Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 22. Mai 2009, gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 5. Mai 2009, betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber hat mit seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 22. Mai 2009, gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 5. Mai 2009, betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber hat mit seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 22. Mai 2009, gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 5. Mai 2009, betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber hat mit seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung…
…Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 7. Mai 2010 betreffend Einkommensteuer 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist Buslenker bei den XY, seine Wohnung liegt in Wien_A…
…der Berufungswerberin (in der Folge: Bw.) durchgeführten Lohnsteuerprüfung traf das Prüfungsorgan - neben hier nicht strittigen - ua. auch folgende Feststellung: Unter dem Titel "Lenkerpauschale" habe die Bw. im Prüfungszeitraum an die Buslenker Tages- und Nächtigungsgelder (steuerfrei) ausbezahlt. Nächtigungsgelder seien dabei gemäß § 18 RGV 1955 ausbezahlt worden…
…feststellen, dass ich jene Werbungskosten, welche ich im Rahmen meiner Tätigkeit als Buslenker nicht von meinem Arbeitgeber ersetzt bekommen habe und somit mir unersetzt erwachsen sind, nicht in Vorlage gebracht habe. In der Anlage übermittle ich Ihnen daher Kopien meiner detaillierten Aufzeichnungen sämtlicher Fahrten, unter…
…wieder gut zumachen zu unterstützen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Der Berufungswerber (Bw.) ist bosnischer Staatsbürger und bei der Firma Reisen als Buslenker beschäftigt und bezieht laut dem vorgelegten Abrechnungsbeleg seines Dienstgebers im Monat September 2004 einen Nettoarbeitslohn in der Höhe von € 1.482,90…
…Weiters wurde auf die Einvernahme eines der beiden Geschäftsführer hingewiesen, wonach er als Buslenker tätig sei, Reparatur- und Büroarbeiten sowie alle mit dem Betrieb zusammenhängen Tätigkeiten verrichten würde. Die fehlende Weisungsgebundenheit und mangelnde Eingliederung würden an dieser Betrachtung nichts ändern. Im Vorlageantrag entgegnete die Berufungswerberin…
…auf der Autobahn angehalten werden müssen. Entscheidend sei der zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Parteiwille und somit der zustande gekommene Beförderungsvertrag. Dieser könne nicht einseitig vom Buslenker abgeändert werden. Entgegen der Ansicht der belangten Behörde sei nicht auf das faktische Einsteigen, sondern auf den Beförderungsvertrag abzustellen…
…der Getränkeumsätze seien insoweit nicht rechtmäßig erfolgt, da die im Pauschalarrangement für Schüler- und Autobusgruppen enthaltene Gratisbewirtung für Buslenker und Begleitpersonal inklusive Begrüßung- und Verabschiedungsgetränke nicht in ausreichendem Maß Berücksichtigung befunden hätte. Was den Ansatz des Eigenverbrauchs betreffe, so seien die pauschal angesetzten Beträge als…
…dass bei einer zur Verfügung gestellten Unterkunft (z.B. Schlafkabine bei LKW-Fahrer oder Buslenker) nur die zusätzlichen tatsächlichen Aufwendungen (z.B. für ein Frühstück oder für die Benützung eines Bades auf Autobahnstationen) als Werbungskosten absetzbar sind. Kann die Höhe dieser tatsächlichen Aufwendungen nicht nachgewiesen…
…dass bei einer zur Verfügung gestellten Unterkunft (z.B. Schlafkabine bei LKW-Fahrer oder Buslenker) nur die zusätzlichen tatsächlichen Aufwendungen (z.B. für ein Frühstück oder für die Benützung eines Bades auf Autobahnstationen) als Werbungskosten absetzbar sind. Kann die Höhe dieser tatsächlichen Aufwendungen nicht nachgewiesen…
…die zuvor vom Bf. angeschafft und anschließend im Bus des Bruders versteckt worden waren. Dem Vorbringen, dass der Bf. als Buslenker finanziell gar nicht in der Lage gewesen sei, von sich aus derart große Zigarettenankäufe durchzuführen, steht die Tatsache entgegen, dass er offensichtlich doch über…
…die ständige Rechtsprechung des VwGH; sowie VwGH E 18.10.1995, 94/13/0101 hinsichtlich der Patrouillentätigkeit eines Beamten der Autobahngendarmerie und VwGH E 23.05.1996, 94/15/0045 hinsichtlich eines Buslenkers im Linienverkehr). Wie der Verwaltungsgerichtshof in seiner Rechtsprechung, E 26. Juni 2002…