…und der U sei der Wert der Aktien der G AG dahingehend abzuleiten, das der jeweilige Börsekurs der B mit einem gewissen Faktor zu multiplizieren sei, woraus sich der Stichtagswert der Aktie der G AG berechnen lasse. Diese Art der Ermittlung stamme von der B…
…1172/77, VwSlg. 5237/F in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass für die Ableitung des gemeinen Wertes von Anteilen ein einzelner Verkauf nicht genügt. Trotz der gegenteiligen Auffassung von Stoll (Bewertung von Anteilen an ausländischen Kapitalgesellschaften nach dem Bewertungsgesetz, GesRZ 1989, 65 ff), der sich…
…zumal sie alle Aktienbesitzer in einem bestimmten Zeitpunkt gleich trifft, sodass außergewöhnliche Kursschwankungen stets zu Lasten desjenigen gehen, in dessen Vermögen sie sich auswirken. Persönliche Veräußerungsverbote bzw. Beschränkungen der Verkaufsmöglichkeiten ruhen idR nicht auf einem Wertpapier und sind demnach bei der Bewertung von Papieren mit…
…sei. Laut Haeseler/Kros - Unternehmensbewertung - werde duch jüngste empirische Untersuchungen belegt, dass auch in Österreich mit der Bewertung von Unternehmungen beauftrage Fachleute überwiegend das sogenannte DCF (discounted-cash-flow)-Verfahren verwenden. Zu diesem Verfahren liege aus Deutschland ein ausführliches Gutachten der Interessensvertretung deutscher Wirtschaftsprüfer vor…
…über die Option bestehe. Vom Arbeitgeber mit der Option verbundene Übertragungsverbote, Belastungsverbote etc. hinderten den Zufluss nicht. Solche Verfügungsbeschränkungen seien allenfalls im Rahmen der Bewertung des geldwerten Vorteiles zu berücksichtigen (Haslinger, Besteuerung von Arbeitnehmer-Aktien-Optionen, SWK 26/1995, A 563). Erworben werden könne nur…
…erforderlichen Unterlagen anzuschließen." Im diesbezüglichen Antwortschreiben wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass hinter dieser Neubewertung in Folge der Beteiligungsstrukturen die Bewertung von 12 Unternehmen stecke und der mit der Neubewertung zu erbringende Aufwand enorm sei. Die steuerliche Vertretung verweise auf Fellner, Kommentar zur Erbschafts- und Schenkungssteuer…
…erforderlichen Unterlagen anzuschließen." Im diesbezüglichen Antwortschreiben wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass hinter dieser Neubewertung in Folge der Beteiligungsstrukturen die Bewertung von 12 Unternehmen stecke und der mit der Neubewertung zu erbringende Aufwand enorm sei. Die steuerliche Vertretung verweise auf Fellner, Kommentar zur Erbschafts- und Schenkungssteuer…
…erforderlichen Unterlagen anzuschließen." Im diesbezüglichen Antwortschreiben wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass hinter dieser Neubewertung in Folge der Beteiligungsstrukturen die Bewertung von 12 Unternehmen stecke und der mit der Neubewertung zu erbringende Aufwand enorm sei. Die steuerliche Vertretung verweise auf Fellner, Kommentar zur Erbschafts- und Schenkungssteuer…
…sei nicht der Wert der Aktien am Zusammenschlussstichtag maßgeblich, sondern der Wert im Zeitpunkt der tatsächlichen Übertragung, d.h. der 30. bzw. 31.12.2008. Nach Ansicht der Bw. sei die Rückwirkungsfiktion auch hinsichtlich der Einbringung von Privatvermögen anzuwenden, die Bewertung der Einlage im Zeitpunkt…
…der Verwaltungsgerichtshof "kommt die Abzinsung eines in Teilzahlungen abzustattenden Kaufpreises (Kaufpreisrestes) nicht in Betracht. § 14 BewG bezieht sich nur auf die Bewertung von Forderungen und von Schulden. Eine Anwendung dieser Rechtsvorschrift wäre im Streitfalle nur dann möglich gewesen, wenn Gegenstand der Gegenleistung im Sinne des …
… 16 Abs. 5 Z 2 UmgrStG keine gesetzliche Möglichkeit zur unbaren Entnahme bis 75% des Verkehrswertes begründet, sondern lediglich steuerrechtlich von Bedeutung ist (siehe OGH 23.1.2003, 6 Ob 81/02h). Die unbare Entnahme obliegt der Parteienvereinbarung nach Maßgabe der handels- und gesellschaftsrechtlichen Vorgaben…
…der Verwaltungsgerichtshof "kommt die Abzinsung eines in Teilzahlungen abzustattenden Kaufpreises (Kaufpreisrestes) nicht in Betracht. § 14 BewG bezieht sich nur auf die Bewertung von Forderungen und von Schulden. Eine Anwendung dieser Rechtsvorschrift wäre im Streitfalle nur dann möglich gewesen, wenn Gegenstand der Gegenleistung im Sinne des …
…Bei der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und zu einem Betriebsvermögen gehörenden Kapitalanteilen ist gemäß § 15 UmgrStG zum Einbringungsstichtag eine Einbringungsbilanz aufzustellen, in der das einzubringende Vermögen nach Maßgabe des § 16 und das sich daraus ergebende Einbringungskapital darzustellen ist. Nach § 16 UmgrStG "Bewertung von Betriebsvermögen"…
…der Verwaltungsgerichtshof "kommt die Abzinsung eines in Teilzahlungen abzustattenden Kaufpreises (Kaufpreisrestes) nicht in Betracht. § 14 BewG bezieht sich nur auf die Bewertung von Forderungen und von Schulden. Eine Anwendung dieser Rechtsvorschrift wäre im Streitfalle nur dann möglich gewesen, wenn Gegenstand der Gegenleistung im Sinne des …
…der Verwaltungsgerichtshof "kommt die Abzinsung eines in Teilzahlungen abzustattenden Kaufpreises (Kaufpreisrestes) nicht in Betracht. § 14 BewG bezieht sich nur auf die Bewertung von Forderungen und von Schulden. Eine Anwendung dieser Rechtsvorschrift wäre im Streitfalle nur dann möglich gewesen, wenn Gegenstand der Gegenleistung im Sinne des …
…gesamten Markt nachzuweisen. Die positive Entwicklung der Anleihenfonds und Hedgefonds sei wegen ihrer Untergewichtung und der relativ geringen positiven Entwicklung im Vergleich zu den Aktienfonds von der negativen Entwicklung der Aktienfonds auf Ebene der Dachfonds überlagert worden. Aus der Sicht der Bw. sei es auch…
…von sechs Monaten ab Eintragung der Einbringung im Firmenbuch vorzunehmen. Lt. vorliegendem Firmenbuchauszug ist der Antrag auf Neueintragung ins Firmenbuch beim Handelsgericht am 30. Jänner 2006 eingelangt und es erfolgte die Eintragung der Bw. ins Firmenbuch am 5. April 2006. Der Umgründungsvorgang wurde lt. Aktenlage…
…Bei der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und zu einem Betriebsvermögen gehörenden Kapitalanteilen ist gemäß § 15 UmgrStG zum Einbringungsstichtag eine Einbringungsbilanz aufzustellen, in der das einzubringende Vermögen nach Maßgabe des § 16 und das sich daraus ergebende Einbringungskapital darzustellen ist. Nach § 16 UmgrStG "Bewertung von Betriebsvermögen"…
…diese zu schätzen. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind. | (2) | Zu schätzen ist insbesondere dann, wenn der Abgabepflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft über Umstände verweigert, die für die…
…vom Übernahmepreis für die Kapitalerhöhungen abgeleitet werden kann. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im gegenständlichen Fall die Bewertung der von der A.X. zur Erhöhung des Stammkapitals als Sacheinlage eingebrachten Anteile an der "S.E.." Gemäß § 13 Abs. 2 BewG ist für Aktien…