…reduziert wurde. Insgesamt gesehen war die Haftungsinanspruchnahme daher zweckmäßig, da die haftungsgegenständlichen Abgaben im Ausmaß der im Konkursverfahren des Berufungswerbers erzielten Zwangsausgleichsquote eingebracht werden können. Billigkeitsgründe, die eine Abstandnahme von der Geltendmachung der Geschäftsführerhaftung rechtfertigen und die genannten Zweckmäßigkeitsgründe überwiegen würden, wurden weder vorgebracht, noch…
…sich - spätestens dann, wenn im Zeitpunkt der Beendigung der Vertretungstätigkeit fällige Abgabenschulden unberichtigt aushaften - jene Informationen zu sichern, die ihm im Fall der Inanspruchnahme als Haftungspflichtiger die Erfüllung der Darlegungspflicht im hier maßgeblichen Sinn ermöglichen. Dies gilt auch für solche Haftungspflichtige, die im Zeitpunkt der…
…das Finanzamt die Berufung ab. Nach Wiedergabe des Verfahrensganges und der maßgebenden Gesetzesbestimmungen wurde ausgeführt, dass der Bw. im Zeitraum vom 27.5.2005 bis zum 23.1.2010 im Firmenbuch als selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer der C-GmbH eingetragen gewesen sei, sodass ihm die Erfüllung…
…Mit Beschluss des Landesgerichtes K. vom 16.5.2001 wurde über die Gesellschaft das Konkursverfahren eröffnet. Am 23. Juli 2001 wurde der Konkurs mangels kostendeckendem Vermögen aufgehoben. Der Berufungswerber (im Folgenden: Bw.) fungierte von Beginn an als alleinvertretungsbefugter Geschäftsführer der Gesellschaft. Das Finanzamt zog den…
…richtig, dass über das Vermögen der Primärschuldnerin der Konkurs eröffnet wurde, dass er Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin war, dass seitens des Finanzamtes eine vom Masseverwalter und vom Bw anerkannte Forderung angemeldet wurde und dass die Forderung bei der Gemeinschuldnerin uneinbringlich ist, sodass er prinzipiell Haftender gemäß …
…beantragte der Berufungswerber die Aufhebung des Haftungsbescheides und gemäß § 284 BAO die Anberaumung einer Berufungsverhandlung beim Berufungssenat. In einer ergänzenden neunseitigen Stellungnahme vom 7.8.2002 wies der Berufungswerber im Wesentlichen nur neuerlich darauf hin, dass die Sparkasse Neuhofen faktische Geschäftsführerin der Primärschuldnerin gewesen sei…
…der Darlegungspflicht ermöglicht (vgl. VwGH 28.10.1998, 97/14/0160). Die ebenfalls in die Haftung einbezogene Lohnsteuer ist als Abzugssteuer ohnehin vom Gleichbehandlungsgrundsatz ausgenommen. Nach § 78 Abs. 3 EStG 1988 hat nämlich der Arbeitgeber, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel nicht zur Zahlung des…
…gestand auch das Finanzamt zu, dass es keine Hinweise oder Anhaltspunkte gäbe, welche die Berufungswerberin an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung des für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Agenden verantwortlichen Geschäftsführers hätten zweifeln lassen müssen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 9 Abs. 1 BAO haften die…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 31. März 2009 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO für Abgabenschuldigkeiten der Firma Y-GmbH entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber war seit 9.7.1999 Geschäftsführer der Firma…
…der Einfuhrumsatzsteuer "aus Vorgängen vor dem 5. Dezember 1994". Der Entscheidung des VwGH vom 26. Juni 1996, 95/16/0077, sei zu entnehmen, dass die Durchgriffshaftung gegen den Geschäftsführer dann nicht mehr möglich sei, wenn "ein Ausgleich bestätigt, teilweise erfüllt und es in der Folge…
…Pflichten befasste Person davor stets sorgfältig gehandelt hätte, so trifft den Geschäftsführer dennoch ein Verschulden, wenn er diese Person trotz ihrer vermeintlichen Verlässlichkeit nicht regelmäßig überwachte. Der Einwand, dass in den ersten beiden Monaten des Jahres 2010 keine Aufträge erteilt worden wären, geht ins Leere…
…Dazu werde die Beischaffung des Aktes der Staatsanwaltschaft Linz (Strafverfahren gegen G W) beantragt. Daraus gehe hervor, dass er unwissend über die tatsächlichen Verhältnisse in diese Funktion gelockt worden sei und weisungsgemäß gehandelt habe. Zur Abdeckung rückständiger Zahlungsverpflichtungen sei während seiner Geschäftsführertätigkeit mit der Abgabenbehörde…
…eine Beweislastumkehr nur dann gelte, wenn die Gläubigergleichbehandlung tatsächlich nicht eingehalten worden wäre, lässt sich nichts gewinnen, weil nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes es Sache des Geschäftsführers ist, die Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran gehindert haben, die ihm obliegenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen…
…worden wären. Aber auch bei den Gebietskrankenkassen und Gemeinden hätten (laut Verteilungsbeschluss) hohe Rückstände bestanden. Tatsache wäre, dass sich die Haftung des Geschäftsführers nur auf jenen Betrag beziehe, den das Finanzamt bei Gleichbehandlung mehr bekommen hätte (VwGH 16.9.2003, 2003/14/0040). Eine Erörterung…
…daraus, dass über das Vermögen der Fa. S-GmbH der Konkurs eröffnet worden sei und nach Anzeige des Masseverwalters die Insolvenzmasse nicht ausreiche, um die Masseforderungen zu erfüllen. Laut Firmenbuch sei der Bw. seit 16. April 2009 Geschäftsführer der GmbH. Mit Vorhalt vom 9. Dezember…
…Aufforderung des Finanzamtes nicht aufgestellt. Dem Einwand des Bw., dass ihm zufolge seines Rücktritts als Geschäftsführer keine Unterlagen die Gesellschaft betreffend mehr zur Verfügung stünden, muss entgegengehalten werden, dass es auch in diesem Fall seine Pflicht gewesen wäre, für die spätere Ermöglichung seiner Darlegungspflicht Vorsorge…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 9. August 2007 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (kurz: Bw.) war seit dem 1.10.1993 als alleiniger Geschäftsführer der X…
…Nach der Aussage des Bw. hätten sich immer durchschnittlich 5.000,00 bis 10.000,00 € in der Kasse der GmbH befunden (Gutachten S. 51). Die letzte Zahlung am Abgabenkonto sei hingegen am 23. Februar 2005 erfolgt. Dem Bw. als Geschäftsführer sei als Pflichtverletzung…
…die sie verwalten, entrichtet werden. Laut Firmenbuch war der Bw. im Zeitraum 24. Oktober 2005 bis zur Eröffnung des Konkurses am 4. Mai 2006 alleiniger handelsrechtlicher Geschäftsführer der A.GmbH . und zählt somit zum Kreis der im § 80 BAO genannten Vertreter, welche zur Haftung gemäß…
…oder diese Zahlungen zu veranlassen. Dieser Stellungnahme waren folgende Unterlagen angeschlossen: 1) E-Mail des Berufungswerbers vom 16.3.2007 an M, mit dem diese um Bestätigung seiner Abberufung als Geschäftsführer der Primärschuldnerin ersucht wurden. 2) Fax vom 22.3.2007 an das Landesgericht Linz…