…jedoch die landwirtschaftliche Nutzung nicht nachgewiesen ist (was - wie ja im Vorhalteverfahren ersucht wurde - durch Bestätigung der Größe, Erträge, Bewirtschaftungsart sowie zumindest durch Pauschalierungsbestätigung der zuständigen Abgabenbehörde möglich gewesen wäre). Bei Beachtung dieses Sachverhaltes (also des fehlenden Nachweises der Bewirtschaftung einer Landwirtschaft unter Abwerfen von…
…Buchführung und ausgewiesenen Bilanzen nicht nachgewiesen werden können, dass mit dieser Art Tätigkeit und Bewirtschaftung ein Gesamtüberschuss oder ein Gesamtgewinn zu erzielen sei. Die Art der Tätigkeit und Bewirtschaftung sei in den Folgejahren aber nicht geändert worden. Damit sei an Hand objektiver Umstände auch nicht…
…hat daher nicht nachgewiesen, dass der Weinhandel mit Abhaltung von Weinseminaren als verkaufsfördernde Maßnahme keine Betätigung im Sinne des § 1 Abs 2 Z 1 LVO II idgF ist. Die v.a. Ausführungen zusammenfassend ist festzustellen: 1. Nach der Art der Bewirtschaftung ist als erwiesen anzusehen…
…der Bewirtschaftung nicht einzubeziehen. In der Begründung zum angefochtenen Aufhebungsbescheid vom 19. März 2010 (in der Begründung des Einkommensteuerbescheides 2008 vom 19. März 2010 wird auf die Begründung des Aufhebungsbescheides verwiesen) hat das Finanzamt im Wesentlichen dargelegt, dass unter Einbeziehung der bisher erzielten Ergebnisse und…
…atypische Jahre. Die Ansicht des Finanzamtes - es sei nach Art der Bewirtschaftung, dem Zustand des Mietobjektes und der möglichen Ertragslage völlig unmöglich, aus der gegenständlichen Tätigkeit jemals einen Gesamtüberschuss zu erzielen - sei nicht richtig. Der Verwaltungsgerichtshof gehe bei gesetzlichen Zwangsvorschriften nicht von Liebhaberei aus, weil…
…auf die Preisgestaltung, | 6. | Art und Ausmaß der Bemühungen zur Verbesserung der Ertragslage durch strukturverbessernde Maßnahmen (z. B. Rationalisierungsmaßnahmen). Abs. 2 (Anm.: die Gewährung eines Anlaufzeitraumes) gilt gemäß § 2 Abs. 3 LVO nicht für Betätigungen im Zusammenhang mit der entgeltlichen Überlassung von Gebäuden…
…der Befriedigung des persönlichen Wohnbedürfnisses dienen) und typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen. Bei einer Betätigung gemäß § 1 Abs. 2 LVO liegt gemäß § 2 Abs. 4 LVO Liebhaberei dann nicht vor, wenn die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in einem überschaubaren…
…Ende des Abstattungskredites ergeben würde) und deshalb nicht näher zu behandeln ist: Es ist vielmehr bei Beachtung sämtlicher Umstände davon auszugehen, dass ein Nichtvorliegen eines Werbungskostenüberschusses nach Beendigung eines 35-jährigen Beobachtungszeitraums von der Berufungswerberin M nicht nachgewiesen wurde und von einem 2017 vorliegenden Werbungskostenüberschuss…
… 30 Rz 37). Im gegenständlichen Fall hat der Bw. nicht nachgewiesen, dass hier ein "Hausbau" vorgelegen ist. Trotz Aufforderung hiezu hat er keine Bauansuchen samt Baubeschreibung, Baupläne und -bewilligungen oder sonstigen Unterlagen vorgelegt, die den Senat einen "erstmaligen Hausbau" als erwiesen hätten annehmen lassen. Bezüglich…
…geänderte Bewirtschaftung ab Sondertilgung); Arbeitszimmer versus Vertreterpauschale; Behinderung der Kinder; eigene Hörbehinderung (Pauschale, wenn Behinderungsgrad vom Bundessozialamt bestätigt und Bezug der erhöhten Familienbeihilfe für die Kinder nachgewiesen); Begräbniskosten (2005 und 2006: Deckelung mit € 3.000). Zur Beibringung erbetener Unterlagen (Kredittilgung 2009; Grundwasserschaden nicht versichert…
…Hinblick auf die künftige Preisgestaltung wurde somit nicht nachgewiesen; - Art und Ausmaß der Bemühungen zur Verbesserung der Ertragslage durch Struktur verbessernde Maßnahmen: Solche sind, abgesehen von der behördlich erzwungenen Baufortführung auf den Grundstücken W2 bzw. W1 und der inzwischen leicht gesunkenen Zinsenbelastung, nicht zu erkennen…
…verbessern sich kontinuierlich. Es liegt eine erwerbswirtschaftliche Betätigung vor, da sich die Steuerpflichtige nicht mit der schlechten Ertragslage abgefunden, sondern Wege zur höheren Einnahmenerzielung gesucht und gefunden hat. Einige Fragen betreffen die Einkünfte aus Vermietung. Ich gehe daher im Folgenden auf etliche grundlegende steuerliche Konsequenzen…
…das Vorliegen von gemeinschaftlichen Einkünften mit dem Hinweis, dass die Gesellschafterin Bw. ihr Miteigentum in der Verlustphase verkauft habe und nicht nachgewiesen worden sei, dass die Vermietung auf Dauer sowie die Erzielung von Einnahmenüberschüssen geplant gewesen sei. Es liege daher für diese Gesellschafterin ein abgeschlossener…
…einer Änderung der Bewirtschaftung: Es gibt keine Mieteinnahmen mehr. Dass ein Mieter ohne Zahlung noch einen Teil des Objektes bewohnte, wurde nicht nachgewiesen (z.B. durch Klagschrift betreffend offener Mieten) oder glaubhaft gemacht. Es gibt keinen Nachweis über den Versuch von Neuvermietungen, und dies obwohl…
…den angegebenen Bausparverträgen stammten, komme dem Schreiben insoweit keine entscheidende Bedeutung zu, als damit lediglich den dem Kreditvertrag zugrunde liegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprochen werde und nicht nachgewiesen werden könne, dass von Anbeginn an die Absicht zur vorzeitigen Tilgung des Kredits bestanden habe. Darüber hinaus zog…
…Unterschiede in der Bewirtschaftung zwischen a. in X. und b. Y.? Zu 1. In X. standen für den Reitbetrieb 4000 m² zur Verfügung, Einstellmöglichkeiten für fremde Pferde waren auf maximal 2 Dauerplätze beschränkt. Es konnte daher der Hauptschwerpunkt nur auf Reitbetrieb, nicht aber auf Einsteller…
…Privatanteil wurde vom Bw. weder nachgewiesen noch bloß glaubhaft gemacht. 4. Sonstige Feststellungen Die sonstigen Feststellungen der Außenprüfung sind nicht strittig. In teilweise Stattgabe der Berufung sind daher die Einkommensteuerbescheide dahingehend abzuändern, dass die erklärten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden, ansonsten diese Bescheide…
…ich nichts ändern kann) beurteilt werden. Daraus wird von unabhängiger Seite eindeutig bestätigt, dass der Betrieb sehr gut zumindest jedoch gut marktgerecht bewirtschaftet wurde. Die ganze Zeit habe ich den Kontakt zu Fachleuten der Wirtschaftskammer gepflegt und alle Beratungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Umsatz- und Ertragslage…
…Bemühungen zur Verbesserung der Ertragslage und den vom Bw. gesetzten strukturverbessernden Maßnahmen (z.B. Rationalisierungsmaßnahmen) auseinandergesetzt (vgl. VwGH 14.12.2005, 2002/13/0131). Aus der Entwicklung der Einkünfte bis zum Einstellen der Tätigkeit letztendlich im Jahr 1995 allein durfte noch nicht auf Liebhaberei geschlossen…
…hat der Käuferin keine ihr bekannten Risken, Vorgänge oder Umstände, die zur Beurteilung der Vermögens- bzw. Ertragslage und dessen zukünftige Entwicklung von maßgebender Bedeutung sind, verschwiegen, vielmehr war die Käuferin bereits ab dem Stichtag dieses Vertrages in das, den Vertragsgegenstand bildende Verpachtungsgeschäft der t voll…