…idR nicht wirtschaftlicher Eigentümer (VwGH 28.11.2002, 2001/13/0257). Hat der Erbe die mit der Fruchtgenusssache verbundenen Aufwendungen zu tragen, sodass dem Fruchtgenussberechtigten die Bruttoerträge verbleiben (Bruttofruchtgenuss), dann sind die Einkünfte nicht ihm, sondern dem Erben zuzurechnen (VwGH 18.12.1964, 0439/64)…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Kopf und die weiteren Mitglieder Mag. Armin Treichl, Mag. Tino Ricker und Mag. Michael Kühne über die Berufung des Bf, vom 10. Jänner 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz, vom 20. November 2006 betreffend Einkommensteuer…
4.645,32 | 4.645,32 | AfA lt. BFG | 285,08 | 285,08 | 285,08 | 285,08 | 285,08 | 285,08 | Differenz | 4.360,24 | 4.360,24 | 4.360,24 | 4…
Räumt eine österreichische Kapitalgesellschaft an einer in ihrem Eigentum stehenden Immobilie einer österreichischen (vermögensverwaltenden) Personengesellschaft das (Netto-)Fruchtgenussrecht ein, als deren Gesellschafter eine deutsche Immobilienfonds-KG mit deutsche Anlegern auftritt, dann sind nach EStR 2000 Rz 111 die aus dem Fruchtgenussrecht zufließenden Einkünfte den Fruchtgenussberechtigten…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Vertr. gegen den Bescheid des FA GVG vom 08.02.2013, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Grossgut-Palotás in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 5. Dezember 2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 6. November 2014 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2012 und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Z., vom 30. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 4. Dezember 2008, Erfassungsnummer zzz, betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Dietmar Wachter, Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder, 8200 Gleisdorf, Bürgergasse 32, vom 6. Februar 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 22. Jänner 2007 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben…
…1961, 0802/61; VwGH 28.4.1982, 3251/80); dies ist bei Zuwendung des Bruttofruchtgenusses idR der Fall, sodass die Bruttobeträge beim Empfänger nicht einkommensteuerpflichtig (auch nicht nach § 29 Z 1 EStG 1988) und beim Geber nicht abzugsfähig sind (auch nicht nach § 18 Abs. 1…
…weiters belegte Aussage, dass keinerlei Aufwendungen getragen wurden. Anlässlich einer Betriebsprüfung (siehe BP-Bericht vom 15.1.2014) wurde letztlich festgestellt, dass die Einkünfte und Umsätze nicht den beiden Kindern sondern dem Besteller des Bruttofruchtgenusses zuzurechnen seien. Die Kinder würden keinerlei Aufwendungen tragen, sie würden…
…Zivilrechtlich sei der Berufungswerber als Fruchtnießer zur Vermietung der Liegenschaft an Dritte berechtigt. Im Gegensatz zum Bruttofruchtgenussrecht trage beim Nettofruchtgenussrecht der Fruchtnießer sämtliche mit der Liegenschaft verbundenen Aufwendungen (zB. Erhaltungsaufwand) und es verblieben ihm nur die Nettoerträge. Zur Geltendmachung der Absetzung für Abnutzung sei im…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Vertr. gegen den Bescheid des FA GVG vom 08.02.2013, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des W.B., Adresse, vertreten durch RA.X, vom 21. Juli 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 20. Juni 2008 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die…
…Firmenwert und an den stillen Reserven zusteht. Liegt ein fruchtgenussbelasteter Mitunternehmeranteil vor, wobei der Fruchtgenussberechtigte nur das Recht an der Gewinnzurechnung (Bruttofruchtgenuss) hat, ändert dies nichts an der Mitunternehmerstellung des Fruchtgenussbelasteten und damit an der Einbringungsfähigkeit des Anteils durch diesen, weil eine bloße Einkommensverwendung vorliegt …
…betreffend Betriebskosten einer Eigentumswohnung). Dem Fruchtgenussberechtigten verbleibe daher nur der Nettoertrag (Einnahmen abzüglich Aufwendungen; Nettofruchtgenuss; anders beim Bruttofruchtgenuss, siehe dazu Tz 151). Außerdem müsse der Fruchtgenuss für eine gewisse Dauer bei rechtlich abgesicherter Position bestellt sein. Ein Zeitraum von 10 Jahren könne üblicherweise als ausreichend…
…mit dem Gegenstand des Fruchtgenusses trägt. Dem Fruchtgenussberechtigten verbleibt daher nur der Nettoertrag (Einnahmen abzüglich Aufwendungen; Nettofruchtgenuss). Verbleiben dem Fruchtnießer die Bruttoeinnahmen und trägt der Fruchtgenussbelastete die mit der Fruchtgenusssache verbundenen Aufwendungen (Bruttofruchtgenuss), dann ist der Fruchtnießer nicht unternehmerisch tätig. Es liegt lediglich eine Verfügung…
…wenn in der Fruchtgenusseinräumung eine Einkommensverwendung oder Überlassung eigener Einkünfte zu sehen ist. Dies wird regelmäßig beim Bruttofruchtgenuss angenommen. Bei der Beurteilung der Fruchtgenussbestellung zwischen nahen Angehörigen sind die von der Rechtsprechung zu den Verträgen zwischen nahen Angehörigen entwickelten Kriterien zu beachten (Doralt/Toifl, EStG14…
…in der Fruchtgenusseinräumung eine Einkommensverwendung oder Überlassung eigener Einkünfte zu sehen ist. Dies wird regelmäßig beim Bruttofruchtgenuss angenommen. Bei der Beurteilung der Fruchtgenussbestellung zwischen nahen Angehörigen sind die von der Rechtsprechung zu den Verträgen zwischen nahen Angehörigen entwickelten Kriterien zu beachten (Doralt/Toifl, EStG 14 …
…wenn in der Fruchtgenusseinräumung eine Einkommensverwendung oder Überlassung eigener Einkünfte zu sehen ist. Dies wird regelmäßig beim Bruttofruchtgenuss angenommen. Bei der Beurteilung der Fruchtgenussbestellung zwischen nahen Angehörigen sind die von der Rechtsprechung zu den Verträgen zwischen nahen Angehörigen entwickelten Kriterien zu beachten (Doralt/Toifl, EStG14…
…O., § 2 Rz 45). Eine Zurechnung der Einkünfte an den Fruchtgenussbesteller findet statt, wenn in der Fruchtgenusseinräumung eine Einkommensverwendung oder Überlassung erzielter Einkünfte zu sehen ist. Dies wird in der Regel beim Bruttofruchtgenuss angenommen, wenn dem Fruchtnießer Bruttoeinnahmen zukommen, während der Fruchtgenussbesteller die Aufwendungen trägt…