…Abs. 1 EStG nur Mietkosten, Betriebskosten und erforderliche Einrichtungsgegenstände geltend gemacht werden können. Sodann wurden die anerkannten Einrichtungsgegenstände aufgezählt sowie eine Aufteilung der Anschaffungskosten auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Zu Bewerbungskosten wurde ausgeführt, dass im Sinne des § 16 EStG nur jene Aufwendungen anerkannt werden könnten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch RTG Dr. Rümmele Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 6850 Dornbirn, Marktstraße 30, vom 27. September 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 12. September 2011 betreffend Einkommensteuer 2010 entschieden: Der Berufung wird…
…| S | 52.679,90 | S | 17.791,90 | Fachliteratur | S | 312,00 | | | Bewerbungskosten | | | S | 5.279,70 | Summe | S | 221.530,90 | S | 97.606,10…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A., geb. XX.XX.XXXX, B. whft., vom 23. Juni 2005 gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2004 des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten vom 24. Mai 2005 (Arbeitnehmerveranlagung) entschieden: Spruch: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des H, vom 12. Februar 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 8. Februar 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als…
In vielen Fällen dient die Absolvierung eines NLP-Kurses fast ausschließlich der eigenen Persönlichkeitsentwicklung (UFS 29.9.2003, RV/1351-W/03). Der vorliegende Fall ist jedoch differenzierter zu sehen. Die Berufungswerberin war im Jahr 2004 als Sozialpädagogin als Betreuerin von jugendlichen Müttern in einer…
…Anmietung vollkommen leere Wohnung. Auch Parkplatzgebühren seien zwangsläufig, weil der Bw in Wien keinen Hauptwohnsitz habe und daher keine Dauerparkgenehmigung erhalte. Die Bewerbungskosten betreffend sei ergänzt, dass der Bw nach Ablauf seines befristeten Dienstverhältnisses wieder eine Beschäftigung in Oberösterreich anstrebe. Taggelder seien gemäß § 16 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Adr, vertreten durch Schrottenbaum & Partner, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG, 6900 Bregenz, Brosswaldengasse 12, vom 14. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 7. April 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adr. vom 20. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 23. Jänner 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird wie folgt abgeändert. | |…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Ernst Josef Huber, Wirtschaftstreuhänder, 4840 Vöcklabruck, Bahnhofstraße 4, vom 27. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 29. April 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Der Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr. Bw., Adr.Bw., vom 21. Juni 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 1. Juni 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge…
Dass hingegen - bei eindeutigem beruflichen Bezug einer Fortbildungsveranstaltung - beruflich erworbene Fähigkeiten und Kenntnisse als Folge der beruflichen Fortbildung auch privat bzw. außerhalb des Berufs, für welchen die Fortbildung erfolgt, eingesetzt werden können, führt nicht zu einer Zuordnung beruflicher Fortbildungsaufwendungen zu den Aufwendungen privater Lebensführung." (UFS…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, vom 7. August 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 28. Juli 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W., vertreten durch die Gerstgrasser Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, 6700 Bludenz, Kirchgasse 1, vom 8. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 1. Juli 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2009 entschieden…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 1. und 23. Bezirk betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2005 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 10. März 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 7. März 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der…
…01.10.2005 -laufend | Angestellter | O.BB I.B.W.en In der Beilage zur Arbeitnehmerveranlagungserklärung 2004 wurden unter Pkt. 2.Sonstige Be-werbungskosten Beratung bei P.., Personal Managementpartner,in L., angeführt: | Werbungskosten aus diesem Titel: | € | Karriere-Beratung-Kosten…
…werden. - Aufgrund der mangelhaften Unterlagen (fehlende Aufstellung der Bewerbungen) bzw. unzuordenbarer Belege (Handyladekabel 3x, Taxirechnungen ohne Datum und Angabe des Ziels, Aufwendungen im Posten Bewerbungskosten, welche jedoch nach Beginn Ihrer Tätigkeit bei der Firma V. angefallen sein sollen, ...) können auch im Berufungsverfahren die sonstigen Werbungskosten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 11. Juni 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes G vom 10. Mai 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2008 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage…