Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Kopf und die weiteren Mitglieder Mag. Armin Treichl, Mag. Tino Ricker und Mag. Michael Kühne über die Berufung des Bf, vom 10. Jänner 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz, vom 20. November 2006 betreffend Einkommensteuer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Z., vom 30. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 4. Dezember 2008, Erfassungsnummer zzz, betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Dietmar Wachter, Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder, 8200 Gleisdorf, Bürgergasse 32, vom 6. Februar 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 22. Jänner 2007 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben…
…Zivilrechtlich sei der Berufungswerber als Fruchtnießer zur Vermietung der Liegenschaft an Dritte berechtigt. Im Gegensatz zum Bruttofruchtgenussrecht trage beim Nettofruchtgenussrecht der Fruchtnießer sämtliche mit der Liegenschaft verbundenen Aufwendungen (zB. Erhaltungsaufwand) und es verblieben ihm nur die Nettoerträge. Zur Geltendmachung der Absetzung für Abnutzung sei im…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des W.B., Adresse, vertreten durch RA.X, vom 21. Juli 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 20. Juni 2008 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die…
…O., § 2 Rz 45). Eine Zurechnung der Einkünfte an den Fruchtgenussbesteller findet statt, wenn in der Fruchtgenusseinräumung eine Einkommensverwendung oder Überlassung erzielter Einkünfte zu sehen ist. Dies wird in der Regel beim Bruttofruchtgenuss angenommen, wenn dem Fruchtnießer Bruttoeinnahmen zukommen, während der Fruchtgenussbesteller die Aufwendungen trägt…
…Ausgaben iZm den Bestandobjekt trägt die Pächterin. Tatsächlich sind keinerlei Ausgaben angefallen, sodass die Ehefrau die gesamten Erträge vereinnahmen konnte, was wirtschaftlich gesehen einem Bruttofruchtgenuss gleichkommt. Da der Fruchtgenuss unentgeltlich eingeräumt wurde, trifft die Berechtigte auch kein Verlustrisiko. In Anbetracht der Anknüpfung des Einkommensteuerrechts an…
…JR in der mündlichen Verhandlung; Steuererklärungen der Fruchtnießer 2002, 2003 mit beiliegenden Überschussermittlungen; Berufungsvorbringen; Betriebskostenabrechnungen 2002, 2003, 2006 als Beilagen zur Berufung). Dieser Umstand macht den vorliegenden Fruchtgenuss nicht zu einem Bruttofruchtgenuss (vgl. Doralt, EStG, § 2 TZ 151). Die Tatsache allein, dass die Betriebskosten zur…
…wenn in der Fruchtgenusseinräumung eine Einkommensverwendung oder Überlassung eigener Einkünfte zu sehen ist. Dies wird regelmäßig beim Bruttofruchtgenuss angenommen. Bei der Beurteilung der Fruchtgenussbestellung zwischen nahen Angehörigen sind die von der Rechtsprechung zu den Verträgen zwischen nahen Angehörigen entwickelten Kriterien zu beachten (Doralt/Toifl, EStG14…
…wenn in der Fruchtgenusseinräumung eine Einkommensverwendung oder Überlassung eigener Einkünfte zu sehen ist. Dies wird regelmäßig beim Bruttofruchtgenuss angenommen. Bei der Beurteilung der Fruchtgenussbestellung zwischen nahen Angehörigen sind die von der Rechtsprechung zu den Verträgen zwischen nahen Angehörigen entwickelten Kriterien zu beachten (Doralt/Toifl, EStG14…
…Die Einkünfte aus der Bewirtschaftung werden dem Fruchtgenussberechtigten dann zugerechnet, wenn er selbst ausreichend unternehmerisch tätig ist und nicht ein Bruttofruchtgenuss vorliegt. Nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Lehre berechtigen familiäre Naheverhältnisse von Mietvertragsparteien zur genauen Prüfung, ob ein behauptetes Mietverhältnis tatsächlich durch die nach außen…
…zwischen dem Berufungswerber und seiner Ehegattin die steuerliche Anerkennung und rechnete die Entgelte aus den Untervermietungen unmittelbar dem Berufungswerber zu. Es begründete dies damit (vgl. zusätzliche Bescheidbegründung), dass es sich gegenständlich steuerlich um einen Bruttofruchtgenuss, wonach der Fruchtgenussberechtigte (die Ehegattin) nicht unternehmerisch tätig werde, handle…
…zu § 2 in Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, EStG 1988, Wien 1993). Aber gerade im vorliegenden Fall kann keinesfalls von einem Bruttofruchtgenuss ausgegangen werden, da sich die Bw. nicht nur vertraglich zur Tragung der dem Fruchtgenussberechtigten obliegenden Lasten verpflichtet haben [vgl. Vertrag vom 7. September 1992…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Siegfried Sieghartsleitner, Rechtsanwalt, 4600 Wels, Eisenhowerstraße 27, vom 14. Oktober 1998 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 14. September 1998 betreffend Grunderwerbsteuer 1998 entschieden: Der Berufung wird…
…Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, § 2 Anm. 33). Eine Einkünfte-zurechnung an den Fruchtgenussbesteller erfolge in den Fällen des Bruttofruchtgenusses, d.h., wenn nicht der Fruchtgenussberechtigte die mit der Fruchtgenusssache verbundenen Aufwendungen trage, sondern der Fruchtgenussbesteller. Auch in Fällen, in denen der Fruchtgenussberechtigte…
…des Melderegisters hatte und hat die Bw. dort ihren Nebenwohnsitz gemeldet. Auf Grund eines Fruchtgenussvertrages, abgeschlossen im Jänner 1998, (Bruttofruchtgenussvertrag) zwischen der Bw. und ihrem Sohn, der zur Bestreitung des Lebensunterhaltes diesem eingeräumt worden war, wurde die Liegenschaft von ihrem Sohn ab Nov. 1998 vermietet…
…an der Zurechnung an den Steuerpflichtigen (Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, § 2, Anm. 33). Eine Einkünftezurechnung an den Fruchtgenussbesteller erfolgt in den Fällen des Bruttofruchtgenusses, dh. wenn nicht der Fruchtgenussberechtigte die mit der Fruchtgenusssache verbundenen Aufwendungen trägt, sondern der Fruchtgenussbesteller. Auch in Fällen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des bf, vertreten durch Dr. Christoph Schneider, Rechtsanwalt, 6700 Bludenz, Bahnhofstraße 8a, vom 11. Oktober 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 4. Oktober 2007 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung stattgegeben…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Siegfried Sieghartsleitner, Rechtsanwalt, 4600 Wels, Eisenhowerstraße 27, vom 14. Oktober 1998 gegen den gemäß § 200 Abs. 1 BAO Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 14. September 1998 betreffend Grunderwerbsteuer…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des S, Adr, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 2. März 2007 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und die Grunderwerbsteuer mit 3,5 v…