Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Steyr betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…
…zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1998 unter dem Titel Werbungskosten, Kilometergelder, im Zusammenhang mit einem beim WIFI besuchten Buchhaltungskurs, in Höhe von 6.330,80 S [460,08 €] beantragt. Dem Antrag war eine Aufstellung über die Kurstage beigelegt, aus der ersichtlich ist…
…habe jedoch nach den Kursen keine Prüfungen abgelegt. Dies sei aber nicht ihre Schuld gewesen. Vielmehr sei eine Prüfung bei dem AMS-Buchhaltungskurs grundsätzlich vorgesehen, jedoch sei diese auf Grund der geringen Teilnehmerzahl des betreffenden Kurses nicht zustande gekommen. Hingegen sei bei dem WIFI-Kurs …
…140 € nicht als Werbungskosten anerkannt. Ebenso wurden Ausgaben für den Besuch eines Buchhaltungskurses in Höhe von 167,50 € wegen Nichtvorlage von Zahlungsbelegen nicht zum Abzug zugelassen. In der dagegen am 02.04.2008 eingebrachten Berufung wurde eingewendet, es sei von Anfang an geplant…
…seine Tochter die fehlende mündliche Prüfung "fix" im Herbst 2005 ablegen. Eine diesbezügliche Bestätigung und der Prüfungsnachweis werde nachgereicht. Derzeit absolviere sie am [Bildungsanstalt] einen Buchhaltungskurs, um eine "Arbeitsstelle für den ganzen Tag zu erhalten". Deshalb könne die fehlende mündliche Prüfung erst im Herbst 2005…
…diesen Bescheid erhob die Bw mit Schreiben vom 7. Juni 2000 Berufung und führte darin aus, dass sie im Kalenderjahr 1999 einen Wifi-Buchhaltungskurs absolvierte. Für die Fahrt von ihrem Wohnort nach Eisenstadt (Arbeitsweg) benütze sie die ÖBB (Nachweis sei die Monatskarte). An den Tagen…
…gepfändet war, habe er nicht gezahlt. Er sei verheiratet, seine Gattin sei in einer Konditorei teilzeitbeschäftigt. Sie würde derzeit einen sechsmonatigen Buchhaltungskurs beim WIFI besuchen, weil sie in Hinkunft die Buchhaltung des Beschuldigten betreuen solle. Er werde in Hinkunft auch von einer Steuerberaterin, Frau M…
…von 18.30 Uhr bis 21.10 Uhr besuchte T. am WIFI den Kurs Buchhaltung I. Da der Buchhaltungskurs I am WIFI Klagenfurt nur an zwei Tagen der Woche stattfand, nahm dieser nicht die volle Arbeitszeit von T. in Anspruch. Weiters diente dieser Kurs zur…
…diesem alkoholisierten Zustand nicht mehr mit dem Auto fahren dürfe. F ist dennoch gefahren. Auch mit Teilnehmern von XX-Buchhaltungskursen hatte sich A mehrmals unterhalten. Dabei wurde von den Kursteilnehmern die häufige Alkoholisierung des Vortragenden F beklagt. Herr A hat seine Beobachtungen - es waren mehrere…
…und berufliche Ausbildung habe sich wie folgt gestaltet: Pflichtschule (Volks- und Hauptschule), 9. Schuljahr - Schule für wirtschaftliche Frauenberufe, drei Jahre Lehre als Einzelhandelskaufmann, Buchhaltungskurse, Kurs ECDL, verschiedene Verkaufsschulungen und laufende Weiterbildung, Fachkurse für Homepage und Telefonmarketing. 7) Die Gattin des Bw. habe keine Unterhaltsleistungen bezogen…
An diesem Ergebnis der privaten Mitveranlassung vermag auch das Vorbringen des Bw., er habe die in dem Seminaren erworbene Kompetenz im Rahmen seiner Bewerbungsgespräche und seiner späteren Führungsfunktion nutzen können, nichts zu ändern, zumal Fähigkeiten, wie sie in den genannten Seminaren vermittelt werden, etwa auf…
Z.B. Tätigkeiten in den Bereichen, welche von der Berufungswerberin in der Kanzlei des bisherigen Arbeitgebers ausgeführt wurden, würden zu keiner Anerkennung führen, da hier keine unmittelbare Anwendung gegeben ist. Die Berufungswerberin stellte in Aussicht, dass sie spätestens im Herbst 2008 das Gewerbe anmelden werde…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Küchengehilfe, Wien, vom 12. Dezember 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vertreten durch Birgit Fesselmar, vom 2. Dezember 2003 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adresse, vom 10. März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 24. Februar 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) machte im Zuge seiner…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 30. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 5. Juni 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Im Zuge der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 5. Mai 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 10. April 2003 betreffend Einkommensteuer 2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind den als Beilage…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des FS, vom 19. März 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 11. März 2004 betreffend Einkommensteuer 2003 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem am…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., 1120 Wien, A-Gasse, vom 10. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vom 19. März 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X gegen den Bescheid des Finanzamtes Y vom 21. März 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2011 bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw…