…eines Mitgliedstaates zu gewerblichen Zwecken bezogen, entsteht die Steuerschuld dadurch, dass der Bezieher 1. die Tabakwaren im Steuergebiet in Empfang nimmt oder 2. die außerhalb des Steuergebietes in Empfang genommenen Tabakwaren in das Steuergebiet verbringt oder verbringen lässt. Steuerschuldner ist der Bezieher. Der Bezug durch…
…eines Mitgliedstaates zu gewerblichen Zwecken bezogen, entsteht die Steuerschuld dadurch, dass der Bezieher 1. das Mineralöl im Steuergebiet in Empfang nimmt oder 2. das außerhalb des Steuergebietes in Empfang genommene Mineralöl in das Steuergebiet verbringt oder verbringen lässt. Steuerschuldner ist der Bezieher. Der Bezug durch…
…steht dem Bezug zu gewerblichen Zwecken gleich. (2) Die Bewilligung nach Abs. 1 Z 1 wird auf Antrag Personen oder Personenvereinigungen erteilt, die ordnungsgemäß kaufmännische Bücher führen, rechtzeitig Jahresabschlüsse aufstellen und gegen deren steuerliche Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen. Von den Erfordernissen, Bücher zu führen und…
…von 10 Litern festgelegt werde. Als Besitz zu gewerblichen Zwecken gelte gem. Artikel 33 der genannten Richtlinie der Besitz verbrauchsteuerpflichtiger Waren durch eine Person, sofern diese die Waren nicht für den Eigenbedarf erworben hat. Im verfahrensgegenständlichen Fall liege daher ein Bezug zu gewerblichen Zwecken gem. …
…von 10 Litern festgelegt werde. Als Besitz zu gewerblichen Zwecken gelte gem. Artikel 33 der genannten Richtlinie der Besitz verbrauchsteuerpflichtiger Waren durch eine Person, sofern diese die Waren nicht für den Eigenbedarf erworben hat. Im verfahrensgegenständlichen Fall liege daher ein Bezug zu gewerblichen Zwecken gem. …
…eines Mitgliedstaates zu gewerblichen Zwecken bezogen, entsteht die Steuerschuld dadurch, dass der Bezieher 1. die Tabakwaren im Steuergebiet in Empfang nimmt oder 2. die außerhalb des Steuergebiets in Empfang genommenen Tabakwaren in das Steuergebiet verbringt oder verbringen lässt. Steuerschuldner ist der Bezieher. Der Bezug durch…
…39 FinStrG keinen Tatbestand darstelle, an den die Abgabevorschriften die Abgabepflicht knüpfen. Wie auch im Sicherstellungsbescheid angeführt, sei das Zollamt von einer Steuerschuldentstehung nach § 41 MinStG (Bezug zu gewerblichen Zwecken) ausgegangen. Die Steuerschuld entsteht gemäß § 41 Abs. 1 MinStG dadurch, dass der Bezieher das Mineralöl…
…eines Mitgliedstaates zu gewerblichen Zwecken bezogen, entsteht die Steuerschuld dadurch, dass der Bezieher 1. das Erzeugnis im Steuergebiet in Empfang nimmt oder 2. das außerhalb des Steuergebietes in Empfang genommene Erzeugnis in das Steuergebiet verbringt oder verbringen lässt. Steuerschuldner ist der Bezieher. Der Bezug durch…
…für Test- oder Schulungsflüge) zu gewerbsmäßigen Zwecken folgt. Beide Fälle seien unterschiedslos gleich von der Begünstigung erfasst, weil auch nur beide gemeinsam die kommerzielle Erzielung von Einnahmen aus gewerblichen Flugdienstleistungen ermöglichen würden. Ausgeklammert sei bloß jener Verbrauch, der ohne Bezug zu einer gewerblichen Flugtätigkeit erfolgt…
…5 Z 3 zweiter Unterabsatz TabStG). In anderen Fällen des Entstehens der Tabaksteuerverpflichtung habe der Gesetzgeber klar geregelt, wen die Anmeldeverpflichtung trifft. Es sei dies regelmäßig der Steuerschuldner (vgl. § 27 Abs. 5 TabStG - Bezug zu gewerblichen Zwecken; § 30 Abs. 4 leg.cit. - Versandhandel; § 12 Abs…
…steht dem Bezug zu gewerblichen Zwecken gleich. (2) Die Bewilligung nach Abs. 1 Z 1 wird auf Antrag Personen oder Personenvereinigungen erteilt, die ordnungsgemäß kaufmännische Bücher führen, rechtzeitig Jahresabschlüsse aufstellen und gegen deren steuerliche Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen. Von den Erfordernissen, Bücher zu führen und…
…eines Mitgliedstaates zu gewerblichen Zwecken bezogen, entsteht die Steuerschuld dadurch, dass der Bezieher 1. die Tabakwaren im Steuergebiet in Empfang nimmt oder 2. die außerhalb des Steuergebietes in Empfang genommenen Tabakwaren in das Steuergebiet verbringt oder verbringen lässt. Steuerschuldner ist der Bezieher. Der Bezug durch…
…steht dem Bezug zu gewerblichen Zwecken gleich. (2) Die Bewilligung nach Abs. 1 Z 1 wird auf Antrag Personen oder Personenvereinigungen erteilt, die ordnungsgemäß kaufmännische Bücher führen, rechtzeitig Jahresabschlüsse aufstellen und gegen deren steuerliche Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen. Von den Erfordernissen, Bücher zu führen und…
…eines Mitgliedstaates zu gewerblichen Zwecken bezogen, entsteht die Steuerschuld dadurch, dass der Bezieher 1. die Tabakwaren im Steuergebiet in Empfang nimmt oder 2. die außerhalb des Steuergebietes in Empfang genommenen Tabakwaren in das Steuergebiet verbringt oder verbringen lässt. Steuerschuldner ist der Bezieher. Der Bezug durch…
…eines Mitgliedstaates zu gewerblichen Zwecken bezogen, entsteht die Steuerschuld dadurch, dass der Bezieher 1. die Tabakwaren im Steuergebiet in Empfang nimmt oder 2. die außerhalb des Steuergebietes in Empfang genommenen Tabakwaren in das Steuergebiet verbringt oder verbringen lässt. Steuerschuldner ist der Bezieher. Der Bezug durch…
…eines Mitgliedstaates zu gewerblichen Zwecken bezogen, entsteht die Steuerschuld dadurch, dass der Bezieher 1. die Tabakwaren im Steuergebiet in Empfang nimmt oder 2. die außerhalb des Steuergebietes in Empfang genommenen Tabakwaren in das Steuergebiet verbringt oder verbringen lässt. Steuerschuldner ist der Bezieher. Der Bezug durch…
…eines Mitgliedstaates zu gewerblichen Zwecken bezogen, entsteht die Steuerschuld dadurch, daß der Bezieher 1. die Tabakwaren im Steuergebiet in Empfang nimmt oder 2. die außerhalb des Steuergebietes in Empfang genommenen Tabakwaren in das Steuergebiet verbringt oder verbringen läßt. Steuerschuldner ist der Bezieher. Der Bezug durch…
…Insbesondere habe der Bw. das Recht die Produktion öffentlich auf Veranstaltungen vorzuführen, ebenso zu Lehr- und Forschungszwecken, zu vervielfältigen zu gewerblichen und nicht gewerblichen Zwecken. Die durchführende Produktion verzichtet laut Vereinbarung auf die Nennung im Titel und Vorspann und Nachspann und verpflichtet sich das wissenschafltiche…
…verbringen lässt. Steuerschuldner ist der Bezieher und jede Person, in deren Gewahrsame sich das Mineralöl befindet. Der Bezug durch eine Einrichtung des öffentlichen Rechts steht dem Bezug zu gewerblichen Zwecken gleich. 2) ... (3) Wer Mineralöl nach Abs. 1 oder nach Abs. 2 erster Satz beziehen…
…5 Z 3 zweiter Unterabsatz TabStG). In anderen Fällen des Entstehens der Tabaksteuerverpflichtung habe der Gesetzgeber klar geregelt, wen die Anmeldeverpflichtung trifft. Es sei dies regelmäßig der Steuerschuldner (vgl. § 27 Abs. 5 TabStG - Bezug zu gewerblichen Zwecken; § 30 Abs. 4 leg.cit. - Versandhandel; § 12 Abs…