sein sollen. Eine rechnerische Darstellung des Aussetzungsbetrages ist im…