…sei. Die erfolgten Wertberichtigungen würden von der BP nicht anerkannt und daher außerbilanziell zugerechnet. Im Betriebsprüfungsbericht vom 30.11.2004 werden im Punkt "steuerliche Feststellungen" die soeben angeführten Abzinsungsbeträge hinsichtlich der Darlehensforderung gegenüber DP den erklärten Gewinnen für die Jahre 1999, 2000 und 2001 hinzugerechnet…
…€ verkauft. Diese Transaktion habe zum Abgang des Restbuchwertes der Forderung in Höhe von 71.979,60 € im Jahresabschluss 2004 geführt. Aus den Erläuterungen sei erkennbar, dass die Bewertung der Darlehensforderung an die A. AG im Jahresabschluss 2002 der HBB ordnungsgemäß gewesen sei. Die…
…vom steuerlich maßgeblichen Wert der Grundstücke in Höhe von 89.605,00 € festgesetzt mit 3.136,18 €. Entscheidungsgründe Im Verlassenschaftsverfahren nach dem am 16.10.2002 verstorbenen Herrn N war unter den Nachlass-Passiva unter anderem eine Darlehensforderung des Landes Oberösterreich (Wohnbauförderungsdarlehen) enthalten…
…der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG im anteilig aushaftenden Betrag von € 4.605,75 zur alleinigen Rückzahlung übernommen. Er erklärte, die Geschenkgeberin bezogen auf eine Inanspruchnahme aus den genannten Darlehensforderungen schad- und klaglos zu halten. Die Verzinsung des Wohnbauförderungsdarlehens beträgt für das 1. bis 10…
…von Einkommensteuerschulden für 1991 in der von ihm angegebenen Höhe. Hinsichtlich der angesetzten Forderung an die GesmbH in Höhe von S 42.000.000,00 wandte der Bw. ein, dass dieser Ansatz dem Teilwertprinzip, welches Grundlage der Bewertung von Kapitalforderungen gem. § 14 BewG sei, widerspreche…
…bestätigt, dass die Mittelzufuhr auf Grund der gesellschaftsrechtlichen Verflechtung erfolgt sei. Zudem käme selbst im Fall der Anerkennung der Darlehen und der Besserungsvereinbarungen eine Abschreibung der Darlehensforderung nicht in Frage, weil die Ungewissheit über den Rückzahlungszeitpunkt nach der Rechtsprechung einer Aktivierung des Anspruches nicht entgegenstehe…
…lt. Schätzgutachten und der restliche Hausrat lt. Bestandaufnahme angesetzt. Von der Darlehensforderung der KO (P 1.2.) wurde nur ein Betrag in Höhe von 50.000,00 € anerkannt. Die Forderung für Haushaltsführung (P 1.3.) im Sinne des § 21 ErbStG wurde nicht anerkannt. Die…
…W (= Berufungswerber, Bw) zum Stichtag 1. Oktober 2007 ins Eigentum übertragen. An Gegenleistungen des Übernehmers hiefür wurden im Vertrag vereinbart: 1. die Rückzahlung der grundbücherlich besicherten Darlehensforderung des XY, zum 30. Juni 2007 aushaftend mit € 27.034,81 (Punkt III.); 2. die Übernahme…
…ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt. Forderungen zählen grundsätzlich zum Umlaufvermögen, sie sind in der Regel mit ihrem Nennwert zu bewerten. Auch bei Darlehensforderungen sind die Anschaffungskosten mit dem Nennwert der Forderung gleichzusetzen (vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Band…
…Punkt III. des Kaufvertrages vom 23.06.2005 die aushaftende Darlehensforderung wie folgt berechnet: | Darlehen der Raiffeisenkasse Y zum Stichtag 30.07.2005 | EUR 41.550,78 | gewährter Zuschuss des Landes bis 30.06.2005 gemäß Berechnung der Hausverwaltung N.N. vom…
…Teilwertabschreibung an der Di GmbH war der bereits vereinbarte Kaufpreis. In diesem Kaufpreis war das Vermögen der Di GmbH berücksichtigt. In die Bewertung einer Beteiligung fließen die erwartbaren Zukunftserträge aus dem betriebsnotwendigen wie nicht betriebsnotwendigen Vermögen ein. Ausschüttbare Beträge, die in der Folge ausgeschüttet werden…
…der eingereichten Körperschaftsteuererklärung 2008 bzw. der Körperschaftsteuererklärung 2009 zugrundeliegenden Bilanzierung die Bewertung eines Teils des Finanzumlaufvermögens irrtümlich unterlassen worden sei. Diese Bewertung werde nun nachgeholt. Zum Bilanzstichtag 2008 seien Darlehensforderungen in Höhe von 342.819,91 € gegenüber der A Sp. z o.o ausgewiesen…
…Stiege III im Hause Adr. von seiner Tante, Frau MG. Als Kaufpreis wurde ein Barbetrag von € 17.000,00 sowie die Übernahme einer grundbücherlich sichergestellten Darlehensforderung in Höhe von € 7.725,40, somit ein Gesamtkaufpreis von € 24.725,40, vereinbart. Für die…
…Körperschaft. Die Ausführung der Betriebsprüfung, wonach eine betriebliche Veranlassung vorliege sei nicht zutreffend, weil es bei der Bewertung eines Forderungsverzichtes (ob dieser betrieblich oder gesellschaftsrechtlich veranlasst sei) maßgeblich darauf ankomme, ob auch einander fremd gegenüberstehende Personen diese Maßnahmen gesetzt hätten. Im vorliegenden Fall sei das…
…Schulden herangezogen. Dagegen erhob die Berufungswerberin die Berufung mit der Begründung, dass die aushaftende Darlehensforderung in der Vermögenserklärung auf der Passivseite abgezogen worden sei, da bei der Bewertung des Verkehrswertes der ggst. Wohnung diese keine Berücksichtigung gefunden habe und vom ermittelten Reinnachlass auch der Pflichtteilsanspruch…
…einer Verlassenschaftsabhandlung in das Eigentum der Geschenknehmerin. Diese Schenkung erfolgt unter nachstehender Auflage: Auf dem Schenkungsobjekt haftet auf Grund des Schuldscheines vom 8.2.1979 das Pfandrecht für die Darlehensforderung des Landes Oberösterreich per 160.000,00 S. Sollte am Todestag der Geschenkgeberin von diesem…
…zur Rückzahlung ab dem 15.08.2009 (Übergabsstichtag) zur ungeteilten Hand in ihre Alleinschuld: Die mit dem Pfandrecht zu C-LNr. 28 besicherte Darlehensforderung des Landes Tirol, welche per 01.08.2009 mit dem Betrag von EUR 66.407,42 aushaftet. Die Käufer verpflichten sich ..…
…zur Rückzahlung ab dem 15.08.2009 (Übergabsstichtag) zur ungeteilten Hand in ihre Alleinschuld: Die mit dem Pfandrecht zu C-LNr. 28 besicherte Darlehensforderung des Landes Tirol, welche per 01.08.2009 mit dem Betrag von EUR 66.407,42 aushaftet. Die Käufer verpflichten sich ..…
…dass sich entgegen Punkt III. des Kaufvertrages vom 23.06.2005 die aushaftende Darlehensforderung wie folgt berechnet: | Darlehen der Raiffeisenkasse Y. zum Stichtag 30.07.2005 | EUR 41.550,78 | gewährter Zuschuss des Landes bis 30.06.2005 gemäß Berechnung der Hausverwaltung…
…hinsichtlich des restlichen Viertelanteiles auf den Todesfall der Übergeberin. Zweitens: Der Übergabspreis wird verrechnet und berichtigt wie folgt: 1. Die Übernehmerin übernimmt die auf Grund des Schuldscheines vom ... aushaftende Darlehensforderung in Höhe von 20.750,00 S .... 2. Den Restbetrag von 20.000,00 S ..…