…die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind. So wie Bescheide höherer Ordnung auf den Bescheiden niedrigerer Ordnung aufzubauen haben, so ist einem Rechtsmittel gegen abgeleitete Bescheide, mit Rücksicht auf die Rechtskraftwirkung und die in der Regel prinzipielle Anfechtungsmöglichkeit der Bescheide niedrigerer Ordnung, von vornherein insoweit…
…die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind. So wie Bescheide höherer Ordnung auf den Bescheiden niedrigerer Ordnung aufzubauen haben, so ist einem Rechtsmittel gegen abgeleitete Bescheide, mit Rücksicht auf die Rechtskraftwirkung und die in der Regel prinzipielle Anfechtungsmöglichkeit der Bescheide niedrigerer Ordnung, von vornherein insoweit…
…Abführung von Parallelverfahren in den Abgabenverfahren der Beteiligten vermeidet. Bescheide der genannten Art stellen Grundlagenbescheide für abgeleitete Bescheide dar, für die eine Bindungswirkung an die Feststellungen des Grundlagenbescheides besteht. Gemäß der Bestimmung des § 192 BAO werden in einem Feststellungsbescheid enthaltene Feststellungen, die für andere Feststellungsbescheide…
…Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 192 BAO werden in einem Feststellungsbescheid enthaltene Feststellungen, die für.... Abgabenbescheide von Bedeutung sind, diesen Bescheiden zugrunde gelegt, auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist. Aus dieser Bindungswirkung ergibt sich, dass die abgeleiteten Bescheide (Folgebescheide) nicht hinsichtlich…
…Instanz) ist daher im gegenständlichen Rechtsbehelfsverfahren zweiter Stufe (Art.243 Abs.2 lit.b, 245 Zollkodex iVm §§ 85c, 85f ZollR-DG) an den Spruch des erwähnten Feststellungsbescheides der Stadt Graz gebunden. (Zur Bindungswirkung von Feststellungsbescheiden wird insbes. verwiesen auf Ritz, BAO, RZ 1 zu § 192…
…4. folgenden Ausführungen ist zunächst anzumerken, dass die vom Bw. (materiellrechtlich) bekämpften Feststellungen auf sog. Grundlagenbescheiden beruhen. Auf Grund der gesetzlich normierten Bindungswirkung von Feststellungsbescheiden für hievon abgeleitete Bescheide (siehe insbesondere § 192 BAO) hätte es im vorliegenden Fall auf Grund der Bestimmung des § 295 Abs…
…umfasst die Bindungswirkung des Feststellungsbescheides vom 9.3.2009 auch die Höhe der anteiligen Einkünfte des Mitbeteiligten, weshalb eine gewinnmindernde Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben nur im Rahmen des Feststellungsverfahrens erfolgen und eine dort unterlassene Geltendmachung derartiger Aufwendungen im Rahmen des abgeleiteten Einkommsteuerverfahrens nicht nachgeholt werden kann…
…2011 den nunmehr angefochtenen Bescheid, womit es das Begehren auf Wiederaufnahme der Verfahren Einkommensteuer 2003 und 2004 im Hinblick auf die Bindungswirkung von Feststellungsbescheiden für davon abgeleitete Einkommensteuerverfahren als unbegründet abwies. In seiner dagegen fristgerecht erhobenen Berufung legte der Bw. einleitend unter Hinweis auf den…
…Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens, Zufluss von Betriebseinnahmen, Umsatzsteuerpflicht, Zinsen als Betriebsausgaben, Betriebsausgabenpauschale, ermäßigter Steuersatz für den Veräußerungsgewinn, Geltendmachung von Verlustvorträgen, Bürgschaftszahlungen, Unterhaltsabsetzbetrag, Bindungswirkung von Feststellungsbescheiden sowie Verjährung eingewendet werden. Zudem werde Verjährung der gegenständlichen Straftatbestände - wenn sie überhaupt begangen wurden, was bestritten werde - eingewendet…
…in § 192 BAO betonten Bindungswirkungen der Feststellungsbescheide den abgeleiteten Bescheiden zwingend und bereits vor Rechtskraft der Feststellungsbescheide zugrunde zu legen sind. Als weitere Konsequenz des Systems der Grundlagenbescheide bestimmt § 295 Abs. 1 BAO, dass ein von einem Feststellungsbescheid abgeleiteter Bescheid im Falle der nachträglichen Abänderung…
… 192 BAO normierten Bindungswirkung der Feststellungsbescheide ist deren Inhalt den abgeleiteten Bescheiden zwingend und ggfs. bereits vor Rechtskraft der Feststellungsbescheide zugrunde zu legen. Als weitere Konsequenz des Systems der Grundlagenbescheide bestimmt § 295 Abs.1 BAO, dass ein von einem Feststellungsbescheid abgeleiteter Bescheid im Falle der…
…sondern etwa auch von der Feststellung über die Art des Gegenstandes und über die Zurechnungsträger auszugehen (VwGH vom 8.11.1997, Zl. 1156/76). Infolge der absoluten Bindungswirkung von Feststellungsbescheiden wird weiters im § 295 Abs 1 BAO bestimmt, daß ein von einem Feststellungsbescheid abhängiger (abgeleiteter…
…da aufgrund der Bindungswirkung von Feststellungsbescheiden - wie in der Berufungsvorentscheidung vom 1. Juli 2008 zutreffend ausgeführt - ein Bescheid dem Entscheidungen zugrunde liegen, die in einem Feststellungsverfahren getroffen worden sind, nicht mit der Begründung angefochten werden könne, dass die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind. Gleichzeitig…
…im Lohnsteuerverfahren, vielmehr ist die Einkommensteuerveranlagung von einem Lohnsteuerverfahren unabhängig (Hinweis Doralt, EStG4, § 41 Tz 3, sowie Stoll, BAO-Kommentar, 2033). Abgabenbescheide oder Bescheide, denen keine Bindungswirkung iSd § 192 BAO zukommt, vermögen keine Wirkung zu erzeugen, die der entspricht, wie sie Feststellungsbescheiden eigen ist. Daher…
…Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften (Gemeinschaften) für das Jahr 2001 der B GmbH und Mitgesellschafter (die als Beteiligte ua. die Bw. - und nicht die A GmbH - ausweist) gemäß § 188 BAO ergangenen Feststellungsbescheid vom 1. Juli 2002 (der auch nicht angefochten wurde, siehe oben) Bindungswirkung zukommt…
…Höhe von 24.549,39 € (1998), 31.353,60 € (1999) und 57.242,28 € (2000) festgestellt. Den an den Berufungsführer ergangenen gemäß § 295 BAO geänderten Einkommensteuerbescheiden für die Jahre 1998 bis 2000 vom 12. Mai 2004 wurden die in den genannten Feststellungsbescheiden…
…unvollständig, die Haftungslohnsteuer als insoweit überhöht. Laut hL und RSpr vermögen Abgabenbescheide oder Bescheide, denen keine Bindungswirkung iSd § 192 BAO zukommt, keine Wirkung zu erzeugen, die der entspricht, wie sie Feststellungsbescheiden eigen ist. Daher gibt es etwa auch keine Wechselwirkung bzw. Gegenwirkung bezüglich Grunderwerbsteuerbescheiden und…
…Feststellungsbescheid getroffen worden sind, so kann der Bescheid nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind (§ 252 Abs. 1 BAO). 2.) Aus den §§ 185 ff BAO ergibt sich ein System von Grundlagenbescheiden und hievon abgeleiteten Bescheiden. Die Wirkung von…
…Dies betrifft nicht nur die Erfassung von Beteiligungseinkünften in dem vom Feststellungsbescheid gemäß § 295 Abs. 1 BAO abgeleiteten Einkommensteuerbescheid des (vermeintlich) Beteiligten desselben Jahres, die Bindungswirkung eines Feststellungsbescheides erstreckt sich auch auf die Frage nach dem Bestehen eines für einen Verlustvortrag zur Verfügung stehenden Verlustes…
…von dem für die eingebrachten Grundstücke zu diesem Stichtag festgestellten Einheitswert von € 50.300,00 auszugehen war. Für die Bindungswirkung kommt es nicht darauf an, ob der Einheitswertbescheid (betreffend den dem Erwerbsvorgang unmittelbar vorangehenden Feststellungszeitpunkt) vor der Festsetzung der Grunderwerbsteuer erlassen wurde. Bei Feststellungsbescheiden…