…"einer sonstigen Gebietskörperschaft". Nach Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer; § 15 Rz 38 folge aus den Worten "die übrigen Gebietskörperschaften", dass damit allein die inländischen Bundesländer und Gemeinden gemeint sein können. Auch die sachliche Rechtfertigung für eine Abgabenbefreiung im Verhältnis zu allen…
…als auch österreichischer Schenkungssteuer belastet wurde, ist zu prüfen, ob die im vorliegenden Fall bestehende Doppelbesteuerung in den Regelungsbereich des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Frankreich und Österreich ( BGBl. 614/1994) fällt. Art. 1 des Doppelbesteuerungsabkommens regelt unter der Überschrift "Unter das Abkommen fallende Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen"…
…stehen. Da im DBA mit der BRD von Pflichtteilsansprüchen überhaupt keine Rede ist, können diese nicht anders behandelt werden als die im Art. 6 Abs. 1 2. Satz angeführten sonstigen Schulden (siehe dazu auch Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band III Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz…
…dass zunächst die gesamte Besteuerungsgrundlage in jener Höhe zu ermitteln ist, wie wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem betreffenden ausländischen Staat bestünde. Hiebei ist allerdings eine ausländische Erbschaftssteuer nicht als Abzugspost anzusetzen (vgl. Fellner, Kommentar zu Gebühren und Verkehrsteuern, Band III öErbschafts- und Schenkungssteuer, 10. Auflage, …
…den (freien) Widerruf der Schenkung zu verzichten, und die Errichtung eines Notariatsaktes voraus (vgl. VwGH 28.9.2000, 2000/16/0089; OGH 2.2.1984, 6 Ob 834/83; vgl. zu vor: Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band III Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 46 f…
…zu vor: Dr. Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Bd. III Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz. 13 a und 55 f. zu § 2). Die Bw geht demnach - unter Verweis auf einen Nachtrag aus dem Versicherungsvertrag - fehl in der Annahme, die Versicherungsleistung der N-AG unterliege dem Grunde…
…die GHG, fungiere als reine Arbeitsgesellschafterin ohne Beteiligung am Vermögen und Erfolg der Kommanditgesellschaft. Die HVG verfüge selbst über keinen operativen Geschäftsbetrieb, sondern stelle sich als reine Holdinggesellschaft dar. Hinsichtlich der Bewertung für Zwecke der Erbschafts- und Schenkungssteuer verweise § 19 Abs 1 ErbStG auf die…
…Kapitalverkehr sein können. (Rn 55) Siehe dazu auch: UFS-Entscheidung vom 16. Dezember 2008, RV/0059-I/08, und Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrssteuern, Band III Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz. 95a zu § 19 ErbStG. Obige EuGH-Rechtsprechung ist im Gegenstandsfalle zu beachten. Nach § 279 Abs…
…Kapitalverkehr sein können. (Rn 55) Siehe dazu auch: UFS-Entscheidung vom 16. Dezember 2008, RV/0059-I/08, und Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrssteuern, Band III Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz. 95a zu § 19 ErbStG. Obige EuGH-Rechtsprechung ist im Gegenstandsfalle zu beachten. Nach § 279 Abs…
…Kapitalverkehr sein können. (Rn 55) Siehe dazu auch: UFS-Entscheidung vom 16. Dezember 2008, RV/0059-I/08, und Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrssteuern, Band III Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz. 95a zu § 19 ErbStG. Obige EuGH-Rechtsprechung ist im Gegenstandsfalle zu beachten. Nach § 279 Abs…
…Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 44 zu § 6 ErbStG). An Sachverhalt ging das Finanzamt bei der Besteuerung des gegenständlichen Erbanfalles von einem inländischen Wohnsitz des Erblassers und damit gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 ErbStG von unbeschränkter Steuerpflicht aus und bezog…
…ein Muster für Doppelbesteuerungsabkommen für den Bereich der Erbschafts-(Schenkungs-)Steuer entworfen, das in der Regel die Grundlage für den Abschluss von DBA bildet, bzw. an dem sich die einzelnen DBA orientieren. Zwischen der Republik Österreich und der schweizerischen Eidgenossenschaft besteht ein solches Abkommen zur…
…der Anfall einer Gebühr neben der Erbschafts- und Schenkungssteuer grundsätzlich vermieden werden. Für die Anwendung der Abgrenzungsvorschrift genügte, dass das Rechtsgeschäft überhaupt der Verkehrsteuer unterliegt, sohin an sich steuerbar ist. Es war nicht erforderlich, dass die Verkehrsteuer (ua. Erbschafts- und Schenkungssteuer) auch tatsächlich vorgeschrieben wurde…
…die Hälfte- und Viertelsteuersätze des § 37 EStG, bei den Einkünften aus befreiten Auslandstätigkeiten nach § 3 Abs 3 iVm § 3 Abs 1 Z 10 und 11 EStG, für den besonderen Progressionsvorbehalt nach § 3 Abs 2 EStG, für die Anrechnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer und der ausländischen…
…tatsächlichen Besteuerung unterliegt. Der Nachweis dieser Besteuerung ist den für die Erhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer zuständigen Abgabenbehörden zu erbringen. Dem Finanzamt wurde nachgewiesen, dass seitens der GG. am 10.7.1998 zwei Überweisungen zu DM 500.000,- und 363.496,- getätigt wurden. Ein Nachweis…
…tatsächlichen Besteuerung unterliegt. Der Nachweis dieser Besteuerung ist den für die Erhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer zuständigen Abgabenbehörden zu erbringen. Dem Finanzamt wurde nachgewiesen, dass seitens der GG. am 10.7.1998 zwei Überweisungen zu DM 500.000,- und 363.496,- getätigt wurden. Ein Nachweis…
… 29 FinStrG und einer vertretbaren rechtlichen Würdigung als intransparente Stiftung nicht ausgegangen werden kann. Dies umso mehr als weder bei Gründung noch im Zusammenhang mit der nachträglichen Vermögenszufuhr an die Stiftung eine Meldung der diesfalls schenkungssteuerpflichtigen Umstände noch die Abfuhr der entsprechenden Schenkungssteuer erfolgte. Die…
…auf § 248 BAO gegen den Abgabenanspruch sinngemäß ein, die Besteuerung der S. widerspreche Artikel 10 Z 2 des zwischen Österreich und den Vereinigten Staaten abgeschlossenen DBA auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungssteuern (BGBl 1983/269). Es müsse der begünstigte Steuersatz des § 8 Abs. 3…
…Instanz mit der ergänzenden Begründung, dass er deutscher Staatsbürger mit ordentlichem Wohnsitz in Deutschland sei und damit der deutschen Steuergesetzgebung unterliege. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955 (ErbStG) idF vor BGBl. I 2007/9 unterliegt…
…Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 07.03.2007, Geschäftszahl G54/06 ua, wurde das Erbschaftssteuergesetz 1955 für verfassungswidrig befunden. § 1 Abs. 1 Z. 1 ErbStG betreffend die Erhebung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer (Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955), BGBl. Nr. 141, wurde als verfassungswidrig aufgehoben. Laut dem angeführten…