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UFSW RV/3194-W/02Zurechnung von Umsätzen und Einkünften auf Grundlage des in einem rechtskräftigen Strafurteil bindend festgestellten Sachverhalts und Schätzung der Besteuerungsgrundlagen wegen Nichtabgabe von Steuerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2003

…dahingehen angestrebt, dass die Verantwortung und Last aus der Steuervorschreibung den Geschäftsführer betreffe. Über die Berufung wurde erwogen: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Abgabenbehörde an die im Spruch des die Partei betreffenden rechtskräftigen Strafurteils festgestellten Tatsachen bzw. an die tatsächlichen Feststellungen, auf denen…

UFSW RV/0359-W/02Verdeckte Ausschüttung iZm Scheinrechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2006Teil 1/3

…Finanzstrafverfahren M.E. nicht einvernommen und seitens des Landesgerichtes für Strafsachen auf eine Konfrontation verzichtet worden sei. Dieser Umstand lasse eine "vermeintliche Bindung" an ein rechtskräftiges Strafurteil im Falle der Verurteilung bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Spruch beruht, in einem äußerst…

UFSI RV/0536-I/101) Bindung der Abgabenbehörde an ein rechtskräftiges Strafurteil (hier: Abzug von Subprovisionen an vorgeschobene Empfänger) 2) Zulässigkeit einer Wiederholungsprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2013

…von ihm genannten Provisionsempfänger lediglich vorgeschoben wurden. Dieses Urteil ist rechtskräftig. Über die Berufung wurde erwogen: I. Subprovisionen: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind die Abgabenbehörden - im Falle einer Verurteilung - an die Sachverhaltsfeststellungen in dem die Partei betreffenden, rechtskräftigen Strafurteil gebunden (siehe zB Ritz, Bundesabgabenordnung…

UFSZ2L ZRV/0115-Z2L/06Bindung der Abgabenbehörde an die Tatsachenfeststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)22.11.2006

…zur Frage der Bindung an Strafurteile hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Judikatur ausgesprochen, dass die Abgabenbehörde an die im Spruch des die Partei betreffenden rechtskräftigen Strafurteils festgestellten Tatsachen bzw. an die tatsächlichen Feststellungen, auf denen dieser Spruch beruht, gebunden ist. Die Bindung betrifft nur den…

UFSL FSRV/0037-L/07Abgabenhinterziehungen des faktischen Geschäftsführers einer GmbH.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.07.2008

…gedeckten Tatsachen (VwGH 7.5.1990, 88/15/0044), wobei die Bindung selbst dann besteht, wenn die maßgebliche Entscheidung rechtswidrig ist (VwGH 11.3.1963, 380/62). Das rechtskräftige Strafurteil des Landesgerichtes für Strafsachen Linz vom 12. September 2003, zur Geschäftszahl 26 Hv 58/03…

UFSK RV/0266-K/10Bindung an Sachverhaltsfeststellungen in einem finanzstrafgerichtlichen Urteil
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.07.2013

…besteht unter bestimmten Umständen eine Bindung der Abgabenbehörden an ein gerichtliches Urteil. Sie besteht insoweit als in den gerichtlichen Verfahren, in denen diese Entscheidungen ergangen sind, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen vorzugehen war: Demnach entfaltet ein Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen…

UFSW RV/3104-W/12Bindungswirkung an die Verurteilung wegen Abgabenhinterziehung und Ermessensübung bei mehreren zur Haftung herangezogenen Gesamtschuldern.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.08.2013

…zitierte Rechtsprechung ausschließlich um Einwendungen, die sich gegen den Schuldspruch im zugrunde liegenden gerichtlichen Finanzstrafverfahren richten und die in diesem einzuwenden gewesen wären. Im gegenständlichen Haftungsverfahren besteht sehr wohl eine Bindung an die rechtskräftige Verurteilung des Bw. wegen des Versatzdeliktes der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs…

UFSG FSRV/0004-G/04Versandhandel mit Pflanzenschutzmitteln aus den Benelux-Staaten unter Vortäuschung von Abhollieferungen an österreichische Landwirte; vorerst unzulänglicher Nachweis einer schuldhaften Vorgangsweise
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)31.03.2005Teil 4/4

…gegenständlichen Fall - statt einen eine von den Tätern nicht beachtete Umsatzsteuerpflicht auslösenden Versandhandel in Österreich nicht umsatzsteuerbare Abhollieferungen auslöse). Derartige Bindungen für das weitere Finanzstrafverfahren kämen aber im Einzelfall einer vorweggenommenen Determinierung des Verfahrensgeschehens in Richtung Einstellung und einer Zurücklegung der Anzeige im Sinne des…

UFSZ3K ZRV/0380-Z3K/02Zollschuld, Bindungswirkung von Strafurteilen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.10.2003

…Satz BAO besteht eine Bindung an Entscheidungen der Gerichte insoweit, als in dem gerichtlichen Verfahren, in dem die Entscheidung ergangen ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen vorzugehen war. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen…

UFSZ3K ZRV/0379-Z3K/02Zollschuld, Bindungswirkung von Strafurteilen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.10.2003

…Satz BAO besteht eine Bindung an Entscheidungen der Gerichte insoweit, als in dem gerichtlichen Verfahren, in dem die Entscheidung ergangen ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen vorzugehen war. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen…

UFSZ3K ZRV/0378-Z3K/02Zollschuld, Bindungswirkung von Strafurteilen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.10.2003

…Satz BAO besteht eine Bindung an Entscheidungen der Gerichte insoweit, als in dem gerichtlichen Verfahren, in dem die Entscheidung ergangen ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen vorzugehen war. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen…

UFSZ3K ZRV/0377-Z3K/02Zollschuld, Bindungswirkung von Strafurteilen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.10.2003

…Satz BAO besteht eine Bindung an Entscheidungen der Gerichte insoweit, als in dem gerichtlichen Verfahren, in dem die Entscheidung ergangen ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen vorzugehen war. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen…

UFSZ3K ZRV/0376-Z3K/02Zollschuld, Bindungswirkung von Strafurteilen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.10.2003

…Satz BAO besteht eine Bindung an Entscheidungen der Gerichte insoweit, als in dem gerichtlichen Verfahren, in dem die Entscheidung ergangen ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen vorzugehen war. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen…

UFSZ3K ZRV/0371-Z3K/02Zollschuld, Bindungswirkung von Strafurteilen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)23.10.2003

…Satz BAO besteht eine Bindung an Entscheidungen der Gerichte insoweit, als in dem gerichtlichen Verfahren, in dem die Entscheidung ergangen ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen vorzugehen war. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen…

UFSZ3K ZRV/0372-Z3K/02Zollschuld, Bindungswirkung von Strafurteilen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)23.10.2003

…Satz BAO besteht eine Bindung an Entscheidungen der Gerichte insoweit, als in dem gerichtlichen Verfahren, in dem die Entscheidung ergangen ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen vorzugehen war. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen…

UFSK ZRV/0373-Z3K/02Zollschuld, Bindungswirkung von Strafurteilen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)23.10.2003

…Satz BAO besteht eine Bindung an Entscheidungen der Gerichte insoweit, als in dem gerichtlichen Verfahren, in dem die Entscheidung ergangen ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen vorzugehen war. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen…

UFSZ3K ZRV/0374-Z3K/02Zollschuld, Bindungswirkung von Strafurteilen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)23.10.2003

…Satz BAO besteht eine Bindung an Entscheidungen der Gerichte insoweit, als in dem gerichtlichen Verfahren, in dem die Entscheidung ergangen ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen vorzugehen war. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen…

UFSZ3K ZRV/0375-Z3K/02Zollschuld, Bindungswirkung von Strafurteilen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)23.10.2003

…Satz BAO besteht eine Bindung an Entscheidungen der Gerichte insoweit, als in dem gerichtlichen Verfahren, in dem die Entscheidung ergangen ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen vorzugehen war. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen…

UFSZ3K ZRV/0136-Z3K/03Zollschuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)22.06.2006

…Satz BAO besteht eine Bindung an Entscheidungen der Gerichte insoweit, als in dem gerichtlichen Verfahren, in dem die Entscheidung ergangen ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen vorzugehen war. Nach ständiger Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen…

UFSW RV/0965-W/12Haftung gemäß § 11 BAO, lange Zeit zwischen Rechtskraft der Strafentscheidung und Erlassung des Haftungsbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2013

…die Bindung an die Tatsachenfeststellungen hinaus eine rechtliche Wirksamkeit nur in dem Umfang, dass die Abgabenbehörde im Hinblick auf die Tatbestandswirkung der Berufungsentscheidung von der Verwirklichung des Straftatbestandes durch den Bestraften auszugehen hat (§ 11 BAO), ohne dass es ihr zustünde, die Rechtsrichtigkeit einer rechtskräftigen Berufungsentscheidung…